Gesamtverkehrskonzept Raum Baden und Umgebung: vielfältiger Fächer von Massnahmen für alle Verkehrsträger – noch keine Massnahme definitiv beschlossen
Die Behördendelegation des Gesamtverkehrskonzepts (GVK) Raum Baden und Umgebung hat an ihrer Sitzung vom 4. April 2024 die Grundlagen des GVK bekräftigt sowie den bisherigen Planungs- und Partizipationsprozess bestätigt. Weiter unterstreicht die Behördendelegation, dass im GVK ein vielfältiger Fächer von über 60 Massnahmen in fünf Handlungsfeldern und für alle Verkehrsträger entsteht. Dabei betont sie: Es ist noch keine der erarbeiteten Massnahmen definitiv beschlossen. Im Sommer 2024 findet zunächst eine Partizipationsrunde mit Mobilitätskonferenzen in drei Teilregionen statt. In einer Online-Partizipation für die breite Bevölkerung kann anschliessend jede einzelne Massnahme kommentiert werden.
Das Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Baden und Umgebung befindet sich in der Phase der Massnahmenentwicklung. In der Öffentlichkeit und den Medien werden aktuell vor allem die grösseren Massnahmen diskutiert, insbesondere eine allfällige Zentrumsentlastung. Weiter steht teilweise der im GVK angewandte Partizipationsprozess in der Kritik. Die Behördendelegation des GVK nimmt diese Diskussionen ernst und hat diese Themen an ihrer Sitzung vom 4. April 2024 behandelt. Dabei hat sie wichtige Grundlagen des GVKs bekräftigt und bestätigt und hält ausserdem fest: Keine der im bisherigen Prozess vorgeschlagenen Massnahmen sind bereits beschlossen.
Der Kanton Aargau entwickelt zusammen mit seinen Regionen, Städten und Gemeinden mit Sorgfalt ein zukunftweisendes Mobilitätsangebot in einem funktionierenden Gesamtsystem: für die Menschen im gesamten Aargau. Das GVK Raum Baden und Umgebung zeigt Lösungen für die Mobilität der Zukunft in der vom Verkehr bereits heute stark belasteten Region; die Massnahmen stützen die Vorgaben der kantonalen Mobilitätsstrategie und sind abgestimmt auf die prognostizierte Bevölkerungs- und Verkehrsentwicklung. Die in der Behördendelegation vertretenen neun Gemeinden und die beiden Regionalplanungsverbände stehen weiterhin hinter dem Planungs- und Partizipationsprozess sowie den Grundlagen des GVK; ihre Gesamt-Gemeinderäte hatten die Lagebeurteilung und Ziele mittels Protokollauszug als Basis und wichtige Rahmenbedingungen für die weiteren Pla-nungsarbeiten im Jahr 2023 bestätigt.
Partizipation über mehrere Jahre
Erstmals Gesamtschau der Massnahmen an der nächsten Mobilitätskonferenz – vielfältiger Fächer von über 60 Massnahmen in fünf Handlungsfeldern und für alle Verkehrsträger
Die Behördendelegation betont, dass als Diskussionsgrundlage an der nächsten Mobilitätskonferenz ein vielfältiger Fächer von über 60 aufeinander abgestimmte Massnahmen in den fünf Handlungsfeldern Bahn und Bus, Fuss- und Veloverkehr, Strassennetz- und Betrieb, Stadt- und Freiraum sowie Mobilitätsmanagement vorliegt. Diese Massnahmen betreffen alle Verkehrsträger: Fuss- und Veloverkehr, öffentlicher Verkehr, motorisierter Individualverkehr. So soll zum Beispiel das öV-Angebot bis 2040 gegenüber heute verdoppelt werden. Das geplante dichtere Angebot auf den heutigen Hauptachsen zusammen mit neuen Linien (tangentiale Verbindungen) und zusätzlichen Busbevorzugungsmassnahmen erhöhen die Attraktivität des öV in der Region deutlich (s. auch Medienmitteilung vom 15.3.2024). An der Mobilitätskonferenz im Mai/Juni 2024 ist erstmals die Gesamtschau der über 60 Massnahmen zu sehen.
Die etappiert umzusetzenden Massnahmen müssen im Zeithorizont bis 2040 die sieben Ziele des GVK möglichst gut erreichen: Flächensparende Mobilität, Rahmenbedingungen Arbeits- und Bildungsverkehr, Attraktiver und zukunftsfähiger Lebensraum; Velogerechter Raum; Leistungsfähiges und vernetztes öV-System; Stabile Erreichbarkeit für den Autoverkehr; Siedlungsentwicklung an gut erreichbaren Orten. So kann das Verkehrswachstum wie geplant hauptsächlich durch öV sowie Fuss- und Veloverkehr aufgefangen werden. Ob und in welchem Masse eine langfristige Zentrumsentlastung (Strassenumfahrung für den MIV) dazu beitragen kann, die Ziele noch besser zu erreichen, wird aktuell noch geklärt.
