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Steuern

Quellensteuer

Die aargauische Quellensteuer gilt für ausländische Personen (mit Wohnsitz im Kanton oder im Ausland), die im Kanton eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben. Der Quellensteuerabzug durch die Arbeitgebenden ersetzt die ordentliche Veranlagung. Von diesem Verfahren ausgenommen sind Personen mit Niederlassungsbewilligung C; diese werden ordentlich veranlagt.

Hervorgehoben:Schalter der Sektion Quellensteuer vom 23.9.2025 - 28.1.2026 geschlossen

Während der Umbauphase im Telli Hochhaus bleibt der Schalter der Sektion Quellensteuer geschlossen. Die Verwaltung wird während den Brandschutzsanierungen im Telli-Hochhaus vorwiegend im Homeoffice arbeiten. Dies gilt von Dienstag, 23. September 2025 bis und mit Mittwoch, 28. Januar 2026. Besten Dank für Ihr Verständnis.

Hervorgehoben:Quellensteuer-Tarife 2025

Die Quellensteuer-Tarife 2025 sind unter Tarife und Wegleitungen abrufbar.