Hauptmenü

Zurück

SDG 15: Leben an Land

Logo SDG 15: Leben an Land

SDG 15 Ziel: Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen

SDG 15: Entwicklungsstand im Kanton Aargau

Der Zustand der Ökosysteme und der Artenvielfalt haben sich im Kanton Aargau leicht verbessert, der Druck auf die Ökosysteme bleibt jedoch insgesamt hoch. So nehmen häufige und mittelhäufige Tier- und Pflanzenarten im Aargau insgesamt leicht zu, während spezialisierte und seltene Arten mit spezifischen Lebensraumansprüchen nach wie vor unter hohem Druck stehen. Die für die Biodiversität wertvollen Lebens- und Naturräume haben flächenmässig zugenommen, insbesondere aufgrund einer Ausweitung von Biodiversitätsförderflächen im Landwirtschaftsgebiet. Die für eine funktionierende, hochwertige ökologische Infrastruktur angestrebten Kerngebiete und Vernetzungsgebiete sind noch nicht erreicht. Die Zerschneidung der Landschaft hat im Aargau weiter abgenommen. Aufgrund der zahlreichen Verkehrswege gehört der Aargau jedoch weiterhin zu den am stärksten zerschnittenen Kantonen der Schweiz.

Die Waldfläche im Aargau ist seit über 100 Jahren konstant. Sie beträgt rund ein Drittel der Kantonsfläche. Im Wald konnte sich die Artenvielfalt weiter verbessern. Hingegen haben Sturmereignisse und Trockenheit in den Jahren 2018 und 2019 dem Aargauer Wald zugesetzt. Die Nähe des Siedlungsgebiets und das zunehmende Bedürfnis der Bevölkerung, Erholungs- und Freizeitaktivitäten im Wald auszuüben, erhöhen den Druck auf den Wald. Die Wirtschaftlichkeit der Aargauer Forstbetriebe bleibt aufgrund der sinkenden Holzpreise kritisch.

Die Belastung des Bodens durch Schwermetalle hat sich nicht bedeutend verändert. Besonders belastet sind Äcker und intensiv genutztes Grünland. Weitere punktuelle Belastungen werden entlang von Strassen und bei Gärtnereien festgestellt. Gleichzeitig werden in weiten Teilen des Kantons im Waldboden wie auch bei Trockenwiesen und Flachmooren die Belastungsgrenzen für Stickstoffeinträge aus der Luft überschritten. Ausserdem zeigt die Erosionskarte der Schweiz, dass auch im Aargau etliche Flächen erosionsgefährdet sind. Schliesslich stört die zunehmende Lichtimmission nicht nur Menschen, sondern auch nachtaktive Tiere in ihrem normalen Verhalten.

Der Entwicklungsstand des SDGs 15 basiert auf den Fakten folgender Themenbereiche:

SDG 15: Schweizer Unterziele mit Relevanz für den Kanton Aargau

Die ausgewählten Schweizer Unterziele des SDG 6 (Stand Oktober 2020) sind für die Kantone relevant und unterstützen bei der Einordnung des beschriebenen Entwicklungsstands.

15.1 Zur Sicherung des Raumes für die langfristige Erhaltung der Biodiversität sind bis 2020 mindestens 17% der Land- und Binnenwassergebiete durch wirkungsvolle, gerecht unterhaltene, ökologisch repräsentative und gut vernetzte Schutzgebietssysteme und andere wirksame gebietsbezogene Erhaltungsmassnahmen geschützt und in die umgebende Landschaft integriert. Der Zustand der gefährdeten Lebensräume wird verbessert

15.2 Die Bewirtschaftung und Nutzung des Waldes erfolgen effizient und naturnah; dabei wird auf alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit gleichwertig Rücksicht genommen (Ökologie, Soziales und Ökonomie). Alle Waldfunktionen werden gleichwertig erfüllt, und der Wald bleibt in seiner räumlichen Verteilung grundsätzlich erhalten und nimmt in seiner Fläche nicht ab

15.3 Die Funktionen des Bodens sind langfristig erhalten. Bodennutzungen führen zu keiner Degradierung, und wo möglich werden Böden und ihre Funktionalität wiederhergestellt

