Hauptmenü

Landschaftsqualität

Teilnahmebedingungen

Labiola Logo

Bedingungen für den Abschluss eines Labiola-Bewirtschaftungsvertrags im Teilbereich Landschaftsqualität.

Bauernhof

Die Umsetzung des Programms Labiola im Teilbereich Landschaftsqualität erfolgt über die freiwillige Deklaration der Landschaftsqualitätsmassnahmen. Mindestens drei der achtzehn Massnahmen müssen deklariert werden, wobei jede angemeldete Massnahme grundsätzlich während acht Jahren ab Vertragsbeginn aufrechterhalten werden muss.

Beitragsberechtigung

Landwirtinnen und Landwirte müssen gemäss Direktzahlungsverordnung DZV (SR 910.13) beitragsberechtigte Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen(öffnet in einem neuen Fenster) sein, den ÖLN erfüllen und Flächen im Projektgebiet bewirtschaften. Zusätzlich dazu sind auch juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, sowie Kantone und Gemeinden beitragsberechtigt.

Programmrichtlinien

Die Anforderungen des regionalen Massnahmenkatalogs werden eingehalten. Im Massnahmenkatalog Ihrer Region sind zusätzlich zum Detailbeschrieb der achtzehn Massnahmen die Anforderungen für die eins bis drei regionsspezifischen Massnahmen aufgeführt. Der Überblick Landschaftsqualitätsbeiträge im Kanton Aargau (PDF, 24 Seiten, 464 KB) verschafft Ihnen eine vereinfachte Einsicht in die Thematik.