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Betriebsbewilligungen

Organisation der Krankenpflege und Hilfe zu Hause

Wer im Kanton Aargau eine Organisation der Krankenpflege und Hilfe zu Hause (Spitex) betreiben möchte, benötigt eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung. Sie finden nachstehend alle Informationen und Modalitäten der Gesuchseinreichung.

Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause sind gemäss Gesundheitsgesetz vom 20. Januar 2009 und der Verordnung über die Berufe, Organisationen und Betriebe im Gesundheitswesen vom 11. November 2009 bewilligungspflichtig.Alle benötigten Informationen und Angaben zu den einzureichenden Unterlagen, allfällige Gebühren sowie der Krankenkassenzulassung (OKP-Zulassung) finden SIe dabei im nachstehenden Merkblatt. Die Mindestanforderungen für das Personal finden sich dabei in einem weiteren separaten Merkblatt.

Merkblatt Gesuchsmodalitäten Krankenpflege und Hilfe zu Hause (Spitex) (PDF, 5 Seiten, 46 KB)

Für die Gesuchstellung wird zwingend ein Gesuchsformular benötigt. Die Gesuchstellung hat persönlich oder durch eine bevollmächtigte Vertretung zu erfolgen. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen und ausdrucken oder handschriftlich ergänzen. Als Beilagen (Punkt 3 des Merkblattes) reichen Kopien. Originale sind nicht nötig! Sie finden nachstehend auch ein Modell für die Angabe des Personalbestands / Stellenplans:

Mutationen betreffend die gesamtverantwortliche Leitungsperson oder Stellvertretung werden mit dem Mutationsformular gemeldet:

Mindestqualifikationen für den Einsatz des Fachpersonals, ergänzende Richtlinien (PDF, Spitex, Betriebsbewilligungen, 17 KB)

Nach der Bewilligung unterliegt dabei die Organisation je nach Organisation verschiedenen wiederkehrendenpflichten. Angaben zu diesen Aufgaben sind dem folgenden Merkblatt zu entnehmen:

Merkblatt Wiederkehrende Pflichten für Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause (PDF, 2 Seiten, 20 KB)

Kantonale Tarifordnung für Spitexen für das laufende Jahr (PDF, 1 Seite, 5,6 MB)