Hauptmenü

Baulicher Umweltschutz

Emissionsmindernde Massnahmen

Ställe und Anlagen zur Lagerung und Behandlung von Gülle und Mist sind so emissionsarm wie möglich einzurichten und zu betreiben.

Ammoniakverluste aus der Landwirtschaft
© Michael Knipfer, AGRIDEA

Ammoniakverluste sind gasförmig und stammen zu mehr als 90 Prozent aus der Landwirtschaft. Durch die Verfrachtung mit dem Wind erfolgt ein Nährstoffeintrag in alle umliegenden Ökosysteme.

Landwirtschaftliche Ammoniakverluste

Ammoniakverluste sind gasförmige Stickstoffverluste, die zu mehr als 90 Prozent aus der Landwirtschaft stammen und ihren Ursprung in der Nutztierhaltung haben. Beim Ausbringen von Hofdüngern entstehen gut 50 Prozent und bei der Tierhaltung im Stallbereich rund 33 Prozent der landwirtschaftlichen Ammoniakverluste. Aus der Hofdüngerlagerung stammen rund 11 Prozent der Verluste.

Massnahmen

Mit der Abdeckung von offenen Güllebehältern wird eine Reduktion der Ammoniakverluste von 80 Prozent erreicht. Daher werden im Kanton Aargau neue Güllesilos seit 2010 nur noch mit Abdeckung bewilligt. Hühnermist muss auf einem überdachten Kotlagerplatz gelagert werden. In Hühnerställen dürfen als Tränkesysteme nur Nippeltränken mit Auffangschalen verwendet werden. Im eingestreuten Bereich dürfen keine Tränken angebracht werden. Komplexere Massnahmen sind bei grossen Ställen mit hohem Schadstoffaustrittpotenzial nötig (Baugesuche und Raumplanung für weitere Informationen).

Offene Güllelager abdecken

Bestehende noch offene Einrichtungen für die Lagerung von flüssigen Hof- und Recyclingdüngern sind mit Inkrafttreten der angepassten Luftreinhalte-Verordnung (LRV) ab dem 1. Januar 2022 bis spätestens 2030 mit einer dauerhaft wirksamen Abdeckung auszustatten. Durch die Abdeckung der Lagerbehälter wird sowohl die Luftverwirbelung an der Behälter-Oberkante als auch die Lufterneuerung und damit die Ammoniakemissionen wirksam reduziert. Güllegruben- und Sammelkanalabdeckungen mit perforierten Bodenelementen (Spaltenböden) bedürfen grundsätzlich keiner zusätzlichen Abdeckung. Die zulässigen Abdecklösungen sind im Merkblatt Abdeckung von Güllelagern zur Reduktion von Emissionen beschrieben. Die kantonale Praxis betreffend Baubewilligungspflicht, die finanzielle Unterstützung durch Bund und Kanton sowie die Sanierungsfristen sind im Beiblatt zum Merkblatt Abdeckung von Güllelagern zur Reduktion von Emissionen (PDF, 49 KB) konkretisiert.

Emissionsmindernde Ausbringverfahren

Die emissionsmindernde Ausbringung von Hof- und Recyclingdüngern ist gemäss der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) ab dem 1. Januar 2024 obligatorisch. Das Merkblatt Emissionsmindernde Ausbringverfahren der Agridea gibt Auskunft über die Anforderungen an die zulässigen Geräte und die Flächen, die vom Obligatorium betroffen sind. Das kantonale Merkblatt Emissionsmindernde Ausbringung von flüssigen Hof- und Recyclingdüngern ab 2024 (Schleppschlauch-Pflicht) (PDF, 3 Seiten, 502 KB) präzisiert Fragen bezüglich Ausbringverfahren, Ermittlung der betroffenen Flächen sowie des Vorgehens bei einzelbetrieblichen Ausnahmegesuchen. Ferner verweist das Merkblatt auf eine Hintergrundkarte in agriGIS, welche die betroffenen Flächen darstellt.

Um bezüglich Ausnahmegesuchen Gleichbehandlung gewährleisten zu können, werden alle Gesuche durch Landwirtschaft Aargau nach denselben Kriterien beurteilt.