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Grossverbraucher

Kantonale Zielvereinbarung

Sie ist neben der EVA eine der beiden kantonalen Vollzugswege. Ähnlich wie bei der Universalzielvereinbarung liegt der Zielwert bei der kantonalen Zielvereinbarung bei durchschnittlich 2 Prozent pro Jahr. Anders als bei der Universalzielvereinbarung sind bei der kantonalen Zielvereinbarung keine Vereinbarungen mit einer Gruppe vorgesehen. Die Zielvereinbarungen werden nur mit einzelnen Unternehmen abgeschlossen.

Die Vereinbarung selbst wird direkt zwischen dem Grossverbraucher und dem Kanton Aargau abgeschlossen. Sie kann mit einem frei wählbaren akkreditierten Energieberater oder einer Energieberaterin erstellt werden. Um Mindestanforderungen an die Qualität der Beratung gegenüber dem Verbraucher oder der Verbraucherin zu gewährleisten, arbeitet der Kanton nur mit Beraterinnen und Beratern sowie Ingenieurbüros zusammen, die von der EnAW, act und somit vom Bund, akkreditiert sind. Ob die Umsetzung der definierten Massnahmen mit dem gleichen Energieberater oder Energieberaterin durchgeführt wird, entscheidet der Grossverbraucher.

Damit keine Unterschiede bei der Bemessung oder Bewertung eines Unternehmens entstehen, wird auch bei der Kantonalen Zielvereinbarung eng mit den beiden Agenturen EnAW und act zusammengearbeitet.

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