Pflegeinitiative
Die Initiative "Für eine starke Pflege" (Pflegeinitiative) wurde im November 2021 angenommen. Die Umsetzung soll gemäss Bundesratsbeschluss vom 25. Januar 2022 in zwei Etappen erfolgen.
Die erste Etappe umfasst eine Ausbildungsoffensive für die Pflegeausbildungen auf Tertiärstufe und die direkte Abrechnung von Pflegeleistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Im Zentrum der zweiten Etappe liegt die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Der Kanton Aargau muss seinerseits folgende Massnahmen ergreifen:
- Er zahlt mindestens die Hälfte der durchschnittlichen ungedeckten Kosten der praktischen Ausbildung in den Gesundheitsinstitutionen.
- Er finanziert Programme, die der Qualitätssteigerung der praktischen Ausbildung dienen.
- Er richtet Förderbeiträge an Studierende einer höheren Fachschule (HF) oder Fachhochschule (FH) aus, um deren Lebensunterhalt zu sichern.
- Er entrichtet Beiträge an die HF zur bedarfsgerechten Erhöhung der Anzahl Abschlüsse.
- Obsan Pflege- und Betreuungspersonalbericht (PDF, 65 Seiten, 2,5 MB)
- Leitfaden Ausbildungskonzept für Praxisausbildung von Gesundheitsberufen (PDF, 4 seiten, 121 KB)
- Anhörungsunterlagen Pflegeinitiative
- GDK-Übersichtsliste Massnahmen der Kantone Pflegeinitiative 1. Etappe (PDF, 21 Seite, 536 KB)
- Faktenblatt BAG Umsetzung 1. Etappe (Art. 117b BV) (PDF, 2 Seiten, 45 KB)
- Faktenblatt BAG Umsetzung 2. Etappe (Art. 117b und Art. 197 Ziff. 13 BV) (PDF, 6 Seiten, 115 KB)
- Job-Stress-Analysis
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege vom 16. Dezember 2022