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Erholungsraum Wald

Sammeln von Beeren, Pilzen und Holz

Das Sammeln wildwachsender Beeren und Pilze ist im ortsüblichen Umfang allen gestattet. Erwerbsmässiges Sammeln bedarf einer Bewilligung.

Gemäss Artikel 699 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs ist das Betreten von Wald und die Aneignung wildwachsender Beeren, Pilze und dergleichen im ortsüblichen Umfang allen gestattet.

Erwerbsmässiges Sammeln von wildwachsenden Pflanzen ist nur mit einer Bewilligung der Abteilung Landschaft und Gewässer des Departements Bau, Verkehr und Umwelt zulässig. Das organisierte Sammeln sowie die Werbung dafür sind verboten. Zu Beachten sind Bestimmungen betreffend geschützten Arten.

Pilzkontrolle

Die nächste Pilzkontrollstelle finden Sie mit Hilfe der Homepage der Schweizerischen Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane VAPKO(öffnet in einem neuen Fenster). Sie befasst sich mit jeder Art von Pilzkontrolle: mit der Kontrolle von privatem Sammelgut, mit der Pilzkontrolle für den Handel und mit Pilzexpertisen für Spitäler oder Ärztinnen und Ärzte.