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Grundlagen für den Artenschutz

Artenschutzkonzept Aargau

Das Artenschutzkonzept Aargau stellt seit 2008 neben den Grundlagen des Bundes eine wichtige Hilfe im kantonalen Artenschutz dar. Es nimmt eine nachvollziehbare Priorisierung der Tier- und Pflanzenarten vor. Das Konzept wurde 2020 aktualisiert.

Das Moor-Veilchen ist eine Handlungsart für die ein Aktionsplan vorlliegt

Das Artenschutzkonzept dient seit 2008 als Grundlage für die Handlungsstrategie im Artenschutz im Kanton Aargau und damit der strategischen Ausrichtung des Programms Natur 2030.

Für das aktuelle Konzept ermittelten Fachpersonen mit einer definierten Bewertungsmethode, für welche Pflanzen- und Tierarten der Aargau im nationalen und internationalen Kontext eine besondere Verantwortung trägt und für welche Arten davon Fördermassnahmen dringlich sind. Sind Fördermassnahmen für diese Arten bekannt und umsetzbar, werden sie zu sogenannten Aktionsplanarten. Zusammen mit weiteren, von den Expertinnen und Experten als prioritär eingeschätzten Arten, den sogenannten Wildcards, bilden sie die Handlungsarten. Handlungsarten werden im Rahmen der kantonalen Artenförderung vordringlich überwacht, geschützt und gefördert.

Wie im Artenschutzkonzept von 2008 wurden 2020 die Gefässpflanzen sowie die naturschützerisch wichtigen Tiergruppen der Amphibien, Fledermäuse, Heuschrecken, Libellen, Reptilien, Tagfalter und Vögel bearbeitet. Neu bewertet wurden zudem die Gruppen der Widderchen, der Eintagsfliegen, Steinfliegen und Köcherfliegen sowie der Wasserschnecken. So bewerteten für das Artenschutzkonzept 16 Fachpersonen insgesamt 655 Arten für die Fauna und rund 1'500 Arten für die Flora in Bezug auf Verantwortung, Dringlichkeit und Machbarkeit.

Handlungsarten

Der Kiebitz ist eine Handlungsart für die ein Aktionsplan vorliegt

Für 120 Arten (61 Pflanzen- und 59 Tierarten) weist der Kanton Aargau nicht nur eine hohe Verantwortung auf, sondern es besteht auf Grund der bisherigen und mutmasslichen künftigen Bestandsentwicklung eine hohe Dringlichkeit für die Umsetzung von Fördermassnahmen. Für 54 dieser Arten laufen bereits Aktionspläne oder Förderprogramme. Für die nächsten zehn Jahre ist die Erarbeitung und Umsetzung weiterer Aktionspläne und Fördermassnahmen geplant, dies je nach Art. Die Bewertung von weiteren Gruppen ist in den kommenden Jahren vorgesehen.