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Steuerthemen

Grundstückschätzung / Liegenschaften

Grundstückschätzung

Das Kantonale Steueramt, Sektion Grundstückschätzung, verfügt die Eigenmietwerte und die Vermögenssteuerwerte gestützt auf die Erhebungen der kantonalen Schätzungsexpertinnen und Schätzungsexperten.

Hinweis:Neubewertung aller Liegenschaften per 1. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine umfassende Neubewertung aller Liegenschaften in Kraft. Diese basiert auf einer aktuellen Wertbasis und einem modernisierten Bewertungsmodell. Die Auswirkungen dieser Neubewertung werden erstmals für das Steuerjahr 2025 zum Tragen kommen. Wesentliche Änderungen, die in der Steuerperiode 2024 oder älter erfolgt sind, werden noch nach dem altem Recht verfügt.

Liegenschaften

Steuerpflichtig ist, wer Eigentum oder Nutzniessung an Liegenschaften (Grundstücke gemäss Steuergesetz) hat.

Die Besteuerung erfolgt bei den Einkommens- und Vermögenssteuern.