Hauptmenü

Natürliche Personen

Bezahlen der Steuern

Das Bezugsverfahren folgt zeitlich dem Veranlagungsverfahren.

Im Frühjahr erhalten die Steuerpflichtigen jeweils die provisorischen Rechnungen über die mutmasslich zu bezahlenden Steuern:

Aufgrund der unterschiedlichen Gesetzgebung (kantonales Steuergesetz sowie Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer) unterscheiden sich der Vollzug und das Verfahren in wesentlichen Punkten.

Die Finanzverwaltung der Wohnsitzgemeinde bezieht die kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuern, die Steuern auf Kapitalleistungen, Grundstück- und Liquidationsgewinnen sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuern.

Das Kantonale Steueramt, Sektion Bezug, bezieht die direkte Bundessteuer (ordentliche Steuern, Steuern auf Kapitalleistungen und Liquidationsgewinnen).
Fragen/Antworten zur direkten Bundessteuer.

Es ist empfehlenswert, die Steuerzahlungen nach Erhalt der provisorischen Rechnungen im persönlichen Jahresbudget zu planen. Bei (drohenden) Zahlungsschwierigkeiten muss vor dem Fälligkeitstermin mit der zuständigen Bezugsstelle eine Lösung gefunden werden.

Zinsregelung natürliche Personen, Kantons- und Gemeindesteuern 2023 (PDF, 2 Seiten, 31 KB)

Die Fachstelle für Budgetberatung und Schuldenfragen (Schuldenberatung Aargau - Solothurn) kann in schwierigen Situationen ebenfalls kontaktiert werden.