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SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden

Logo SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden

SDG 11 Ziel: Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten

SDG 11: Entwicklungsstand im Kanton Aargau

Die nachhaltige Siedlungsentwicklung nach innen schreitet im Kanton Aargau insgesamt voran. So konnte die Zunahme an überbauter Wohn- und Mischzone weiter vom Bevölkerungswachstum entkoppelt werden, insbesondere in Kernstädten und urbanen Entwicklungsräumen. Trotzdem wurde im Aargau seit 1999 durchschnittlich jeden zweiten Tag die Fläche eines Fussballfelds (ca. 7'000 m2) überbaut. Die Überbauung von Bauzonen betrug 2018 durchschnittlich 89 Prozent, in Ballungsgebieten mehr als 90 Prozent. Aufgrund des Strukturwandels in der Landwirtschaft hat die Anzahl landschaftswirksamer Neubauten ausserhalb der Bauzonen seit 2016 zugenommen.

Als Folge der insgesamt hohen Bautätigkeit nahm das Mietpreisniveau seit 2015 langsam ab und die Leerstandziffer für Mietwohnungen war im 2019 auf einem entsprechend hohen Niveau. Dennoch machen die Wohnkosten die grössten Posten bei den Fixkosten für die Aargauer Haushalte aus, wobei sowohl die obligatorischen Abgaben als auch die Fixkosten im Aargau im schweizweiten Vergleich unterdurchschnittlich sind. Im Vergleich zu anderen Kantonen fühlen sich im Aargau unterdurchschnittlich wenig Bewohnerinnen und Bewohner zu Hause durch Verkehrslärm gestört. Auch die Anzahl Personen, die von Immissionsgrenzwertüberschreitungen betroffen sind, konnte dank baulichen und planerischen Massnahmen, wie zum Beispiel lärmmindernde Asphaltbeläge, weiter reduziert werden. Zugenommen haben jedoch der sogenannte Alltagslärm und die nächtliche Fluglärmbelastung.

Der Anteil an überbauten Wohn- und Mischzonen mit guter bis sehr guter ÖV-Erschliessung konnte in den letzten Jahren nicht bedeutend verbessert werden. Auch waren 2019 erst knapp 10 Prozent der Haltestellen des öffentlichen Verkehrs hindernisfrei zugänglich. Hingegen ist die Aargauer Bevölkerung zufrieden mit dem kulturellen Angebot im Kanton Aargau. Die Aargauer Kulturinstitutionen, insbesondere die Schlösser sowie das Kunsthaus, wiesen einen hohen und steigenden Bekanntheitsgrad aus. Der Bestand an kantonal geschützten Bauten bleibt konstant. Die Siedlungsentwicklung nach innen und der damit einhergehende Baudruck in der näheren Umgebung von Schutzobjekten stellen jedoch die Denkmalpflege und Archäologie vor Herausforderungen. Auch die Förderung naturnaher Lebensräume im Siedlungsgebiet ist im Zuge der Innenentwicklung herausfordernd. Die Artenvielfalt im Siedlungsgebiet verharrt auf einem tiefen Niveau.

Der Entwicklungsstand des SDGs 11 basiert auf den Fakten folgender Themenbereiche:

SDG 11: Schweizer Unterziele mit Relevanz für den Kanton Aargau

Die ausgewählten Schweizer Unterziele des SDG 11 (Stand Oktober 2020) sind für die Kantone relevant und unterstützen bei der Einordnung des beschriebenen Entwicklungsstands.

11.1 In Gebieten mit starker Nachfrage wird der Anteil des preisgünstigen Wohnraums beibehalten oder erhöht; benachteiligte Bevölkerungsgruppen haben Zugang zu günstigem Wohnraum

11.2 Bis 2023, ist ein hürdenfreier Zugang zum Verkehrssystem gewährleistet

11.3 Gemeinde und Städte werden nach innen weiterentwickelt

11.4 Die Zersiedlung ist eingedämmt, und das Siedlungswachstum findet nur innerhalb von vorgesehenen Entwicklungsgebieten und Korridoren statt. Kulturland und Naturräume sind weitgehend vor einer weiteren Überbauung geschützt. Bei der Siedlungsentwicklung ist das baukulturelle Erbe weitmöglichst erhalten, bei Sanierungen und Neubauten herrscht eine qualitativ hochstehende Baukultur

