Wildschadenverhütungsmassnahmen Rotwild
Ab 2025 können auf Projektflächen (SKEBA oder Massnahmenpaket Waldschäden) Massnahmen zum Schutz gegen Rotwild beantragt werden. Dazu muss das folgende Formular bei der Abteilung Wald eingereicht werden.
Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen sind im Extranet für Försterinnen und Förster zu finden.