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Grossraubtiere

Informationen zum Herdenschutz

Der Wolf ist wieder in die Schweiz eingewandert. Im Kanton Aargau ist jederzeit eine Wolfspräsenz möglich. Momentan ist vor allem mit einzelnen, durchziehenden Wölfen zu rechnen.

Schutz der Nutztiere

Nutztiere müssen wirksam vor dem Zugriff von Wildtieren geschützt werden. Zurzeit wird als Grundschutz ein Zaun mit einer Höhe von 90 cm (Flexinet oder 4-litziger Elektrozaun) mit einer Mindestspannung von 3.000 Volt angesehen. Zäune müssen unterhalten werden, damit die abschreckende Wirkung auf Wildtiere erhalten bleibt. Zäune, die nicht mehr benötigt werden, sollen entfernt werden. Es ist ebenso von Bedeutung, den Tierschutz zu wahren. In schlecht gewarteten Zäunen verfangen und verletzen sich Tiere viel eher.

Nutztierrisse und Abgeltung

Aktuell werden im Kanton Aargau alle Nutztierrisse durch Wölfe abgegolten, auch wenn der Grundschutz nicht gewährleistet ist. Momentan findet beim Bund die Überarbeitung der diesbezüglichen gesetzlichen Grundlagen statt. Es ist damit zu rechnen, dass ab 2025 auch im Kanton Aargau ein Grundschutz gewährleistet sein muss.

Merkblatt Nutztierriss melden (PDF, Nutztierriss, Wolfsriss, Luchsriss, Grossraubtierriss, 20 KB)

Herdenschutzberatung

Wünschen Sie eine Beratung zum Schutz Ihrer Nutztiere wenden Sie sich an Reto Fischer: 062 835 28 54, reto.fischer@ag.ch

Warn-SMS bei bestätigter Wolfspräsenz erhalten

Bei sicheren Wolfsnachweisen und bestätigten Nutztierrissen, die von einem Wolf verursacht wurden, wird eine Information per SMS versendet. Der Dienst gilt für das ganze Kantonsgebiet. Sie können sich per SMS:

Anmelden mit: "Start wolfag" senden an 079 711 20 40
Abmelden mit: "Stop wolfag" senden an 079 711 20 40