11.5 In der ganzen Schweiz wird in Bezug auf alle Naturgefahren ein vergleichbares Schutzniveau angestrebt, welches umweltverträglich, wirtschaftlich vertretbar und für die Gesellschaft annehmbar ist. Dank der Funktionstüchtigkeit ihrer kritischen Infrastrukturen ist die Schweiz ausreichend widerstandsfähig, um ein schwerwiegendes und geografisch ausgedehntes Versagen kritischer Infrastrukturen und einen Zusammenbruch der Versorgung mit davon abhängigen Gütern und Dienstleistungen zu vermeiden und um bei einem Vorfall das Schadensausmass zu begrenzen

11.6 Die Bevölkerung ist soweit vor Lärm und Erschütterungen geschützt, dass ihre Gesundheit gewährleistet ist. Ruhige Lebensräume werden geschützt und gefördert

11.7 Die Siedlungen sind nach den Bedürfnissen der Bevölkerung zu gestalten, insbesondere sollen sie viele Grünflächen und Bäume sowie weitere gut zugängliche Frei- und Bewegungsräume enthalten.

Die unmittelbare Umgebung des Wohnraums entspricht den Bedürfnissen von Familien, Kindern und Jugendlichen, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen und ist für diese sicher erreichbar

11a Der Bund trägt den spezifischen und gemeinsamen Herausforderungen von Stadt und Land adäquat Rechnung und wirkt auf eine kohärente Raumentwicklung hin

11b Bund und grössere Städte stärken ihre Zusammenarbeit im Rahmen eines integralen Risikomanagements und der Klimaanpassung

SDG 11: Beziehungen mit anderen SDGs (generisch formuliert)

Die allgemeingültige (generische) Beschreibung der Beziehungen des SDG 11 mit anderen SDGs zeigt wichtige Zusammenhänge und kann Hinweise auf mögliche Handlungsansätze geben

Das Investitionsvolumen sowie die Nachfrage haben einen erheblichen Einfluss auf die Bautätigkeit wie auch auf die Qualität des Bauens. Eine abgestimmte und funktionale Sicherstellung der Infrastruktur für Verkehr, Wasser und Energie ist dabei eine zentrale Voraussetzung für eine nachhaltige und hochwertige Siedlungsentwicklung. Aber auch der Klimawandel beeinflusst den Städtebau, insofern dieser zunehmend auf Auswirkungen der Klimaerwärmung, wie zum Beispiel Hitzeinseln, reagieren muss.

Umgekehrt kann eine dichte und qualitativ hochstehende Siedlungsentwicklung die Treibhausgasemissionen bei Gebäuden und Verkehr verringern und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Über Grünräume im Siedlungsgebiet kann die Klimaadaption gestärkt werden. Auch verringert die hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen den Druck auf die Landschaft und damit auf die Biodiversität sowie auf die Qualität und Quantität der naturnahen und landwirtschaftlich produktiven Böden. Sie trägt zudem zu einer effizienten Nutzung der Infrastruktur bei. Eine qualitativ hochwertige Siedlungsgestaltung leistet weiter einen Beitrag zum Wohlbefinden und zur Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner sowie – zum Beispiel dank Einsatz von Recycling-Baustoffen – zu einem Schliessen von Stoffkreisläufen. Dabei steigert qualitativ hoher Wohnraum nicht nur die Standortattraktivität, sondern trägt dank des Steueraufkommens auch zu einem ausgeglichenen öffentlichen Haushalt bei. Steht ausserdem genügend qualitativ hochstehender Wohnraum für tiefe Einkommen zur Verfügung, fördert dies die Verringerung von gesellschaftlichen Ungleichheiten.

Bericht Nachhaltige Entwicklung im Kanton Aargau 2020

Symbolbilder verschiedener Themenbereiche der Nachhaltigkeit.

Bericht Nachhaltige Entwicklung 2020 (PDF, 154 Seiten, 9,8 MB)

Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung

Keyvisual AG Agenda 2030.

Der Kanton Aargau trägt gemeinsam mit dem Bund zur Umsetzung der UNO-Agenda 2030 bei.

Impressum

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