Informationen zum Herdenschutz
Der Wolf ist wieder in die Schweiz eingewandert. Im Kanton Aargau ist jederzeit eine Wolfspräsenz möglich. Momentan ist vor allem mit einzelnen, durchziehenden Wölfen zu rechnen.
Schutz der Nutztiere
Nutztiere müssen wirksam vor dem Zugriff von Wildtieren geschützt werden. Zurzeit gilt als Mindestanforderung für den Grundschutz ein Elektrozaun mit einer Mindestspannung von 3.000 Volt oder mindestens zwei anerkannte Herdenschutzhunde für eine Weide. Zäune müssen folgende Mindesthöhen aufweisen:
- für Schafe und Ziegen 90 cm
- für Neuweltkameliden 120 cm
- für Hirsche 180 cm
Zäune müssen unterhalten sein, damit die abschreckende Wirkung auf Wildtiere erhalten bleibt. Flexible Zäune, die nicht mehr benötigt werden, sind innert Wochenfrist zu entfernen (§20 Abs. 6 AJSV). Es ist ebenso von Bedeutung, den Tierschutz zu wahren. In schlecht gewarteten Zäunen verfangen und verletzen sich Tiere viel eher.
Nutztierrisse und Abgeltung
Schweizweit werden Nutztierrisse durch Grossraubtiere nur abgegolten, wenn die zumutbaren Herdenschutzmassnahmen (Art. 10b JSV) umgesetzt sind.
Merkblatt Nutztierriss melden (PDF, Nutztierriss, Wolfsriss, Luchsriss, Grossraubtierriss, 20 KB)
Herdenschutzberatung
Weitere Informationen zum Herdenschutz finden Sie auf der Homepage der landwirtschaftlichen Beratung unter nachfolgendem Link:
Warn-SMS bei bestätigter Wolfspräsenz erhalten
Bei sicheren Wolfsnachweisen und bestätigten Nutztierrissen, die von einem Wolf verursacht wurden, wird eine Information per SMS versendet. Der Dienst gilt für das ganze Kantonsgebiet. Sie können sich per SMS:
Anmelden mit: "Start wolfag" senden an 079 711 20 40
Abmelden mit: "Stop wolfag" senden an 079 711 20 40