Signalisation bei den Baustellen beachten
Die Baustellen sind jeweils mit den entsprechenden Schifffahrtssignalen gekennzeichnet. Diese sind zu beachten.
Baustellen von Brücken sind mit Schifffahrtssignalen gekennzeichnet, die zu beachten sind. In Schutzgebieten gelten zeitweise Fahrverbote. Bei Flusskraftwerken existieren Übersetzstellen. Für nautische Veranstaltungen ist eine Bewilligung einzuholen.
Für die Schifffahrt auf Aargauer Gewässern gelten nebst den allgemeinen Bundesvorgaben besondere Bestimmungen gemäss kantonaler Schifffahrtsverordnung. Zurzeit sind auf den Aargauer Flüssen keine Baustellen von Brücken im Gang.
Die Baustellen sind jeweils mit den entsprechenden Schifffahrtssignalen gekennzeichnet. Diese sind zu beachten.
Die Bootsübersetzanlage ist, voraussichtlich bis Mitte April 2025, ausser Betrieb. Boote welche trotzdem beim Kraftwerk Rüchlig übersetzen möchten, sind aufgefordert, sich vorgängig beim Betriebspersonal KWRue Tel. 062 836 50 12 zu melden. Ist eine zwingende Übersetzung nötig, so werden die Boote mit Hilfe eines Lastfahrzeuges und einem Anhänger entsprechend von Rupperswil-Auenstein nach Rüchlig oder in umgekehrter Reihenfolge transportiert. Der Transport erfolgt über die Strasse und es muss mit Wartezeiten gerechnet werden.
Die Bootsübersetzanlage ist voraussichtlich vom 4. März bis am 21. März 2025 ausser Betrieb. Boote welche trotzdem beim Kraftwerk Ruppoldingen übersetzen möchten, sind aufgefordert, sich vorgängig beim Pikett des KW Ruppoldingen, 062 787 69 13 zu melden. Ist eine zwingende Übersetzung nötig, so werden die Boote mit Hilfe eines Kranwagens transportiert.
Für eine gelungene und gefahrlose Bootstour ist es unerlässlich, die Schifffahrtszeichen zu kennen. Eine Zusammenstellung der wichtigsten Signale enthaltet das folgende PDF-Dokument:
Übersicht über die wichtigsten Schifffahrtszeichen (PDF, 1 Seite, 63 KB)
Am 1. Juli 2023 ist die revidierte kantonale Schifffahrtsverordnung in Kraft getreten. Sie hat zum Schutz vor brütenden Wasservögeln in den Schutzgebieten folgende Änderungen im Bereich von Fahrverboten für Schiffe und dergleichen zur Folge:
Bereits seit dem 1. Juli 2019 gelten zudem folgende Fahrverbote für Schiffe und dergleichen:
Zahlreiche Flusskraftwerke stellen für die Kleinschifffahrt ein Hindernis dar. Informationen zu den Übersetzstellen, Kontaktpersonen und weitere Angaben finden Sie in den folgenden PDF-Dokumenten:
Am Hochrhein gibt es Kraftwerke, welche mittels einer flexiblen Betriebsweise ihren Beitrag zur Netzregulierung und -stabilität leisten. Dies hat zur Folge, dass nicht mehr genutztes Wasser bei Flusskraftwerken kurzfristig über die Wehrfelder abgeleitet werden muss. Mit solchen Wehrüberfällen muss künftig vermehrt gerechnet werden. Wassersportler, Schwimmer und Bootsfahrer können dadurch im unmittelbaren Bereich von Wehranlagen vermehrt in Gefahr geraten. Die bestehenden Warntafeln und Schifffahrtssignale signalisieren diese Gefahrenbereiche und sind zwingend zu beachten.
Für Veranstaltungen auf dem Wasser, Wettfahrten, organisierte Flussfahrten usw. ist eine nautische Bewilligung einzuholen. Detaillierte Informationen über bewilligungspflichtige Veranstaltungen auf den Aargauer Gewässern und die Form der Gesuchseingabe finden Sie im folgenden Merkblatt:
Informationen über die Zulassung eines Schiffes, zu Schiffsführer- und Schiffsausweisen finden Sie unter dem Thema Strassenverkehr – Schifffahrt.