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17. Persönliche Hilfe

17.2 Leistungen

Die Gemeinden sind verpflichtet, persönliche Hilfe gemäss § 8 SPG zu leisten. Die persönliche Hilfe umfasst insbesondere die Beratung und Betreuung sowie die Vermittlung von Dienstleistungen.

Das Spektrum der möglichen Leistungen im Rahmen der persönlichen Hilfe ist grundsätzlich nicht beschränkt. Dieses reicht vom einfachen Gespräch bis zu aufwendigen Beratungen oder der Vermittlung verschiedener Dienstleistungen. Eine fachkundige Beratung zeigt der hilfsbedürftigen Person Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer finanziellen Situation auf. Dies kann helfen, eine materielle Not abzuwenden. Viele hilfesuchende Personen kennen ihre Rechte nicht oder können ihre Ansprüche nicht ohne Unterstützung durchsetzen.

Die persönliche Hilfe schränkt das Selbstbestimmungsrecht der hilfesuchenden Person nicht ein. Das Beratungs- oder Betreuungsverhältnis kann jederzeit abgebrochen und es kann auf die vermittelte Dienstleistung verzichtet werden. Im Rahmen der persönlichen Hilfe darf die Sozialbehörde beispielsweise nicht zwangsweise eine Therapie oder eine Einkommensverwaltung anordnen. Es ist möglich, dass mittels persönlicher Hilfe einer behördlichen Kindes- oder Erwachsenenschutzmassnahme vorgebeugt wird. In spezifischen Situationen kann sich die Sozialbehörde aber als verpflichtet sehen, bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eine Gefährdungsmeldung einzureichen.

Die zur Leistung persönlicher Hilfe verpflichtete Behörde kann die Hilfe selber leisten oder der hilfesuchenden Person Kontaktdaten von spezialisierten Einrichtungen bereitstellen.

Im Rahmen der persönlichen Hilfe sind beispielsweise folgende Dienstleistungen denkbar:

  • Besprechung der Situation und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten;
  • Beratung zur sozialen und beruflichen Integration;
  • Information und Angebote über rechtliche Ansprüche zum Beispiel gegenüber Sozialversicherungen, Arbeitgebenden, Vermietenden usw.;
  • Dienstleistungen wie zum Beispiel eine Einkommensverwaltung;
  • Vermittlung von spezialisierter Hilfe wie zum Beispiel Rechtsberatung, Schuldenberatung, Budgetberatung, medizinische oder psychologische Betreuung.