15.4 Die Landschaften, Ökosysteme, Arten und die genetische Vielfalt im alpinen Gebiet sind erhalten. Die ökologische Infrastruktur zur Verbesserung der Durchlässigkeit des Raums ist verstärkt und die Landschaft unter Wahrung ihres Charakters weiterentwickelt. Die Nutzung des alpinen Gebiets schont Landschaft und Biodiversität

15.5 Der Erhaltungszustand der Populationen von National Prioritären Arten wird bis 2020 verbessert und das Aussterben so weit wie möglich unterbunden. Der Zustand der gefährdeten Lebensräume wird verbessert

15.6 Es besteht ein erleichterter Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen für die Ernährung und Landwirtschaft, gemäss dem multilateralen System des Internationalen Vertrages für Pflanzengentische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft. Der Zugang für alle anderen genetischen Ressourcen (Tiere, Mikroorganismen etc.) ist unter Vorbehalt besonderer Bestimmung im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung frei. Für die Vorteile, die sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergeben, sollte möglichst ein gerechter Ausgleich stattfinden.

15.8 Mensch und Umwelt werden durch gebietsfremde Arten nicht gefährdet und die biologische Vielfalt, Ökosystemleistungen sowie deren nachhaltige Nutzung nicht beeinträchtigt. Die Ausbreitung von invasiven gebietsfremden Arten ist eingedämmt und die Neueinbringung wird verhindert

15.9 Ökosystemleistungen werden bis 2020 quantitativ erfasst. Wissen über Biodiversität ist in der Gesellschaft bis 2020 ausreichend vorhanden und schafft die Basis dafür, dass Biodiversität von allen als eine zentrale Lebensgrundlage verstanden und bei relevanten Entscheidungen berücksichtigt werden kann

15a Die Mittel zu Gunsten der Biodiversität werden aus allen Quellen signifikant erhöht. Negative Auswirkungen von bestehenden finanziellen Anreizen auf die Biodiversität werden bis 2020 aufgezeigt und wenn möglich vermieden. Wo sinnvoll werden neue positive Anreize geschaffen

15b Es herrschen gute Rahmenbedingungen für die Förderung und Unterstützung der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder und für den Holzabsatz. Es besteht ein gemeinsames Finanzierungssystem zwischen Bund und Kantonen zum Vollzug der Massnahmen im Wald. Dabei sind private und öffentliche Waldbesitzer wichtige Partnerinnen und Partner

SDG 15: Beziehungen mit anderen SDGs (generisch formuliert)

Die allgemeingültige (generische) Beschreibung der Beziehungen des SDG 15 mit anderen SDGs zeigt wichtige Zusammenhänge und kann Hinweise auf mögliche Handlungsansätze geben

Der Zustand der Ökosysteme wird durch mannigfaltige Faktoren beeinflusst. Neben dem Siedlungsdruck und der Zerschneidung von Lebensräumen durch Infrastrukturbauten, wirken der Ressourcenbedarf sowie Emissionen aus der wirtschaftlichen Produktion auf die lokalen und globalen Ökosysteme ein. Von besonderer Bedeutung für die lokalen Ökosysteme ist hierbei die landwirtschaftliche Produktion. Abgesehen von der Produktion ist auch das Konsumverhalten von entscheidender Relevanz für den Zustand der Ökosysteme. Ferner kann der Ausbau der lokalen erneuerbaren Energien die Ökosysteme belasten. Auch mangelnde Wasserverfügbarkeit oder Wasserqualität beeinflusst die Ökosysteme. Bereits jetzt und stärker noch in Zukunft wird der Klimawandel die Ökosysteme verändern. Einen positiven Einfluss kann Bildung haben, insbesondere Kenntnisse über Naturzusammenhänge und die Ausbildung der Fähigkeit, der Natur respektvoll zu begegnen.

Für die wirtschaftliche Produktion stellen die Ökosystemdienstleistungen eine notwendige Voraussetzung dar. Auch fördert eine intakte Natur die Standortattraktivität und die Wohnqualität und leistet einen Beitrag zu menschlichem Wohlbefinden.

Bericht Nachhaltige Entwicklung im Kanton Aargau 2020

Symbolbilder verschiedener Themenbereiche der Nachhaltigkeit.

Bericht Nachhaltige Entwicklung 2020 (PDF, 154 Seiten, 9,8 MB)

Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung

Keyvisual AG Agenda 2030.

Der Kanton Aargau trägt gemeinsam mit dem Bund zur Umsetzung der UNO-Agenda 2030 bei.

Impressum

Impressum