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Boden

Verzeichnis Aufwertung Fruchtfolgeflächen

Das Verzeichnis Aufwertung Fruchtfolgeflächen (FFF) gibt Auskunft über Flächen, die sich für Bodenverbesserungen eignen. Bodenmaterial, das bei Arbeiten auf der grünen Wiese anfällt und überschüssig ist, kann auf diesen Flächen sinnvoll wiederverwertet werden. Im Verzeichnis sind aktuell über 150 Standorte mit einer Gesamtfläche von 272 Hektaren aufgenommen.

Die anhaltende Überbauung von Kulturland führt dazu, dass jedes Jahr grosse Mengen an fruchtbarem Bodenmaterial anfallen. Boden ist eine wichtige Ressource unserer Gesellschaft. Dennoch ist es in der Praxis oft schwierig, überschüssiges Bodenmaterial sinnvoll wiederzuverwerten. Die Verwertungsmöglichkeiten sind beschränkt, so dass fruchtbares Ober- und Unterbodenmaterial häufig in Gruben deponiert wird und somit für immer verloren ist. Auf der anderen Seite ist bekannt, dass in der Vergangenheit Abfalldeponien oder Kiesgruben oft mangelhaft und wenig sorgfältig rekultiviert wurden. Auch bei Installationsplätzen von ehemaligen Baustellen oder bei Tagebautunnels können vor Jahren entstandene Schäden bis heute spürbar sein. An solchen Standorten ist vielmals eine nachträgliche Bodenverbesserung angezeigt.

Das "Verzeichnis Aufwertung Fruchtfolgeflächen" enthält aktuell über 150 Standorte grösser als 80 Aren, die über den ganzen Kanton Aargau verteilt sind. Sie umfassen insgesamt 272 Hektaren landwirtschaftlich genutzte Flächen. Nach der aktuellen kantonalen Erhebung gelten viele dieser Standorte wegen der schlechten Bodenqualität nicht als Fruchtfolgeflächen. Dies, obwohl sie sich von der Topografie durchaus als Fruchtfolgeflächen eignen würden. Oft ist die Bodenschicht schlicht zu dünn. In einigen Fällen ist sogar nur der Oberboden ("Humus") vorhanden, während der Unterboden ("Stockerde") ganz fehlt. Damit fehlt auch der Wasserspeicher des Bodens. Etliche Standorte sind für die Bewirtschaftung zu nass. Nassstellen entstehen, wenn das Bodenmaterial beim Rekultivieren verdichtet wird oder schon vorher verdichtet war. So bilden sich undurchlässige Schichten, durch die das Wasser nicht genügend versickern kann. Häufig ist auch die Qualität des Bodenmaterials ungünstig. Zum Beispiel hat es zu viel Ton (lehmiger Boden), ist mit Fremdstoffen wie Ziegel und Betonresten durchsetzt oder weist eine ungünstige Bodenstruktur auf. Bodenaufnahmen zeigten, dass früher oft Bodenmaterial mit unbelebtem Aushubmaterial vermischt wurde.

GIS-Analyse und bodenkundliche Aufnahme

Ausgangsdaten waren Flächen von ehemaligen Kiesabbaustellen, der Kataster der belasteten Standorte (KbS) sowie Bodenkarten. Gebiete mit grosser Hangneigung, Naturschutzgebiete und Rekultivierungen der letzten Jahre wurden nicht aufgenommen. Bodenkundliche Fachbüros untersuchten die ermittelten Flächen in Feldaufnahmen. Nur Standorte mit deutlichen Mängeln im Bodenaufbau wurden am Ende in das Verzeichnis aufgenommen. Als Kriterium für die Aufnahme wurde die pflanzennutzbare Gründigkeit (PNG) festgelegt. Böden mit einer PNG von unter 50 Zentimetern gelten als flachgründig und daher verbesserungswürdig.

