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Raumentwicklung

Grundlagen und Kantonalplanung

Ausgehend vom Raumkonzept Aargau legt der kantonale Richtplan die angestrebte räumliche Entwicklung im Aargau fest. Die jährliche Raum­beobachtung, GIS-Analysen und weitere Auswertungen liefern aktuelle Grund­lagen für rationale Entscheide im Planungs­prozess.

Das Raumkonzept Aargau kurz erklärt

Inhalt und Bedeutung

Das Raumkonzept Aargau ist im Richtplan festgesetzt:

Die Grundzüge der räumlichen Entwicklung im Kanton Aargau sind im Raumkonzept definiert. Es bezeichnet funktionale Räume mit unterschiedlichen, ihren Potenzialen entsprechenden Nutzungs- und Entwicklungsprioritäten. Diese funktionalen Räume orientieren sich einerseits an der bisherigen Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsentwicklung und bilden andererseits die gemeinsame Basis der anzustrebenden gesamträumlichen Entwicklung.

Die kantonale Richtplanung und die kommunale Nutzungsplanung müssen mit dem Raumkonzept übereinstimmen. Standortentscheide und Investitionen in öffentliche Bauten und Anlagen sowie die Koordination und Zusammenarbeit (zwischen Gemeinden, mit Nachbarkantonen und dem Bund) werden mit dem Raumkonzept abgestimmt.

Konzeptkarte

Erläuterung der Raumtypen

Kernstädte sind zusammen mit den Agglomerationen die Motoren der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung. Sie sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine enge Zusammenarbeit mit ihren Agglomerationsgemeinden angewiesen. Einerseits wird die Grösse und Stärke einer Kernstadt von ihrer Region mitbestimmt, andererseits befruchtet die Kernstadt ihr Umland in wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht. Mit einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit lassen sich Synergien erzielen.

Ländliche Zentren haben Antriebsfunktion für die Regionalentwicklung und Stützpunktfunktion bei der Basisinfrastruktur im ländlichen Raum. Die wirtschaftliche Entwicklung eines ländlichen Zentrums bestimmt massgeblich die wirtschaftliche Position einer ländlichen Region.

Urbane Entwicklungsräume sind Standorte für urbanes Wohnen und bieten dem umliegenden ländlichen Raum Arbeitsplätze, Absatzmärkte, Dienstleistungen und wichtige Infrastrukturen. Ein grosser Teil des Bevölkerungs- und Arbeitsplatzwachstums findet in diesem gut erschlossenen Raum statt. Die urbanen Entwicklungsräume sind stark durch den Verkehr belastet und sollen städtebaulich aufgewertet werden.

Ländliche Entwicklungsräume zeichnen sich durch eine hohe Lebensraumqualität aus. Sie dienen dem ländlichen Wohnen und Arbeiten, der Freizeit und Erholung. Die Gemeinden sorgen dafür, dass ihr ländlicher, teils semiurbaner Charakter erhalten bleibt und sie sich weiter entwickeln können,

Ländliche Entwicklungsachsen sind Talachsen, welche verkehrlich gut erschlossen sind. Die bauliche Entwicklung soll sich entlang dieser Achsen konzentrieren. Dabei sind die Möglichkeiten zur Nutzungsverdichtung in den bestehenden Bauzonen in der Nutzungsplanung unter Erhaltung und Verbesserung der Siedlungsqualität auszuschöpfen. Diese Achsen sind bevorzugte Standorte für die industrielle und gewerbliche Entwicklung im ländlichen Raum.

Wirtschaftliche Entwicklungsschwerpunkte (ESP) sind wichtige Stützpunkte der wirtschaftlichen Entwicklung im urbanen Entwicklungsraum und in den ländlichen Entwicklungsachsen. Die Standortgemeinden sollen für die frühzeitige Planungsvorbereitung und die Entwicklung sorgen, die sich durch die Nutzungseignung der Areale und die Verkehrserschliessung bestimmt. Die Bildung regionaler Branchenschwerpunkte soll unterstützt werden.

Wohnschwerpunkte (WSP) sind wichtige Stützpunkte zur raumverträglichen Bewältigung des Bevölkerungswachstums in den Kernstädten, den urbanen Entwicklungsräumen, den ländlichen Zentren und den ländlichen Entwicklungsachsen. Die Standortgemeinden setzen die WSP mit Unterstützung des Kantons um. Dabei ist die Kombination hoher baulicher Dichten mit einer hohen Wohnqualität mit attraktiver Freiraumgestaltung und einer sehr guten Erschliessung (öffentlicher Verkehr, Fuss- und Radverkehr) besonders wichtig.

Gebiete Für Agglomerationspärke bieten Naherholungsraum für die Agglomerationsbevölkerung. Sie sollen aufgewertet und langfristig gesichert werden. Die Nutzungen in diesen Gebieten werden mit den Bedürfnissen der Naherholung und Naturerfahrung abgestimmt.

Kernräume Landschaftsentwicklung zeichnen sich durch ihre vielfältigen Landschaftsräume aus. Im Vordergrund stehen eine multifunktionale Land- und Forstwirtschaft für die nachhaltige Produktion von gesunden Nahrungsmitteln und naturnah produzierten Rohstoffen, die Förderung und Erhaltung der biologischen Vielfalt und die Pflege der Landschaft sowie Erholungsfunktionen.

Vorzugsgebiete Spitzentechnologie sind – nebst den urbanen Entwicklungsräumen mit ihren Kernstädten als Motoren der Aargauer Wirtschaftsentwicklung – regionale Branchenschwerpunkte und -netzwerke von übergeordneter, speziell kantonaler Bedeutung. Diese Räume brauchen optimale Rahmenbedingungen und starke Standortfaktoren für Forschung und Entwicklung hochtechnologischer Verfahren und Produkte für wertschöpfungsintensive Branchen wie Biotechnologie, Energie, Pharma, Chemie und Medizinaltechnologie.