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Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Baden und Umgebung: Lagebeurteilung und Ziele des GVK gehen zum Beschluss in die Gemeinde- und Stadträte

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Die Behördendelegation, das strategische Führungsgremium des Gesamtverkehrskonzepts (GVK) Raum Baden und Umgebung, hat an ihrer Sitzung vom 31. März 2023 die Lagebeurteilung und die Ziele sowie die dazugehörigen Erfolgskriterien für das GVK bereinigt und verabschiedet – mit dem Vorbehalt, dass diese auch in den zehn in der Behördendelegation vertretenen Gemeinde- und Stadträten angenommen werden. Die Behördendelegation hat zudem das weitere Vorgehen zum A1-Anschluss Neuenhof zur Kenntnis genommen: Aktuell besteht kein Anlass, ein Projekt für diesen Anschluss auszulösen.

Rund 140 Personen haben vom 6. bis am 26. Februar 2023 an der zweiten ePartizipation im Rahmen des Gesamtver-kehrskonzepts (GVK) Raum Baden und Umgebung teilgenommen. In dieser Online-Mitwirkung ging es um die Ziele der zukünftigen Mobilitätsplanung in der Region sowie um die Erfolgskriterien, um diese Ziele zu erreichen. Die Ziele und Erfolgskriterien waren vorgängig an der Mobilitätskonferenz vom 28. Januar 2023 diskutiert und geschärft worden. Dazu sind in der ePartizipation etwa 600 Rückmeldungen aus der Bevölkerung eingegangen (siehe Mitteilung vom 28.2.2023).

Auf der Basis dieser Rückmeldungen hat die Begleitgruppe des GVK die Ziele und Erfolgskriterien noch einmal behandelt sowie punktuelle Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen. Dieses rund 20-köpfige Partizipationsgremium mit Vertretungen der Gemeinden und Regionalplanungsverbänden im Bearbeitungsperimeter, regionalen Mobilitätsinstitutionen und -verbänden sowie Interessengruppen hat der Behördendelegation den überarbeiteten Katalog von Zielen und Erfolgskriterien vorgeschlagen; die Behördendelegation hat sie in ihrer Sitzung vom 31. März 2023 bereinigt und verabschiedet. Die Ziele beziehen sich auf alle Verkehrsmittel – motorisierter Individualverkehr, öffentlicher Verkehr, Fuss und Veloverkehr und betreffen Themen wie die flächensparende Mobilität, die Rahmenbedingungen für den Arbeits- und Bildungsverkehr, die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit des Lebensraums, die Erreichbarkeit und die Siedlungsentwicklung.

Als nächsten Schritt werden sowohl die Lagebeurteilung aus der ersten Partizipationsrunde als auch die Ziele und Erfolgskriterien den zehn in der Behördendelegation des GVK vertretenen Gemeinde- und Stadträten zum Beschluss vorgelegt. Das Ziel dieses Vorgehens ist es, einen einheitlichen Informationsstand zu schaffen sowie die Verbindlichkeit zu erhöhen und damit eine solide Basis für die weitere, immer konkretere Planung im GVK zu schaffen.

