Kantonale Nutzungspläne
Kantonale Nutzungspläne bezeichnen die im übergeordneten Interesse liegende Nutzung eines bestimmten Gebiets. Sie werden vom Grossen Rat erlassen, soweit dies kantonale oder regionale Interessen erfordern.
Kantonale Nutzungspläne dienen namentlich zum Schutz von Landschaften, Gewässern, Baudenkmälern und archäologischen Hinterlassenschaften, Gebäuden oder Anlagen, zur längerfristigen Festlegung von Abbaugebieten für Rohmaterialien sowie zur Erstellung von öffentlichen Werken wie für den Verkehr, die Ver- und Entsorgung.
Kantonale Nutzungspläne kurz erklärt
Verbindlichkeit & Inhalte
Kantonale Nutzungspläne regeln – wie die kommunalen Nutzungspläne – die zulässige Nutzung in einem bestimmten Gebiet eigentumsverbindlich und parzellengenau. Sie bestehen aus einem Plan und den zugehörigen Vorschriften, den Nutzungsbestimmungen. Kantonale Nutzungspläne gehen kommunalen Nutzungsplänen vor.
Die rechtskräftigen kantonalen Nutzungspläne umfassen:
- eigens unter diesem Titel erlassene Pläne (zum Beispiel: Kantonaler Nutzungsplan Durchgangsplatz Augsterstich in Kaiseraugst vom 18. November 2003; Durchgangsplatz für Fahrende),
- Kantonale Nutzungspläne für Kantonsstrassen (nach § 93 des Baugesetzes; altrechtlich auch als "Überbauungspläne" bezeichnet),
- Kantonale Schutzdekrete (zum Beispiel: Dekret zum Schutz des Hallwilersees).
Weiter unten auf dieser Seite ist eine Auflistung von derzeit rechtskräftigen kantonalen Nutzungsplänen zu finden.
Verfahren & Zuständigkeiten
Die Voraussetzungen für den Erlass kantonaler Nutzungspläne sind in § 10 des Baugesetzes (BauG) geregelt.
Die Entwürfe kantonaler Nutzungspläne werden während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Innert dieser Frist kann Einwendungen erheben, wer in schutzwürdigen eigenen Interessen betroffen ist. Über die Einwendungen entscheidet der Regierungsrat und gibt das Ergebnis dem Grossen Rat bekannt. Einwendungsentscheide können an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden.
Der Regierungsrat ist befugt, einen kantonalen Nutzungsplan aufzuheben, wenn die darin verfolgten kantonalen oder regionalen Interessen in der kommunalen Nutzungsplanung umgesetzt worden sind.
Rechtskräftige kantonale Nutzungspläne
Schutzdekrete (Gewässer und Naturschutzgebiete)
Schutzdekrete (Gewässer und Naturschutzgebiete)
Schutz von Thermalquellen
Schutz von Thermalquellen
Kantonsstrassen
Diese Auflistung ist nicht vollständig. Diverse weitere kantonale Nutzungspläne und Überbauungspläne (altrechtliche Bezeichnung) für Kantonsstrassen sind ebenfalls rechtskräftig. Die Pläne sind im ÖREB-Kataster (Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen) des Kantons Aargau verfügbar.
- ÖREB-Kataster > Entscheide
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Grundwasserschutz
Diese Auflistung ist nicht vollständig. Diverse weitere kantonale Nutzungspläne und Überbauungspläne (altrechtliche Bezeichnung) zum Schutz des Grundwassers sind ebenfalls rechtskräftig. Die Pläne sind im ÖREB-Kataster (Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen) des Kantons Aargau verfügbar.
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