Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Baden und Umgebung: Einstimmiger Beschluss der Behördendelegation zum Massnahmenfächer mit aufeinander abgestimmten Massnahmen für sukzessive Umsetzung in den nächsten 15 Jahren

Die Behördendelegation des Gesamtverkehrskonzepts (GVK) Raum Baden und Umgebung hat in ihrer Sitzung vom 1. November 2024 einstimmig rund 50 Massnahmenblätter mit zahlreichen aufeinander abgestimmten Einzelmassnahmen für die sukzessive Umsetzung bis 2040 beschlossen. Zur Zentrumsentlastung (ZEL) spricht sich die Behördendelegation ebenfalls einstimmig für die Variante "ZEL lang +“ aus ("ZEL lang" mit Umfahrung Untersiggenthal). Die „ZEL lang“ soll im Richtplan festgesetzt und gleichzeitig erste Vertiefungen zum Thermalwasser und Grundwasser an die Hand genommen werden. Deren Projektierung soll dann erfolgen, wenn die vorgesehene Wirkungskontrolle zu den erwähnten Einzelmassnahmen einen Bedarf dafür aufzeigt. Der zweite Teil der Variante "ZEL lang +", die Umfahrung Untersiggenthal, bleibt im Richtplan vorerst auf der Stufe Zwischenergebnis und steht somit für künftige Generationen weiterhin zur Verfügung. Die älteren Richtplaneinträge zum Baldeggtunnel und zur "ZEL kurz" sollen aus dem Richtplan gestrichen werden. Für den Brückenkopf Ost werden die kurzfristigen Massnahmen nach Beschluss des Grossen Rates schnell angegangen, weitere mittel- bis langfristige Massnahmen sollen vertieft untersucht werden. Mit der Sicherung von öV-Hauptkorridoren (Trasseesicherung für Bus oder schienengebundene Verkehrsmittel) schliesslich soll zusätzlich ein langfristiger Handlungsspielraum gewahrt bleiben.
"Wir sind überzeugt, dass wir mit den gefällten Beschlüssen zukunftsweisende Mobilitätslösungen für die Region Baden und in Abstimmung mit den Nachbarregionen Brugg-Windisch und Zurzibiet für den ganzen Ostaargau gefunden haben. In einer 2,5-jährigen intensiven Planung und mit Einbezug von Gemeinden, Bevölkerung und Interessengruppen wurde ein funktionierendes Gesamtsystem von aufeinander abgestimmten Massnahmen für alle Verkehrsträger entwickelt. Das war nur dank dem grossen Einsatz aller Beteiligten möglich", so das einhellige Fazit der Behördendelegation des Gesamtverkehrskonzepts (GVK) Raum Baden und Umgebung nach ihrer Sitzung vom 1. November 2024. Bereits Anfang September hatte die Behördendelegation die grossmehrheitlich positiven Rückmeldungen und Ergebnisse der verschiedenen Partizipationsgremien zum vorgeschlagenen GVK-Massnahmenfächer zur Kenntnis genommen. Den Entscheid, ob eine Zentrumsentlastung (ZEL) Teil des Massnahmenfächers sein soll, liess sie noch offen. Gleichzeitig erteilte sie der Projektleitung den Auftrag, auch für die aus der Partizipation hervorgegangene Variante "ZEL lang +" ("ZEL lang" ergänzt mit Umfahrung Untersiggenthal) die für einen Entscheid nötigen Grundlagen in vergleichbarer Form wie für die Varianten "ZEL kurz" und "ZEL lang" aufzubereiten (s. Mitteilung vom 24.9.2024). Diese Grundlagen liegen nun vor und beinhalten für alle vier Varianten – GVK ohne ZEL, GVK mit "ZEL kurz", GVK mit ZEL lang", GVK mit "ZEL lang +" – Zahlen zur Verkehrssituation, Angaben zur Erreichung der für das GVK festgelegten Ziele, Betrachtungen zur Finanzierbarkeit und zur Wirtschaftlichkeit. Zudem wurden die Zusammenhänge zu den GVK in den Nachbarräumen Brugg-Windisch und Zurzibiet dargelegt, die im regionalen Gesamtverkehrskonzept Ostaargau zusammengefasst und aufeinander abgestimmt sind.
Auf der Basis des Planungs- und Partizipationsprozesses der letzten zwei Jahre sowie der nun vollständig vorliegenden Grundlagen hat die GVK-Behördendelegation eine Reihe von wichtigen Entscheiden gefällt:
Einstimmig für GVK-Massnahmenfächer mit Zeithorizont bis 2024
Die Behördendelegation des GVK Raum Baden und Umgebung hat für die sukzessive Umsetzung in den nächsten rund 15 Jahren (Zeithorizont bis 2040) einstimmig den Massnahmenfächer mit rund 50 Massnahmenblättern (rund 200 aufeinander abgestimmte Einzelmassnahmen) beschlossen. Diese Massnahmen verteilen sich auf die fünf Handlungsfelder des GVK und betreffen alle Verkehrsträger: Fuss- und Veloverkehr, öffentlicher Verkehr, motorisierter Individualverkehr. Im Folgenden eine grobe Übersicht pro Handlungsfeld:
- Handlungsfeld Bahn und Bus: Der Bund plant in seinem Strategischen Entwicklungsprogramm (STEP) für den Ausbauschritt 2035 mehr Zugabfahrten ab Turgi und Wettingen. Darauf aufbauend soll die Kapazität der Bushauptachsen deutlich ausgebaut und die Busanschlüsse gleichmässiger auf die drei Bahnhöfe Baden, Wettingen und Turgi verteilt werden. Dazu gehören unter anderem auch Massnahmen wie die Busbevorzugung und neue Linien (tangentiale Verbindungen). Zudem sollen die Verkehrsdrehscheiben aufgewertet werden.
- Handlungsfeld Fuss- und Veloverkehr: Aufbauend auf dem heutigen kantonalen Velonetz sollen die Veloinfrastrukturen wie etwa Routen und Abstellanlagen in der GVK-Region gezielt ausgebaut werden. Das Netz gliedert sich in drei Kategorien: Velovorzugsrouten, Hauptrouten und Nebenrouten. Der Bau von Veloabstellanlagen an wichtigen Zielorten ist ein weiterer Teil des Massnahmenfächers. Zusätzlich soll die Velokultur gestärkt und der Veloverkehr im Alltag besser sichtbar sein. Für die Velovorzugsroute Baden-Brugg wird die in der Partizipation von einer klaren Mehrheit bevorzugte Linienführung über die linke Limmatseite durch den Kappelerhof in den Massnahmenfächer aufgenommen; als Konsequenz wird die Route über das Siggenthalerfeld redimensioniert und nur als Velohauptroute geführt.
- Handlungsfeld Strassennetz und Betrieb: Am Brückenkopf Ost und auf der Hochbrücke in Baden werden kurzfristige Massnahmen zur Stärkung des öV und des Veloverkehrs umgesetzt. Die damit verbundenen Anpassungen (Aufhebung Linksabbieger, Verkehrsregime Schartenstrasse, Ampelsteuerung, breitere Radstreifen auf Hochbrücke) verbessern auch den Verkehrsfluss des Autoverkehrs leicht, die Kreuzung bleibt allerdings auch dann hoch ausgelastet. Weiter soll mit zusätzlichen Dosieranlagen Richtung Regionalzentrum Baden das Verkehrs-management ausgeweitet werden. So können Staus an den kritischen Kreuzungen zukünftig reduziert und der öV besser priorisiert werden. An der Bruggerstrasse in der Innenstadt von Baden werden kurz- bis mittelfristig Optimierungen an der Steuerung der Lichtsignalanlage und Abbiegespuren vorgeschlagen, um Radstreifen verbreitern zu können.
- Handlungsfeld Stadt- und Freiraum: Die Ortsdurchfahrten sind heute in vielen Gemeinden verkehrsorientiert gestaltet und von viel (Schwer-)Verkehr belastet. Die Strassen zerschneiden das Siedlungsgebiet, man hält sich ungern entlang der Strassen auf, die Verkehrsbelastung erschwert die Stärkung von öV sowie Fuss- und Veloverkehr, aber auch die Siedlungsentwicklung an gut erreichbaren Orten. Der regionale Massnahmenfächer zu diesem Handlungsfeld beinhaltet deshalb verschiedene Massnahmen zur Stärkung der Ortszentren durch "Quartiere der kurzen Wege" und zur Aufwertung von Ortsdurchfahrten. Der Massnahmenfächer umfasst die meisten Ortsdurchfahrten im Bearbeitungsperimeter. Im Rahmen des GVK wurden zusätzlich für ausgewählte Abschnitte vertiefende Untersuchungen vorgenommen.
- Handlungsfeld Mobilitätsmanagement: Das regionale Angebot an öffentlichen Parkplätzen und deren Bewirtschaftung (Gebührenhöhe, Dauerparkkarten) soll vereinheitlicht und auf die angestrebte Verlagerung ausgerichtet werden. In den kommunalen Bau- und Nutzungsordnungen sollen die Regelungen zum Parkplatzbedarf bei Wohn- und Arbeitsnutzungen angepasst werden. Weiter sollen Unternehmen ab einer bestimmten Grösse (z.B. 50 Vollzeitstellen) motiviert und (im Rahmen von Neubauvorhaben) verpflichtet werden, ihre Mobilität mittels betrieblichem Mobilitätsmanagement zu optimieren.
Zentrumsentlastung: Einstimmig für Variante "ZEL lang +" als Ergänzung zum Massnahmenfächer
Weiter hat die Behördendelegation ebenfalls auf der Basis der Rückmeldungen aus den Partizipationsgremien sowie der nun vorliegenden Entscheidungsgrundlagen das Thema Zentrumsentlastung diskutiert. Dabei standen grundsätzlich vier Optionen zur Auswahl:
- Massnahmenfächer GVK ohne ZEL im Zeithorizont bis 2040
- Massnahmenfächer GVK mit ZEL ("kurz", "lang" oder "lang +") im Zeithorizont bis 2040
- Massnahmenfächer GVK mit ZEL ("kurz", "lang" oder "lang +") als langfristige Option im Zeithorizont nach 2040
- Massnahmenfächer GVK mit ZEL ("kurz", "lang" oder "lang +"), falls die vorgesehene Wirkungskontrolle zu den erwähnten Einzelmassnahmen einen Bedarf dafür aufzeigt
Die Behördendelegation hat nach intensiver Diskussion einstimmig beschlossen, die Variante "ZEL lang +" als Ganzes (vgl. Abb. 1) ausserhalb des "GVK-Massnahmenfächers mit Zeithorizont bis 2040" und somit als mögliche Option und Ergänzung dazu weiterzuverfolgen. Die "ZEL lang +" setzt sich aus zwei Teilen zusammen: der rund 5,3 Kilometer langen "ZEL lang" inklusive einer Brücke über die Limmat und über die Bruggerstrasse sowie einer rund 2,3 Kilometer langen Umfahrung Untersiggenthal ("+"). Die weiteren Planungen sollen in gestaffelten Zeithorizonten geschehen. Der Teil "ZEL lang" soll im Richtplan festgesetzt und gleichzeitig erste Vertiefungen zum Thermal- und Grundwasser an die Hand genommen werden. Die konkrete Projektierung soll dann erfolgen, wenn die geplante Wirkungskontrolle zu den GVK-Massnahmen bis 2040 einen Bedarf dafür aufzeigt. Die Behördendelegation beschliesst an ihrer nächsten Sitzung im Januar 2025 unter Berücksichtigung der bereits von den Stadt- und Gemeinderäten bestätigten Ziele und Erfolgskriterien des GVK die Kriterien für eine allfällige Weiterprojektierung der ”ZEL lang”. Der zweite Teil der Variante "ZEL lang +", die Umfahrung Untersiggenthal, bleibt im Richtplan vorerst auf der Stufe Zwischenergebnis, damit sie auch für künftige Generationen zur Verfügung steht. Die älteren Richtplaneinträge zum Baldeggtunnel und zur "ZEL kurz" sollen aus dem Richtplan gestrichen werden.
