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Betriebsbewilligungen

Organisation der Krankenpflege und Hilfe zu Hause

Wer im Kanton Aargau eine Organisation der Krankenpflege und Hilfe zu Hause (Spitex) betreiben möchte, benötigt eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung. Sie finden nachstehend alle Informationen und Modalitäten der Gesuchseinreichung.

Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause sind gemäss Gesundheitsgesetz vom 20. Januar 2009 und der Verordnung über die Berufe, Organisationen und Betriebe im Gesundheitswesen vom 11. November 2009 bewilligungspflichtig. Alle benötigten Informationen und Angaben zu den einzureichenden Unterlagen, allfällige Gebühren sowie der Krankenkassenzulassung (OKP-Zulassung) finden SIe dabei im nachstehenden Merkblatt. Die Mindestanforderungen für das Personal finden sich dabei in einem weiteren separaten Merkblatt.

Merkblatt Gesuchsmodalitäten Krankenpflege und Hilfe zu Hause (Spitex) (PDF, 5 Seiten, 145 KB)

Die Gesuchstellung erfolgt über das Portal Sirona, welches Sie über den untenstehenden Link erreichen.

Nach der Bewilligung unterliegt dabei die Organisation je nach Organisation verschiedenen wiederkehrendenpflichten. Angaben zu diesen Aufgaben sind dem folgenden Merkblatt zu entnehmen: