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Energieversorgung

Windkraft

Die Erzeugung von elektrischer Energie aus Windkraft war lange Zeit ein Nischenprodukt. Strom aus Windkraftanlagen wird seit dem Jahre 2009 durch die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) abgegolten. Hier finden Sie die potentiellen Standorte für Windkraftanlagen im Aargau wie auch eine Windpotenzialkarte.

Voraussetzung für den Einsatz einer Windkraftanlage ist ein geeigneter Standort. Aufgrund verschiedener Kriterien, unter anderen geeignetes Windpotenzial, keine Naturschutzgebiete von kantonaler Bedeutung, Abstand zu Wohnzonen, hat der Grosse Rat im Richtplan, Kapitel E 1.3, fünf Gebiete bezeichnet, in denen eine vertiefte Überprüfung der Eignung in Frage kommt:

  • Burg (in Verbindung mit Anteil Kanton Solothurn)
  • Hochrüti (in Verbindung mit Anteil Kanton Luzern)*
  • Hundsrugge (Einzelstandort)*
  • Lindenberg (in Verbindung mit Anteil Kanton Luzern)
  • Uf em Chalt(*)

*) Der Bundesrat hat am 23. August 2017 die Gesamtrevision des Richtplans des Kantons genehmigt. Dabei hat er auch die fünf aufgenommenen Windgebiete geprüft: Die Gebiete Hochrüti und Hundsrugge genehmigt der Bund vorerst als Zwischenergebnis (anstelle Festsetzung), weil aus Sicht des Bundes die öffentliche Mitwirkung noch nicht erfolgt ist. Ebenfalls als Zwischenergebnis anstelle Festsetzung genehmigt der Bund denjenigen Teil des Gebiets "Uf am Chalt", welcher innerhalb des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) liegt und für den der Nachweis des nationalen Interesses gemäss revidiertem Energiegesetz noch zu erbringen ist.

Genehmigung durch Bundesrat

Alle anderen Gebiete hat der Bund gutgeheissen (Festsetzung). Details sind im Richtplan Kapitel E 1.3 dargestellt.

Kapitel 1.3 (PDF, 6 Seiten, 112 KB)

Pro Gebiet müssen in der Regel mindestens drei gleichartige Windkraftanlagen gleichzeitig erstellt werden.

Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit der Abteilung Raumentwicklung aufzunehmen.

Windpotenzialkarte

Die Windpotenzialkarte stellt die mittleren Windgeschwindigkeiten in Metern pro Sekunde (m/s) für Höhen von 50, 75, und 100 Meter über Grund dar.

Hinweis: Die Unsicherheit (Standardabweichung) der Geschwindigkeitsangaben beträgt plusminus 0,5 m/s. Die Geschwindigkeiten wurden berechnet und bilden die realen örtlichen Verhältnisse nicht absolut ab. Verbindliche Werte müssen durch Messungen vor Ort ermittelt werden.

Windpotenzialkarte im Geoportal