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Bauen & Energie

Grossverbraucher

Gestützt auf das kantonale Energiegesetz vom 1. September 2012 vollzieht der Kanton Aargau die Grossverbraucher-Bestimmungen zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen.

Zu den Grossverbrauchern zählen Endverbraucher mit einem Wärmeverbrauch von mehr als 5 Gigawattstunden (GWh) oder einem Elektrizitätsverbrauch von mehr als 0,5 GWh pro Jahr und pro Verbrauchsstätte. Für diese Betriebe, private Firmen und Institutionen der öffentlichen Hand gelten seit dem 1. September 2012 gesetzliche Auflagen.

Der Grossverbraucher kann zwischen drei Vollzugswegen auswählen, um die Auflagen zu erfüllen:

  • einer Universalzielvereinbarung (UZV) mit den vom Bund beauftragten Organisationen Energieagentur der Wirtschaft (EnAW) oder Cleantech Agentur Schweiz (act)
  • einer Kantonalen Zielvereinbarung (KZV) mit dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt
  • einer Energieverbrauchsanalyse (EVA) mit dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Zweck der Zielvereinbarungen UZV/KZV

Die Steigerung der Energieeffizienz über einen Zeitraum von zehn Jahren. Sie können von einem einzelnen Unternehmen oder von einer Gruppe von Unternehmen geschlossen werden (Gruppenvereinbarungen sind nur im Fall der Universalzielvereinbarung möglich).

Erfahrungen zeigen, dass in den meisten Betrieben Effizienzsteigerungen von jährlich zwei Prozent mit wirtschaftlichen Massnahmen möglich sind. Ausnahmen von dieser Regel sind bereits konsequent optimierte Betriebe mit effizienter Prozessführung und Gebäudesubstanz.

Zweck der EVA

Steigerung der Energieeffizienz innerhalb von drei Jahren über einen individuell vordefinierten Massnahmenmix. Die EVA kann nur von einzelnen Unternehmen eingegangen werden.

Wirtschaftlichkeit von Massnahmen

Für die Zielvereinbarungen wie auch die Energieverbrauchsanalyse gelten die gleichen Regeln. Wirtschaftlich ist – im Sinne des Gesetzgebers – eine Massnahme dann, wenn die Payback-Dauer für Prozesse unter vier Jahren liegt. Für Massnahmen am Gebäude und an haustechnischen Einrichtungen beträgt die wirtschaftliche Payback-Dauer acht Jahre.

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Ergebnis der Stichprobenkontrolle

2018 wurden rund 30 Prozent der verfügten EVA abgeschlossen. Um aus dem Vollzug relevante Erkenntnisse zu gewinnen, entschied sich das BVU für die Durchführung einer Stichprobenkontrolle im Herbst 2018. Dabei zeigte sich, dass mit wirtschaftlichen Massnahmen bis zu 30% