Bezahlen der Steuern
Das Bezugsverfahren folgt zeitlich dem Veranlagungsverfahren.
Unsere Kontoangaben
Verwenden Sie bitte nur die von uns zugestellten Einzahlungsscheine, damit die Zahlung korrekt zugewiesen werden kann. Für Zahlungen aus dem Ausland sind zusätzlich die Angabe der Registernummer und des Steuerjahres notwendig.
Bankname | Aargauische Kantonalbank, 5001 Aarau |
IBAN-Nr. | CH72 0076 1020 0010 1404 2 |
SWIFT | KBAGCH22XXX |
Konto lautend auf | Abteilung Finanzen Aargau Sektion Tresorerie Postfach 2531 5001 Aarau |
Zahlungsvermerk | Steuerjahr und Registernummer vermerken. |
Externe Anbieter
- Finanzfachleute Aargauer Gemeinden(öffnet in einem neuen Fenster)
- Schuldenberatung Aargau - Solothurn(öffnet in einem neuen Fenster)
- Dachverband Budgetberatung Schweiz(öffnet in einem neuen Fenster)
Rechtliche Grundlagen
- Verordnung über die Behandlung von Gesuchen um Erlass der direkten Bundessteuer (SR 642.121)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer (SR 642.124)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (SAR 621.111)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über Vergütungs-, Ausgleichs- und Verzugszinsen [Zinsverordnung] (SAR 651.313)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über Skonto, Vergütungs- und Verzugszinsen [Zinsverordnung] (SAR 651.311) / in Kraft bis 31.12.2013(öffnet in einem neuen Fenster)
- Richtlinien des Obergerichts für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf) nach Art. 93 SchKG (PDF, 5 Seiten, 90 KB)