Hauptmenü

Fischerei

Fischereiaufsicht

Für die Aufsicht über die Ausübung der Fischerei, die Gewässer und die Fisch-, Krebs- und Muschelbestände sind verschiedene Aufsichtsorgane zuständig.

Die Aufgaben der Fischereiaufsicht sind auf Pächterinnen und Pächter, freiwillige staatliche Fischereiaufseherinnen und Fischereiaifseher, die kantonale Fischereiverwaltung sowie die Kantonspolizei verteilt.

Aufsicht durch Pächterinnen und Pächter

Neben dem Recht, in einem Revier die Fischerei auszuüben, übernehmen die Fischereirevierpächterinnen und Fischereirevierpächter auch eine Aufsichtspflicht über das Gewässer. Diese Aufsicht muss durch eine speziell ausgebildete, freiwillig staatliche Fischereiaufseherin oder einen Fischereiaufseher vollzogen werden. Sie haben den Zustand des Gewässers und den Fisch-, Krebs- und Muschelbestand nach ihren Möglichkeiten zu beobachten und Gewässerverunreinigungen oder andere Schädigungen der Kantonspolizei oder der kantonalen Fischereiverwaltung zu melden.

Freiwillig staatliche Fischereiaufseherinnnen und Fischereiaufseher

Die Aufsicht über die Gewässer und die Ausübung der Fischerei wird von den Fischereiaufseherninnen und Fischereiaufsehern übernommen. Deren Aufgabe ist es unter anderem, zu überprüfen, ob Fischerinnen und Fischer einen gültigen Fischereiausweis besitzen, die Schonbestimmungen einhalten und nur erlaubte Gerätschaften einsetzen. Sie werden von den Fischeirevierpächterninnen und Fischeirevierpächtern, Fischereivereinen und Revierinhaberninnen und Revierinhabern für die entsprechenden Reviere gestellt. Die Aufsicht muss ganzjährig gewährleistet sein, also auch während den Schonzeiten. Alle Pflichten der Fischereiaufseherinnnen und Fischereiaufseher sind im Pflichtenheft (PDF, 2 Seiten, 32 KB) zusammengefasst.

Fischereiaufseherinnnen und Fischereiaufseher müssen eine Ausbildung absolvieren und arbeiten ehrenamtlich. Sie sind vom Kanton in Pflicht genommen worden.

Kantonale Fischereiverwaltung

Die generelle Aufsicht über die fischereilichen Belange an Gewässern liegt bei der kantonalen Fischereiverwaltung. Der Zuständigkeitsbereich umfasst insbesondere technische Eingriffe in Gewässer und ihre Ufer (Fischereirechtliche Bewilligungen) Fischkrankheiten, Fischsterben, Fischauf- und abstieg bei Wehranlagen, Fischzuchtanlagen, Fischbesatz, Ausbildung der freiwilligen staatlichen Fischereiaufseherinnnen und Fischereiaufseher, Zusammenstellung der kantonalen Fischfang- und Besatzstatistik, Aufwertungen von Gewässerlebensräumen, Verpachtung der Reviere, Elektrofangbewilligungen und wissenschaftliches Arbeiten in Gewässern im Kanton.

Gebietsfischereiaufseher

Die Kantonale Fischereiverwaltung setzt für die vier Regionen Fricktal, Nordost, Südwest und Freiamt-Reusstal vier Gebietsfischereiaufseher ein. Nebst der Koordination und dem Begleiten des Fischbesatzes sind sie für die revierübergreifende Aufsicht in ihrem Gebiet zuständig und gelten als Mittelmänner zwischen Verwaltung und Pächterinnen und Pächtern beziehungsweise Revierbesitzerninnen und Revierbesitzern. Ebenfalls sind sie für die Aufsicht und Begleitung von Gewässerunterhaltsmassnahmen zuständig.

Kantonspolizei

Auch die Kantonspolizei übernimmt einen Teil der staatlichen Fischereiaufsicht, dies insbesondere bei Fischsterben und Gewässerverschmutzungen, teilweise aber auch bei der Kontrolle der Ausübung der Fischerei.

Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite Boden & Wasser der Fachstelle Umweltschutz der Kantonspolizei.