Bisher noch keine Massnahmen definitiv beschlossen – mitbestimmen an der kommenden Mobilitätskonferenz und der ePartizipation
Die Behördendelegation des GVK unterstreicht: Bei den bisherigen Vor-Entscheiden der Behördendelegation handelt es sich nicht um den definitiven Beschluss von Massnahmen. Die Behördendelegation wird Anfang Mai 2024 den regionalen Massnahmenfächer für die Diskussion in der vierten Mobilitätskonferenz im Mai/Juni freigeben – teilweise bei einzelnen Massnahmen auch in Varianten. Nach der Konferenz wird eine vierte Online-Mitwirkung stattfinden: Hier kann die breite Bevölkerung zu allen vorgeschlagenen Massnahmen Stellung nehmen – dies im Rahmen, der durch die übergeordneten Bedingungen und die bisherigen Ergebnisse im Planungsprozess vorgegeben ist. Diese Rückmeldungen fliessen wiederum in den Planungsprozess ein. Den definitiven Massnahmenfächer wird die Behördendelegation voraussichtlich Anfang 2025 zuhanden des Regierungsrats vorschlagen. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die bau-, verkehrs- und umwelttechnische Machbarkeit der Massnahmen stufengerecht nachgewiesen sein. Gleichzeitig gilt es – insbesondere in Bezug auf die Zentrumsentlastung –, die Finanzierbarkeit sowie das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen abzuwägen. Danach beginnt der Prozess für die GVK-Richtplananpassung (öffentliche Anhörung, Botschaft des Regierungsrats, Beschluss Grosser Rat).
Die Behördendelegation stellt sich auch hinter den Partizipationsprozess des GVK, der für Mobilitätsplanungen im Aargau bisher einzigartig ist. Im Rahmen dieses Prozesses werden Bevölkerung, Interessengruppen, Institutionen, Gewerbe und Politik einbezogen. Sie bringen ihr lokales Wissen und ihre Interessen ein und machen Empfehlungen zuhanden der Behördendelegation. Im bisherigen Prozess sind bereits diverse Hinweise und Ideen aus den Partizipationsgremien wie zum Beispiel Präzisierungen der Zielsetzungen in Bezug auf den Schwerverkehr oder neue Tangentiallinien im öV in die Planungen eingeflossen.
Velovorzugsroute im Siggenthal: Variantenentscheid erst nach nächster Mobilitätskonferenz
In ihrer Sitzung vom 4. April 2024 hat die Behördendelegation vom Stand der Planungsarbeiten Kenntnis genommen – darunter auch zum geplanten Velovorzugsrouten-Abschnitt im Siggenthal. Im Raum Baden und Umgebung wurden 2021, gestützt auf den damaligen Grossrats-Beschluss zum regionalen Gesamtverkehrskonzept Ostaargau, bereits grössere Velo-Infrastrukturen im kantonalen Richtplan auf Stufe Zwischenergebnis eingetragen: die Velovorzugsroute von Zürich über Killwangen kommend, ab Neuenhof, über Baden und Siggenthal bis an die Gemeindegrenze von Gebenstorf, und auch der Ast von Dättwil nach Baden. Auch die Abschnitte der Velo-Hauptverbindungen, die das bestehende kantonale Radroutennetz zusätzlich ergänzen, wurden im Richtplan auf Stufe Zwischenergebnis aufgenommen (Link). Die aktuellen Planungen im GVK Raum Baden und Umgebung zeigen, dass dieses Velonetz im Grundsatz weiterhin unbestritten ist; es besteht einzig eine Differenz in Bezug auf die Führung der Velovorzugsroute im Siggenthal. Hier stehen je eine Variante nördlich der Limmat (”Siggenthaler Feld”) und südlich der Limmat (”Kappelerhof”) zur Diskussion. Aus Sicht des Planerteams sind beide Varianten ähnlich gut geeignet, um die Ziele des GVK zu erreichen. Die Behördendelegation entscheidet an ihrer nächsten Sitzung vom 3. Mai 2024, ob eine oder beide Varianten zur Diskussion in die kommende Mobilitätskonferenz geschickt werden.
Während der Planung verworfene Ansätze nicht weiterverfolgen
Während der Planungsarbeiten im GVK Raum Baden und Umgebung seit 2022 haben in den verschiedenen Partizipationsgremien zahlreiche Diskussionen stattgefunden, insbesondere in den Arbeitsgruppen, in der Begleitgruppe und in den Mobilitätskonferenzen. Es gab unter anderem viele Fragen und Vorschläge für noch zu prüfende Ansätze. Im Rahmen der Planungsarbeiten wurden diese Ansätze geprüft. Viele wurden in den Massnahmenfächer aufgenommen. Daneben gibt es aber auch Ansätze, die als nicht zielführend oder nicht machbar beurteilt und deshalb verworfen wurden. Die Behördendelegation hat den begründeten Verzicht auf diese Ansätze zur Kenntnis genommen. Eine kurze Zusammenstellung aller aufgenommenen und verworfenen Ansätze aus der Partizipation wird noch vor der nächsten Mobilitätskonferenz im Mai/Juni 2024 veröffentlicht.