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Pflege und Unterhalt

Organisation des Unterhalts

Der grundeigentümerverbindliche Schutz, auch für die Schutzobjekte von kantonaler und nationaler Bedeutung, läuft vor allem über die Gemeinde (Nutzungsplanung Kulturland, Beschluss der Gemeindeversammlung beziehungsweise des Einwohnerrats). Demgegenüber besteht für den Unterhalt eine getrennte Zuständigkeitsordnung:

  • Naturschutzzonen von kantonaler und nationaler Bedeutung: Der Unterhalt ist Sache des Kantons. Zuständige Fachstelle ist die Sektion Natur und Landschaft (Abteilung Landschaft und Gewässer). Die Kosten werden allein von Kanton und Bund getragen.
  • Naturschutzzonen von lokaler Bedeutung: Der Unterhalt liegt in der Verantwortung des Gemeinderats. Bund und Kanton übernehmen auf Gesuch hin 50 Prozent der Unterhaltskosten. Beitragswesen

Die zentrale Unterhaltsmassnahme bei der Mehrheit der Schutzobjekte ist die extensive landwirtschaftliche Nutzung. Die Bewirtschafter erhalten dafür ökologische Direktzahlungen des Bundes. Dies entlastet Kanton und Gemeinden. Zur Regelung der schutzzielgerechten Bewirtschaftung schliesst der Kanton mit den Bewirtschaftern Verträge ab.

Für nicht jährlich wiederkehrende Massnahmen beauftragt der Kanton vor allem Forstbetriebe, Unternehmen mit Zivildienstleistenden und Landwirte.

Kantonaler Unterhaltsdienst

Raupenhäcksler im Einsatz (©Kanton Aargau)

In Rottenschwil betreibt das Departement Bau, Verkehr und Umwelt einen eigenen Werkhof. Neben dem Team für den Gewässerunterhalt ist hier die fünfköpfige Naturschutzunterhaltsequipe stationiert. Sie mäht mit Spezialfahrzeugen diejenigen Feuchtgebiete, für welche die Landwirte keine geeigneten Maschinen (mehr) haben.

Werkhof Rottenschwil (©Kanton Aargau)

Die Mitarbeitenden betreuen zudem in der Reussebene Erholungseinrichtungen (Rastplätze, Wanderwege), projektieren und leiten ausserordentliche Unterhaltsmassnahmen und kleinere Bauprojekte (zum Beispiel Erneuern und Anlegen von Laichgewässern), führen mit Forstbetrieben und Landwirten Waldrandbehandlungen und Heckenunterhalt durch und sind im Rahmen der "Information / Aufsicht" oder für die Erfolgskontrolle unterwegs. Zu ihrem Zuständigkeitsbereich gehören auch die Naturschutzzonen von nationaler Bedeutung (Flachmoore und ehemalige Kiesgruben) am Hallwilersee und im Unteren Reusstal (nördlich von Bremgarten).