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Bewegung, Ernährung und Sturzprävention

Sitzbankkonzept

Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum haben wichtige Funktionen: Sie ermöglichen Passantinnen und Passanten zu rasten und anderen Menschen zu begegnen. Sitzbänke tragen daher wesentlich zur Aufenthaltsqualität und zur Fussgängerfreundlichkeit in einer Gemeinde bei.

Informationen zum Sitzbankkonzept finden Sie hier kompakt zusammengefasst: Sitzbankkonzept - Ein Angebot für Gemeinden von Fussverkehr Schweiz (PDF, 1 Seite, 161 KB)

Weitere Informationen zum Sitzbankkonzept:

Wozu dient ein Sitzbankkonzept?

Häufig werden Standorte von Sitzbänken eher zufällig gewählt. In einer systematischen Bestandsaufnahme können folgende Fragen geklärt werden:

  • Gibt es ausreichend Sitzbänke in der Gemeinde?
  • Stehen sie am richtigen Ort, sind sie zugänglich und bequem?
  • Entsprechen sie den Bedürfnissen der Bevölkerung (z. B. Schatten, Lehnen, Höhe der Sitzfläche, Beleuchtung für Sicherheitsbedürfnis)

Die Bestandsaufnahme in Ihrer Gemeinde zeigt, ob das Angebot an Sitzbänken den Anforderungen entspricht und wo Verbesserungen sinnvoll sind. Als Resultat kann Ihre Gemeinde zum Beispiel neue Begegnungsorte schaffen, das Zufussgehen attraktiver machen oder den Bewohnerinnen und Bewohnern in einer Alterseinrichtung Sicherheit bei Spaziergängen ermöglichen

Was umfasst ein Sitzbankkonzept?

  • Erfassung und fotografische Dokumentation aller Sitzgelegenheiten im Siedlungsgebiet einer Gemeinde (allenfalls inkl. informellen Sitzgelegenheiten, z. B. Mauern oder Sitzstufen) und weiterer Parameter entsprechend den Wünschen der Gemeinde
  • Ermittlung von Orten, an denen Sitzgelegenheiten fehlen, aber erwünscht wären, z. B. bei Geschäften, Haltestellen und in Erholungsräumen
  • Schlussbericht, Übersicht über Sitzbänke, Vorschläge zur Ergänzung des Sitzbank-Netzes, Geodaten für die Darstellung im GIS (optional)

Wie viel kostet ein Sitzbankkonzept?

Die Kosten für ein Sitzbankkonzept richten sich nach den Bedürfnissen einer Gemeinde. Fussverkehr Schweiz erstellt eine Offerte mit Kostendach. Als grober Richtwert für die Kosten gilt nebst einer Grundpauschale: 5'000 Franken pro 5'000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Welche Unterstützung bietet das Schwerpunktprogramm Gesundheitsförderung im Alter?

Das Schwerpunktprogramm Gesundheitsförderung im Alter Kanton Aargau beteiligt sich mit maximal 75 Prozent bis maximal 5'000 Franken an den Gesamtkosten eines Sitzbankkonzepts.

Für den Zeitraum 2022 - 2024 können eine begrenzte Anzahl Gemeinden unterstützt werden.

Haben Sie Fragen?

Bei Fragen zur Finanzierung nehmen Sie Kontakt auf mit dem Programmleiter Gesundheitsförderung im Alter Kanton Aargau, Severin Eggenschwiler, Tel. 062 835 42 22, severin.eggenschwiler@ag.ch .

Bei Fragen zur Umsetzung eines Sitzbankkonzepts wenden Sie sich bitte an Fussverkehr Schweiz, Tel. 043 488 40 30, info@fussverkehr.ch .

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