Mutationen
Veränderungen in den beruflichen und betrieblichen Verhältnissen müssen der Abteilung Gesundheit gemeldet werden. Dies umfasst die Wiederaufnahme, Beendigung oder örtliche Verlegung der Tätigkeit oder auch neue Stellvertreter oder Leitungspersonen in Betrieben.

Im Laufe einer Tätigkeit im Gesundheitsbereich können sich nach Erhalt der Berufsausübungsbewilligung oder der Betriebsbewilligung Änderungen ergeben. Gerade in Zeiten zunehmender Mobilität der Arbeitnehmenden geschehen solche Wechsel immer öfter. Diese Änderungen sind als sogenannte Mutationen der Abteilung Gesundheit schriftlich (als Brief an rechtsstehende Adresse oder als Email an info.gesundheitsberufe@ag.ch ) zu melden. Letztlich stellt eine ordnungsgemässe Meldung einen Teil der sorgfältigen Berufsausübung dar.
Sie können nachstehend für Ihren Fall entnehmen, wie Sie am besten vorgehen. Sollten mehrere Veränderungen gleichzeitig oder zeitlich nahe beieinander liegen können diese zusammengefasst werden. Hat der Wechsel bereits stattgefunden, ist die Mutation gleichwohl nachzumelden.
Bei bleibenden Unklarheiten können Sie Ihre Frage an die bereits genannten Adressen richten, sodass Ihnen das nötige Vorgehen aufgezeigt werden kann.
Änderungen bei der Berufsbewilligung
Innerkantonaler Wechsel des Einsatzortes | Mitteilung bis wann beim bisherigen Einsatzort und tagesgenauer Beginn beim neuen Ort. |
Einstellung der Tätigkeit | Mitteilung bis wann beim alten Ort und wo eine eventuelle spätere Tätigkeit fortgesetzt wird. Ihre Berufsausübungsbewilligung wird als inaktiv markiert; sie entfällt im Kanton Aargau in diesem Fall aber nur, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen. |
Wiederaufnahme der Tätigkeit | Mitteilung ab wann genau und an welchem Ort die Tätigkeit wiederaufgenommen wird. Es wird weiter ein Grundrissplan vom neuen Tätigkeitsort, eine entsprechende Haftpflichtversicherung sowie ein aktueller Strafregisterauszug benötigt. Weitere Unterlagen können situativ von der Abteilung Gesundheit eingefordert werden. |
Wechsel der Arbeitsprozente | Mitteilung ab welchem Tag genau. |
Wechsel der Leitung bei einer Apotheke / Drogerie | siehe bei Betriebsbewilligung Apotheke/Drogerien. |
Wiederaufnahme der Tätigkeit als Assistent | Angabe an welchem Ort und ab wann genau. Ihre Berufsausübungsbewilligung wird als inaktiv markiert; sie entfällt im Kanton Aargau in diesem Fall aber nur, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen. |
Namenswechsel | Mitteilung unter Beilegung der Heiratsurkunde |
Änderungen bei der Betriebsbewilligung
Wechsel der gesamtverantwortlichen Leitungsperson | Anzeige über das jeweils untenstehende Mutationsformular mit den nötigen Angaben. Muss parallel eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) beantragt werden, wird Ihnen der angezeigte Wechsel gleichzeitig mit Ausstellung jener BAB ausgehändigt. |
Wechsel der gesamtverantwortlichen Leitungsperson (nur Apotheken und Drogerien) | Mitteilung des Austrittes durch die austretende/abtretende Person sowie die Einreichung der nötigen Stellvertretergesuche durch die neue Leitung. Jene muss für alle Personen mit einer Stellvertretung ein Gesuch mittels Formular "Stellvertretung" beantragen. Beilagen sind nicht notwendig. Sollte die Leitung neu auch als Stellvertreter in der gleichen Apotheke bleiben, kann für diese auf eine Formulareinreichung verzichtet werden. |
Wechsel der Stellvertretung | Anzeige über das jeweils untenstehende Mutationsformular mit den nötigen Angaben wie die Einreichung der fachlichen Diplome und eines aktuellen Lebenslaufes |
Wechsel des Ortes | Anzeige über das jeweils untenstehende Mutationsformular mit den nötigen Angaben wie eine Kopie des Grundrissplanes. |
Veränderungen bei der juristischen Person | Anzeige über das jeweils untenstehende Mutationsformular mit den nötigen Angaben (neuer/angepasste Kopie des Handelsregisterauszuges) |
Personelle Änderungen nebst der gesamtverantwortlichen Leitungsperson und deren Stellvertreter/in sind nicht meldepflichtig.
Mutationsformular bei Spitexen(öffnet in einem neuen Fenster)
Mutationsformular für ambulante ärztliche Einrichtungen (öffnet in einem neuen Fenster)
Mutationsformular für Organisationen der Physiotherapie(öffnet in einem neuen Fenster)
Mutationsformular für die übrigen Betriebsbewilligungen(öffnet in einem neuen Fenster)
Rechtliche Grundlagen
Kantonsebene
- Gesundheitsgesetz GesG (SAR 301.100)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung zum Gesundheitsgesetz (SAR 301.111)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Berufe, Organisationen und Betriebe im Gesundheitswesen VBOB (SAR 311.121)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Heilmittel- und Betäubungsmittelverordnung HBV (SAR 351.115)(öffnet in einem neuen Fenster)