Massnahmen als Optionen ausserhalb des Massnahmenfächers 2040
Die Behördendelegation hat weiter aufgrund der Resultate in den verschiedenen GVK-Partizipationsgremien (Mobilitätskonferenz, Begleitgruppe, Online-Partizipation) beschlossen, dass eine Reihe von Massnahmen als Optionen mit einem Zeithorizont nach 2040 nicht in den aktuellen Massnahmenfächer zur Umsetzung in den nächsten rund 15 Jahren aufgenommen werden. Es sind dies:
- Brückenkopf Ost: Das Massnahmenkonzept Brückenkopf Ost mit kurzfristigem Zeithorizont bleibt Bestandteil des GVK bis 2040 (s. auch oben). Aufgrund der vielen skeptischen Aussagen in der Partizipation zum Lösungsansatz am Brückenkopf Ost und der anspruchsvollen räumlichen Situation soll die Ausgestaltung der mittel- und langfristigen Massnahmen rund um den Brückenkopf Ost nach dem Beschluss des Grossen Rats zum Gesamtverkehrskonzept vertieft untersucht werden. Dabei sollen auch die bisher betrachteten, langfristigen Optionen "Bypass, Umnutzung Hochbrücke, neue öV-Brücke, neue MIV-Limmatbrücke" in die Betrachtung aufgenommen werden.
- öV-Hauptkorridore: Für den langfristigen Zeithorizont nach 2040 und im Sinne von Handlungsoptionen bei einer entsprechenden Siedlungsentwicklung sollen ergänzend folgende öV-Hauptkorridore gesichert werden (Trasseesicherung für Bus oder schienengebundenes Verkehrsmittel): "Killwangen–Neuenhof–Wettingen Ost–Baden", "Baden–Siggenthal", "Baden–Dättwil–Heitersberg" sowie eventuell "Neuenhof–Bahnhof Wettingen” (Prüfung noch im Gang).
Phase "Umsetzungsplanung" läuft, Beschlüsse in GVK-Gemeinderäten Anfang 2025
Mit den Beschlüssen der Sitzung vom 1. November 2024 hat die Behördendelegation die vierte GVK-Planungsphase "Massnahmenentwicklung" offiziell abgeschlossen. Gleichzeitig hat sie das von der Projektleitung vorgestellte Vorgehen für die aktuell laufende, fünfte und abschliessende Phase "Umsetzungsplanung" zur Kenntnis genommen. Zudem hat sie der Projektleitung den Auftrag erteilt, bis zur fünften und letzten Mobilitätskonferenz vom 7. Dezember 2024 die 52 Massnahmenblätter aufgrund der Rückmeldungen aus der letzten Partizipationsrunde und den aktuellen Beschlüssen der Behördendelegation zu finalisieren. Die Mobilitätskonferenz wird Inputs zur Umsetzungsplanung einbringen können und bildet den Abschluss der intensiven, für Mobilitätsplanungen des Kantons bisher einzigartigen Mitwirkung durch Gemeinden, Interessengruppen und der Öffentlichkeit. Die Behördendelegation bedankte sich auch für die in der Begleitgruppe an elf Sitzungen geleistete Arbeit.
Der am 1. November 2024 festgelegte Massnahmenfächer wird nach Abschluss der Phase "Umsetzungsplanung" voraussichtlich Anfang 2025 den neun Gesamt-Gemeinderäten zum Beschluss vorgelegt. Damit soll eine möglichst hohe Verbindlichkeit als Basis für das Richtplanverfahren sowie die Beschlüsse des Regierungsrats und des Grossen Rats erreicht werden. Sobald die Gemeinderats-Beschlüsse vorliegen, wird die Behördendelegation die GVK-Planung abschliessen und das Dossier dem Regierungsrat überreichen. Die zur Umsetzung vorgeschlagenen Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des Kantons sowie die beantragten Richtplananpassungen werden schliesslich durch den Grossen Rat beschlossen. Dieser Beschluss wird per Ende 2025 / Anfang 2026 angestrebt. Die zur Umsetzung vorgeschlagenen Massnahmen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden sollen nach Beschluss des Grossen Rats Anfang 2026 verbindlich gesichert werden.
- Beschluss-Protokoll der Behördendelegations-Sitzung vom 1.11.2024 (PDF, 8 Seiten, 303 KB)
- Bericht zur vierten Partizipationsrunde des GVK Raum Baden und Umgebung (PDF, 32 Seiten, 441 KB)
- Projektwebseite GVK Raum Baden und Umgebung
- Informationen zum Partizipationsprozess des GVK Raum Baden und Umgebung
- Anmeldung Info-Letter GVK Raum Baden und Umgebung