Mutationen
Veränderungen in den beruflichen und betrieblichen Verhältnissen müssen der Abteilung Gesundheit gemeldet werden. Dies umfasst die Wiederaufnahme, Beendigung oder örtliche Verlegung der Tätigkeit oder auch neue Stellvertreter oder Leitungspersonen in Betrieben.
Im Laufe einer Tätigkeit im Gesundheitsbereich können sich nach Erhalt der Berufsausübungsbewilligung oder der Betriebsbewilligung Änderungen ergeben. Gerade in Zeiten zunehmender Mobilität der Arbeitnehmenden geschehen solche Wechsel immer öfter. Diese Änderungen sind als sogenannte Mutationen der Abteilung Gesundheit zu melden. Letztlich stellt eine ordnungsgemässe Meldung einen Teil der sorgfältigen Berufsausübung dar.
Sie können nachstehend für Ihren Fall entnehmen, wie Sie am besten vorgehen. Sollten mehrere Veränderungen gleichzeitig oder zeitlich nahe beieinander liegen können diese zusammengefasst werden. Hat der Wechsel bereits stattgefunden, ist die Mutation gleichwohl nachzumelden.
Bei bleibenden Unklarheiten können Sie Ihre Frage an die bereits genannten Adressen richten, sodass Ihnen das nötige Vorgehen aufgezeigt werden kann.
Sämtliche Mutationen können über das Portal Sirona, welches Sie über den untenstehenden Link erreichen können, vorgenommen werden.