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Rückerstattungsgesuche Quellensteuer ab 2021 einreichen

Für die Rückerstattung der abgezogenen Quellensteuer verbleiben noch zwei Fälle. Es sind dies: Zu Unrecht abgezogener Feuerwehrpflichtersatz sowie die Vermeidung einer Doppelbesteuerung gemäss den Abkommen des Bundes.

Voraussetzungen

Sie sind quellensteuerpflichtig, und der Steuerabzug ist bereits erfolgt.

Ablauf

  1. Sie reichen das vollständig ausgefüllte Antragsformular mit den notwendigen Beilagen bei uns ein.
  2. Wir stellen Ihnen eine Eingangsbestätigung zu. Somit haben Sie Gewissheit, dass wir Ihren Antrag erhalten haben. Der Antrag wird erst zu einem späteren Zeitpunkt auf Vollständigkeit und Inhalt geprüft.
  3. Wir prüfen den Antrag, nehmen nötigenfalls weitere Abklärungen vor und entscheiden darüber.
  4. Sie erhalten eine Abrechnung von uns. Ein allfälliges Guthaben wird ausbezahlt oder eine Nachforderung in Rechnung gestellt.

Benötigte Unterlagen

Die benötigten Unterlagen sind in den entsprechenden Antragsformularen bezeichnet. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Unterlagen vollständig einreichen. Sie helfen dadurch mit, dass Ihr Antrag effizient bearbeitet werden kann. Unterlagen in einer Fremdsprache müssen zusammen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden

Fristen und Termine

Die Anträge müssen innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steuerabzug erfolgte, eingereicht werden. Diese Frist gilt ausschliesslich für den Kanton Aargau. Ein Antrag kann für ein betreffendes Jahr nur einmal eingereicht werden; danach erwächst die Abrechnung in Rechtskraft und ist definitiv.

Bei der ordentlichen Quellensteuer ist ab Eingang des Rückerstattungsantrags mit einer längeren Wartezeit zu rechnen, bis dieser bearbeitet werden kann.

Alle weiteren Anträge, die nicht oben erwähnt werden, sind auf maximal 31.12.2020 zu begrenzen.

Kosten

Keine.

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

Antragsformulare (ab 1.1.2021 Gültigkeit)

Vorlagen-Beispiel