Planung und Energienachweise

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Die Gesetzgebung im Energiebereich im Aargau basiert auf einer Rahmengesetzgebung des Bundes, welche durch die Energiestrategie 2050 vorgegebene Ziele verfolgt. Die Umsetzung dieser Ziele erfolgt durch die Kantone mittels der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn), die im kantonalen Energiegesetz verankert sind.
Im Kanton Aargau liegt der Vollzug dieser Vorschriften bei den Gemeinden, die dabei durch verschiedene Vollzugshilfen seitens des Kantons unterstützt werden. Diese Massnahmen sollen eine effiziente und einheitliche Anwendung der Energievorschriften sicherstellen. Auf dieser Seite finden Interessierte entsprechende Hilfestellung zu Formularen und Planungshilfen.