Hinweis:Signalisation bei den Baustellen beachten
Die Baustellen sind jeweils mit den entsprechenden Schifffahrtssignalen gekennzeichnet. Diese sind zu beachten.
Informationen über die Zulassung eines Schiffes, Schiffsführer- oder Schiffsausweise Schiffs- sowie Schiffsführerprüfungen, Schifffahrtsverordnung, Fahrverboten und aktuelle Baustellen und Einschränkungen,
Für die Schifffahrt auf Aargauer Gewässern gelten nebst den allgemeinen Bundesvorgaben besondere Bestimmungen gemäss kantonaler Schifffahrtsverordnung. Zurzeit sind auf den Aargauer Flüssen keine Baustellen von Brücken im Gang.
Die Baustellen sind jeweils mit den entsprechenden Schifffahrtssignalen gekennzeichnet. Diese sind zu beachten.
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau setzt die Reussbrücke zwischen Birmenstorf und Mülligen instand. Für die Bauarbeiten wird ein Gerüst auf der ganzen Länge der Brücke und an den Flusspfeilern montiert. Dadurch wird die Durchfahrtshöhe und -breite eingeschränkt. Während der gesamten Bauzeit vom 24. Juni 2025 bis im Frühjahr 2026 muss mit Einschränkungen für die Schifffahrt auf der Reuss gerechnet werden. Die Möglichkeit zur Durchfahrt wird grundsätzlich gewährleistet. Die Baustelle ist mit Schifffahrtssignalen gekennzeichnet; die Signalisation ist zu befolgen.
Für eine gelungene und gefahrlose Bootstour ist es unerlässlich, die Schifffahrtszeichen zu kennen. Eine Zusammenstellung der wichtigsten Signale enthaltet das folgende PDF-Dokument:
Übersicht über die wichtigsten Schifffahrtszeichen (PDF, 1 Seite, 63 KB)
Am 1. Juli 2023 ist die revidierte kantonale Schifffahrtsverordnung in Kraft getreten. Sie hat zum Schutz vor brütenden Wasservögeln in den Schutzgebieten folgende Änderungen im Bereich von Fahrverboten für Schiffe und dergleichen zur Folge:
Bereits seit dem 1. Juli 2019 gelten zudem folgende Fahrverbote für Schiffe und dergleichen:
Zahlreiche Flusskraftwerke stellen für die Kleinschifffahrt ein Hindernis dar. Informationen zu den Übersetzstellen, Kontaktpersonen und weitere Angaben finden Sie in den folgenden PDF-Dokumenten:
Am Hochrhein gibt es Kraftwerke, welche mittels einer flexiblen Betriebsweise ihren Beitrag zur Netzregulierung und -stabilität leisten. Dies hat zur Folge, dass nicht mehr genutztes Wasser bei Flusskraftwerken kurzfristig über die Wehrfelder abgeleitet werden muss. Mit solchen Wehrüberfällen muss künftig vermehrt gerechnet werden. Wassersportler, Schwimmer und Bootsfahrer können dadurch im unmittelbaren Bereich von Wehranlagen vermehrt in Gefahr geraten. Die bestehenden Warntafeln und Schifffahrtssignale signalisieren diese Gefahrenbereiche und sind zwingend zu beachten.
Für Veranstaltungen auf dem Wasser, Wettfahrten, organisierte Flussfahrten usw. ist eine nautische Bewilligung einzuholen. Detaillierte Informationen über bewilligungspflichtige Veranstaltungen auf den Aargauer Gewässern und die Form der Gesuchseingabe finden Sie im folgenden Merkblatt: