Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Baden und Umgebung: Infrastrukturen, die im kantonalen Richtplan verankert werden sollen
Die Behördendelegation des Gesamtverkehrskonzepts (GVK) Raum Baden und Umgebung hat an ihrer Sitzung vom 28. Januar 2025 beschlossen, welche grösseren GVK-Infrastrukturen im kantonalen Richtplan voraussichtlich im Jahr 2026 via Beschluss des Grossen Rats eingetragen werden sollen. Zudem hat sie einstimmig die Sicherung der nötigen Trassees für verschiedene öV-Hauptkorridore beschlossen und festgelegt, dass das Thema Entscheidungskriterien für einen allfälligen Start der Projektierung einer Zentrumsentlastung (ZEL) an der nächsten Sitzung vertieft besprochen wird. Weiter hat die Behördendelegation eine erste Diskussion zur Umsetzungskontrolle der GVK-Massenahmen nach dem Richtplan-Beschluss des Grossen Rats geführt.
Die Behördendelegation des Gesamtverkehrskonzepts (GVK) Raum Baden und Umgebung hatte bereits in ihrer Sitzung vom 1. November 2024 einstimmig rund 50 Massnahmenblätter mit zahlreichen aufeinander abgestimmten Einzelmassnahmen für die sukzessive Umsetzung bis 2040 beschlossen. Zur Zentrumsentlastung (ZEL) hatte sich die Behördendelegation ebenfalls einstimmig für die Variante "ZEL lang +“ ("ZEL lang" mit Umfahrung Untersiggenthal) ausgesprochen. Die „ZEL lang“, die nicht Teil des erwähnten Massnahmenfächers mit Zeithorizont bis 2040 ist, soll im Richtplan festgesetzt und gleichzeitig erste Vertiefungen zum Thermal- und Grundwasser an die Hand genommen werden. Deren Projektierung soll dann erfolgen, wenn die vorgesehene Wirkungskontrolle zu den erwähnten Einzelmassnahmen einen Bedarf dafür aufzeigt. Der zweite Teil der Variante "ZEL lang +", die Umfahrung Untersiggenthal, bleibt im Richtplan vorerst auf der Stufe Zwischenergebnis und steht somit weiterhin zur Verfügung, um einer allfälligen erheblichen Mehrbelastung durch die ZEL lang in Untersiggenthal entgegenzuwirken. Die älteren Richtplaneinträge zum Baldeggtunnel, Martinsbergtunnel und Variante Baden West ("ZEL kurz") sollen aus dem Richtplan gestrichen werden (s. auch Mitteilung vom 20.11.2024(öffnet in einem neuen Fenster)).
Trasseesicherung und Richtplaneinträge für öV-Hauptkorridore
An ihrer Sitzung vom 28. Januar 2025 hat die Behördendelegation nun ebenfalls einstimmig die Sicherung der nötigen Trassees für verschiedene öV-Hauptkorridore (von Bus oder schienengebundenem Verkehrsmittel befahrbar) beschlossen und festgelegt, welche Richtplananpassungen dazu angestrebt werden. Diese öV-Hauptkorridore sind ebenfalls nicht Teil des Massnahmenfächers mit Umsetzung im Zeithorizont bis 2040, sondern bilden eine langfristige Option für die Zeit nach 2040:
- öV-Hauptkorridor Killwangen–Baden: Der bestehende Richtplaneintrag "Weiterführung Limmattalbahn bis Baden" soll entsprechend umbenannt, die Stufe "Zwischenergebnis" soll beibehalten werden. Die Linienführungsvarianten in Wettingen sollen auf zwei reduziert werden:
> via Tägerhard – direkt Landstrasse und
> Tägerhard – Zentralstrasse – Alberich-Zwyssigstrasse – Zentrumsplatz - öV-Hauptkorridor Neuenhof–Wettingen Bahnhof–Baden Bahnhof Oberstadt – Bahnhof Mellingen Heitersberg: Dieser soll zur langfristigen Trasseesicherung auf der Stufe "Zwischenergebnis" im Richtplan eingetragen werden.
- öV-Hauptkorridor Baden – Untersiggenthal: Dieser soll zur langfristigen Trasseesicherung auf der Stufe "Zwischenergebnis" eingetragen werden.
Richtplaneinträge Verkehrsdrehscheiben und Velorouten
Weiter strebt die Behördendelegation an, dass folgende Verkehrsdrehscheiben für das Umsteigen zwischen motorisiertem Individualverkehr (MIV) und öffentlichem Verkehr in der Richtplan-Teilkarte "Kombinierte Mobilität" neu aufgenommen werden: Wettingen Ost, Baden-Dättwil, Niederwenigen/Schneisingen. Gleichzeitig sollen die Velovorzugsrouten und die Velohauptrouten des Velonetzes im GVK Raum Baden und Umgebung im Richtplan auf der höchsten Stufe "Festsetzung" eingetragen werden.
Umsetzungsplanung
Bereits im Verlauf des letzten Jahres hatte die Behördendelegation (BDel) beschlossen, dass dieses Gremium in gleicher Zusammensetzung (Gemeinden/Personen) auch während des Richtplanverfahrens 2025/2026 und darüber hinaus mindestens bis zum Vorliegen der angestrebten Planungsvereinbarungen nach dem Beschluss des Grossen Rats bestehen bleibt. Zudem hat sie festgelegt, dass für die Phase nach dem Richtplan-Beschluss des Grossen Rats voraussichtlich im Jahr 2026 eine Umsetzungskontrolle mit einer entsprechenden Umsetzungsorganisation etabliert wird. Diese Organisation soll aus Vertreterinnen und Vertretern der GVK-Gemeinden, der Repla Baden Regio, der Repla Zurzibiet und des Kantons zusammengesetzt sein. An der letzten Mobilitätskonferenz des GVK vom 7. Dezember 2024 war ebenfalls die grosse Bedeutung eines Umsetzungscontrollings, der Wirkungskontrolle sowie eines transparenten Monitorings unterstrichen worden. Nun hat die Behördendelegation die Projektleitung beauftragt, noch im ersten Halbjahr 2025 einen konkreten Vor-schlag für die Umsetzungsorganisation des GVK vorzulegen. Das Ziel ist, dass sich dieses Gremium noch im Jahr 2025 konstituiert.
Entscheidungskriterien Zentrumsentlastung (ZEL)
An ihrer Sitzung vom 28. Januar 2025 hat die Behördendelegation des GVK Raum Baden und Um-gebung noch keine Beschlüsse zu den erwähnten Entscheidungskriterien für den allfälligen Start einer Projektierung der ZEL gefällt. Die Diskussion dazu wird in der Sitzung vom 1. April 2025 geführt.