Informationen zum Herdenschutz
Der Wolf ist wieder in die Schweiz eingewandert. Im Kanton Aargau ist jederzeit eine Wolfspräsenz möglich. Momentan ist vor allem mit einzelnen, durchziehenden Wölfen zu rechnen.
Schutz der Nutztiere
Nutztiere müssen wirksam vor dem Zugriff von Wildtieren geschützt werden. Zurzeit gilt als Mindestanforderung für den Grundschutz ein Zaun mit einer Höhe von 90 cm (Flexinet oder 4-litziger Elektrozaun) und einer Mindestspannung von 3.000 Volt. Zäune müssen unterhalten werden, damit die abschreckende Wirkung auf Wildtiere erhalten bleibt. Flexible Zäune, die nicht mehr benötigt werden, sind innert Wochenfrist zu entfernen. Es ist ebenso von Bedeutung, den Tierschutz zu wahren. In schlecht gewarteten Zäunen verfangen und verletzen sich Tiere viel eher.
Nutztierrisse und Abgeltung
Schweizweit werden Nutztierrisse durch Grossraubtiere nur abgegolten, wenn der Grundschutz gewährleistet ist.
Merkblatt Nutztierriss melden (PDF, Nutztierriss, Wolfsriss, Luchsriss, Grossraubtierriss, 20 KB)
Herdenschutzberatung
Wünschen Sie eine Beratung zum Schutz Ihrer Nutztiere, wenden Sie sich an die Herdenschutzfachstelle beim Landw. Zentrum Liebegg.(öffnet in einem neuen Fenster)
Warn-SMS bei bestätigter Wolfspräsenz erhalten
Bei sicheren Wolfsnachweisen und bestätigten Nutztierrissen, die von einem Wolf verursacht wurden, wird eine Information per SMS versendet. Der Dienst gilt für das ganze Kantonsgebiet. Sie können sich per SMS:
Anmelden mit: "Start wolfag" senden an 079 711 20 40
Abmelden mit: "Stop wolfag" senden an 079 711 20 40
Dokumente zum Kurs: Weidezäune korrekt erstellen vom 19. April 2024
Präsentation Zäune und Herdenschutzberatung (PDF, 10 Seiten, 460 KB)
Präsentation Grossraubtiere im Aargau (PDF, 8 Seiten, 1,5 MB)
Präsentation Elektro-Zäune Heinz Feldmann BUL (PDF, 57 Seiten, 9,8 MB)
Sichere Zäune: Merkblatt Schweizer Tierschutz(öffnet in einem neuen Fenster)
Vollzugshlife, Merkblätter und Beiträge Herdenschutz BAFU(öffnet in einem neuen Fenster)