Hinweiskarte als Hilfsmittel

Das "Verzeichnis Aufwertung Fruchtfolgeflächen" liegt in Form einer Fachkarte im Aargauischen Geografischen Informationssystem vor. Das Verzeichnis richtet sich in erster Linie an Bauherren und Planer, die überschüssiges Bodenmaterial abzugeben haben. Dies kommt nicht nur bei Vorhaben für grössere Industrie- oder Siedlungsbauten auf der "grünen Wiese" vor. Auch bei Infrastrukturprojekten der öffentlichen Hand fallen oft grosse Mengen an fruchtbarem Boden an, etwa im Strassenbau oder bei der Revitalisierung von Gewässern.

Das Verzeichnis stellt einen Hinweis auf Flächen dar, die sich für Bodenverbesserungen eignen. Die Umsetzung von Verbesserungsprojekten muss auf privater Basis und im Einverständnis des betroffenen Landeigentümers erfolgen. Ein konkretes Verbesserungsprojekt erfordert eine erweiterte Abklärung des Bodenzustandes. Je nach Zustand sind unterschiedliche Massnahmen angezeigt. Bodenkundliche Auskünfte zu den einzelnen Flächen sind via Abteilung für Umwelt möglich.

Bodenverbesserungen auf einer Fläche grösser als eine Are gelten als Terrainveränderung und sind somit baubewilligungspflichtig.

Verzeichnis Aufwertung Fruchtfolgeflächen

Erstes Fruchtfolgeflächen-Kompensationsprojekt erfolgreich umgesetzt

Das Bundesamt für Strassen ASTRA beanspruchte für den Bau des Lagerplatzes der ASTRA Bridge in Rothrist Fruchtfolgeflächen. Beanspruchte Fruchtfolgeflächen müssen bei Vorhaben des Bunds andernorts kompensiert werden. In Schmiedrued konnten mit dem Bodenmaterial aus Rothrist im Jahr 2021 neue Fruchtfolgeflächen auf einer Fläche aus dem Verzeichnis Aufwertung Fruchtfogleflächen geschaffen werden.

Alle Informationen zum Projekt finden Sie im folgenden Artikel UMWELT AARGAU:

Erstes Fruchtfolgeflächen-Kompensationsprojekt erfolgreich umgesetzt. Artikel UMWELT AARGAU, Nr. 89, Mai 2022 (PDF, 6 Seiten, 2,6 MB)

Boden des Jahres 2019 – Der rekultivierte Boden

(© Gabriela Brändle, Michael Wernli)

Anlässlich des Weltbodentags vom 5. Dezember 2018 ernennt die Bodenkundliche Gesellschaft der Schweiz (BGS) den Rekultivierten Boden zum Boden des Jahres 2019. Um bei Rekultivierungen nach Bodeneingriffen (Baustellen, Materialabbau, etc.) wieder eine gute Bodenqualität zu erhalten, müssen bestimmte bodenkundliche Vorgaben bei der bautechnischen Umsetzung berücksichtigt werden. Ein fachgerechtes Vorgehen beim Bodenabtrag, bei der Zwischenlagerung und beim Bodenauftrag sowie eine angepasste und schonende landwirtschaftliche Folgebewirtschaftung stellen sicher, dass die Rekultivierungsziele erreicht werden. Weitere Informationen zum Boden des Jahres finden Sie im Flyer der BGS sowie auf der Seite www.boden-des-jahres.ch.

Mehr zum Thema

Erstes Fruchtfolgeflächen-Kompensationsprojekt erfolgreich umgesetzt. Artikel UMWELT ARGAU, Nr. 89, Mai 2022 (PDF, 6 Seiten, 2,6 MB)

Wohin mit überschüssigem, fruchtbarem Boden? Artikel UMWELT AARGAU, Nr. 68, Juni 2015 (PDF, 2 Seiten, 156 KB)

Rechtliche Grundlagen

Ab 100 Quadratmeter oder 80 Zentimeter Höhendifferenz muss für eine Geländeveränderung gemäss der Bauverordnung (SAR 713.121), §49.i, ein Baugesuch eingereicht werden. Für Vorhaben ausserhalb der Bauzone muss das Gesuch durch die kantonalen Fachstellen geprüft werden. Auskünfte über die einzureichenden Unterlagen erhalten Sie bei der Abteilung für Umwelt oder im Merkblatt der Abteilung für Baubewilligungen über "Umgebungsgestaltungen und Terrainveränderungen (PDF, 2 Seiten, 47 KB)".