Energieverbrauchsanalyse
Neben der Universalzielvereinbarung (UZV) und der kantonalen Zielvereinbarung (KZV) bildet die Energieverbrauchsanalyse (EVA) eine weitere Möglichkeit, um die kantonalen Auflagen für Grossverbraucher zu erfüllen.
Neben der Universalzielvereinbarung (UZV) und der kantonalen Zielvereinbarung (KZV) bildet die Energieverbrauchsanalyse (EVA) eine weitere Möglichkeit, um die kantonalen Auflagen für Grossverbraucher zu erfüllen.
In der Regel wird die EVA von KMU genutzt, da sie für die Erfassung von einfachen Prozessen konzipiert ist. Sie ist aber auch der verpflichtende Weg des Kantons und kommt zum Einsatz, wenn Grossverbraucher keine Vereinbarung eingehen wollen oder vereinbarte Effizienzziele nicht erfüllen. Somit stellt die EVA gleichzeitig das Vollzugsinstrument des Kantons dar.
Anders als bei den Zielvereinbarungen, müssen die Massnahmen innerhalb von 3 Jahren umgesetzt werden.
Für die Energieverbrauchsanalyse kann das Unternehmen den Energieberater oder die Energieberaterin frei wählen. Einzige Anforderung ist, dass die Unabhängigkeit der jeweiligen Person gewährleistet ist.
Energieverbrauchsanalyse beantragen

Energieverbrauchsanalyse für Abwasserreinigungsanlagen
Für ARA-Grossverbraucher besteht die Möglichkeit, die Energiesituation ihrer Anlage mithilfe von Richtwerten zu überprüfen. Hierfür hat der Kanton Zürich ein angepasstes EVA-Formular erstellt. Dieses wurde mit freundlicher Genehmigung des AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich) mit dem Logo des Kantons Aargau versehen und kann hier auf dieser Seite heruntergeladen werden:
Formular EVA für ARA (XLSX, 57 KB)
Alle dazugehörigen Begleitdokumentationen finden Sie weiterhin auf der Webseite des AWEL unter Energieanalyse für ARA-Grossverbraucher.
Begleitdokumentationen(öffnet in einem neuen Fenster)
Selbstverständlich können auch kleinere ARAs die Dokumente und Tools zur Überprüfung ihrer Energiesituation nutzen.