Partizipation über mehrere Jahre

Grafik 1 von 6 "Lagebeurteilung im Jahr 2022", partizipativer Prozess GVK Raum Baden und Umgebung im Jahr 2022: Zeitstrahl mit Start beim ersten Entwurf des Planungsteams Mitte 2022. Danach: 1. Begleitgruppensitzung am 30.08.2022, Bereinigung durch das Planungsteam, 24.09.2022 1. Mobilitätskonferenz, 3.10.-16.10.2022 ePartizipation, Bereinigung durch das Planungsteam, 1.11.2022 Behördendelegation.
Partizipationsprozess und Wechselspiel mit der Planung im GVK Raum Baden und Umgebung: Phase Lagebeurteilung. © Kanton Aargau (Grafik: ebp)
Grafik 2 von 6 "Lösungansätze und Spielraum in den Jahren 2022/2023", partizipativer Prozess GVK Raum Baden und Umgebung in den Jahren 2022/2023: Zeitstrahl mit Start beim Entwurf des Planungsteams Ende 2022. Danach: Begleitgruppensitzung am 06.12.2022, Bereinigung durch das Planungsteam, 28.01.2023 2. Mobilitätskonferenz, ePartizipation, Bereinigung durch das Planungsteam, Behördendelegation.
Partizipationsprozess und Wechselspiel mit der Planung im GVK Raum Baden und Umgebung: Phase Lösungsansätze. © Kanton Aargau (Grafik: ebp)
Grafik 3 von 6 "Definition der Ziele im Jahr 2023", partizipativer Prozess GVK Raum Baden und Umgebung im Zeitraum 2023/2024: Zeitstrahl mit Start beim überarbeiteten Entwurf des Planungsteams im Jahr 2023. Danach: Begleitgruppensitzungen, Bereinigung durch das Planungsteam, 3. Mobilitätskonferenz, ePartizipation, Bereinigung durch das Planungsteam, Behördendelegation.11.2022 Behördendelegation.
Partizipationsprozess und Wechselspiel mit der Planung im GVK Raum Baden und Umgebung: Phase Zieldefinition. © Kanton Aargau (Grafik: ebp)
Grafik 4 von 6 "Entwicklung der Massnahmen im Jahr 2024", partizipativer Prozess GVK Raum Baden und Umgebung im Jahr 2024: Zeitstrahl mit Start beim überarbeiteten Entwurf des Planungsteams. Danach: Begleitgruppensitzungen, Bereinigung durch das Planungsteam, 4. Mobilitätskonferenz, ePartizipation, Bereinigung durch das Planungsteam, Behördendelegation.
Partizipationsprozess und Wechselspiel mit der Planung im GVK Raum Baden und Umgebung: Phase Entwicklung Massahmen. © Kanton Aargau (Grafik: ebp)
Grafik 5 von 6 "Konsolidierung und Umsetzung im Jahr 2024", partizipativer Prozess GVK Raum Baden und Umgebung im Jahr 2024: Zeitstrahl mit Start beim überarbeiteten Entwurf des Planungsteams. Danach: Begleitgruppensitzung, Bereinigung durch das Planungsteam, 5. Mobilitätskonferenz, ePartizipation, Bereinigung durch das Planungsteam, Behördendelegation.
Partizipationsprozess und Wechselspiel mit der Planung im GVK Raum Baden und Umgebung: Phase Konsolidierung und Umsetzung. © Kanton Aargau (Grafik: ebp)
Grafik 6 von 6 "Richtplanverfahren 2024/2025", partizipativer Prozess GVK Raum Baden und Umgebung in den Jahren 2024/2025: Start ist bei den Beschlüssen durch den Regierungsrat und der öffentlichen Anhörung, mit Bereinigung der Ergebnisse durch das Planugnsteam und drauf folgender Behördendelegation. Im Jahr 2025 sollen der Regierungsrat das Geschäft beschliessen und darauf hin in den Grossen Rat des Kantons Aargau geben.
Partizipationsprozess und Wechselspiel mit der Planung im GVK Raum Baden und Umgebung: Phase Richtplanverfahren. © Kanton Aargau (Grafik: ebp)

Dritte Partizipationsrunde zum Thema Spielräume und Lösungsansätze

Die Behördendelegation hat die Projektleitung beauftragt, die dritte Partizipationsrunde des GVK Raum Baden und Umgebung vorzubereiten, die sich mit den Spielräumen und den Lösungsansätzen befasst. Diese werden im Mai/Juni 2023 in der Begleitgruppe, der Behördendelegation und der Mobilitätskonferenz diskutiert und präzisiert, anschliessend findet im Juni/Juli 2023 für die breite Bevölkerung eine Online-Partizipation zu diesen Themen statt. Die folgenden Partizipationsrunden bis Ende 2024 werden– jeweils aufeinan-der aufbauend – weitere und zunehmend konkretere Themen beinhalten: Entwicklung von Massnahmen und Umsetzungsplanung.

A1-Anschluss Neuenhof: Aktuell kein neues Projekt

Die Behördendelegation hat ausserdem das weitere Vorge-hen in Bezug auf den A1-Autobahnanschluss Neuenhof, für den das Bundesamt für Strassen (ASTRA) verantwortlich ist, zur Kenntnis genommen. Dies, weil mögliche Massnahmen aus dem GVK Raum Baden und Umgebung Auswirkungen auf den A1-Anschluss Neuenhof haben können. Deshalb wird er im Rahmen des GVK und der planerisch darin integrierten Erschliessungsstudie für den öV-Korridor Killwangen-Neuenhof-Wettingen-Baden mitbetrachtet. Sollte mit den Massnahmen aus dem GVK Raum Baden und Umge-bung Handlungsbedarf für den A1-Anschluss Neuenhof entstehen, werden Folgeplanungen in Zusammenarbeit zwi-schen Kanton und ASTRA unter Einbezug der betroffenen Gemeinden ausgelöst. Aktuell besteht kein Anlass, ein neues Projekt für den A1-Anschluss Neuenhof auszulösen.

Im Rahmen des Erhaltungsprojektes Neuenhof-Dietikon soll ab 2027 der Deckbelag ersetzt werden. Das ASTRA sieht sonst keine weiteren Massnahmen vor. Bereits früher wurde im Rahmen des Strategischen Entwicklungsprogramms (STEP) Nationalstrassen für den Ausbauschritt ab 2023 vom ASTRA in Absprache mit dem Kanton Aargau festgehalten, dass auf eine vierte Röhre am Baregg verzichtet wird. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt hat an einer Koordinationssitzung mit dem ASTRA das Sanierungsprojekt auf diesem Nationalstrassenabschnitt (ohne vierte Baregg-Röhre) besprochen. Zu den geplanten Massnahmen betreffend Lärmschutz werden beim ASTRA Informationen eingeholt und die Voraussetzungen für weitergehenden Lärmschutz geklärt (s. auch unten den Link auf die Stellungnahme des Kantons).