Aabach zwischen Hallwilersee und Schloss Hallwyl ab 1. Juli 2023 für jegliche Schwimmkörper neu das ganze Jahr gesperrt
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Regierungsrat beschliesst Teilrevision der Schifffahrtsverordnung – Schwimmen auf dem Aabach-Abschnitt weiterhin erlaubt
Der Aabach-Abschnitt zwischen dem Hallwilersee und dem Schloss Hallwyl ist ab dem 1. Juli 2023 für jede Art von Schwimmkörper neu das ganze Jahr gesperrt. Das Schwimmen ohne Hilfsmittel auf diesem Abschnitt ist weiterhin ganzjährig erlaubt. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Teilrevision der Schifffahrtsverordnung beschlossen und so ein Anliegen der Gemeinden Boniswil und Seengen aufgenommen. Die ganzjährige Sperrung entlastet das Schutzgebiet und verbessert insbesondere den Uferschutz und die ökologische Vernetzung des Aabachs.
Die Gemeinden Boniswil und Seengen wie auch der Verein "Hallwilersee für Mensch und Natur", die Hallwilersee-Ranger und die kantonalen Fachstellen haben festgestellt, dass der Aabach auf dem Abschnitt zwischen dem Hallwilersee und dem Schloss Hallwyl zunehmend und massiv für Freizeitaktivitäten genutzt wird. Die bestehende, temporäre Sperre des entsprechenden Aabach-Abschnitts vom 1. April bis 30. Juni hat zwar eine Entlastung während der Brutzeit der Wildvögel gebracht. Trotz der Einführung dieser temporären Sperre im Rahmen einer Teilrevision der Schifffahrtsverordnung vor drei Jahren hat jedoch in der restlichen Zeit ein regelrechter Ansturm auf den genannten Aabach-Abschnitt stattgefunden.
Die hohe Zahl von Erholungssuchenden führt insbesondere an schönen Tagen und ausserhalb der Sperrzeit zu einer massiven Zunahme an Unruhe im Naturschutzgebiet. Fauna und Flora des im Schutzgebiet des Hallwilersees gelegenen Aabachs werden durch das Befahren mit Booten, Kanus, Stand-Up-Paddles (SUP) und so weiter erheblich belastet, gestört und teilweise sogar geschädigt. Die nahegelegenen öffentlichen Badeanstalten werden dabei oftmals zur Einwasserung von Kanus und SUP-Boards genutzt.
Anträge der Gemeinderäte Boniswil und Seengen
Die Gemeinderäte von Boniswil und Seengen haben dem fachlich zuständigen Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) mittels Protokollauszügen beantragt, eine ganzjährige Sperrung für Wasserfahrzeuge und Schwimmkörper jeglicher Art für den in der Schutzzone liegenden Bereich des Aabachs zu prüfen. Diesen Begehren ist das BVU nachgekommen und hat dem Regierungsrat eine entsprechende Teilrevision der kantonalen Schifffahrtsverordnung beantragt. Der Regierungsrat hat die Teilrevision nun beschlossen, sie tritt per 1. Juli 2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist der genannte Aabach-Abschnitt für Schwimmkörper jeder Art ganzjährig gesperrt.
Diese Sperrung bewirkt eine Entlastung des Schutzgebietes und verbessert insbesondere den Uferschutz und die ökologische Vernetzung des Aabachs – beziehungsweise sie verhindert die Verschlechterung durch den hohen Nutzungsdruck. Das Schwimmen ohne Hilfsmittel und mit der nötigen Rücksicht auf die Natur ist weiterhin ganzjährig erlaubt. Notwendige Fahrten bleiben ebenfalls möglich, die Ausnahmetatbestände sind in der Schifffahrtsverordnung abschliessend formuliert, wobei für Forschungszwecke und die Fischereibewirtschaftung Bewilligungen erteilt werden können. Neu können auch notwendige Fahrten zu bewilligten Schiffsliegeplätzen bewilligt werden. Damit besteht eine klare Rechtsgrundlage, um vom bestehenden Bootshaus auf dem genannten Aabach-Abschnitt die notwendigen Fahrten zum See (und zurück) zulassen zu können.