Transport- & Rettungsunternehmen

Betriebe, welche im Kanton Aargau Transporte von Kranken oder verletzten Personen durchführen möchten, benötigen eine gesundheitspolizeiliche Zulassung.
Der Interverband für Rettungswesen (IVR)(öffnet in einem neuen Fenster) ist der schweizerische Dachverband der Organisationen, die sich mit der präklinischen Versorgung von Notfallpatienten befassen.
Rechtliche Grundlagen
Kantonsebene
- Gesundheitsgesetz GesG (SAR 301.100)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung zum Gesundheitsgesetz (SAR 301.111)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Berufe, Organisationen und Betriebe im Gesundheitswesen VBOB (SAR 311.121)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Patientenverordnung PatV (SAR 333.111)(öffnet in einem neuen Fenster)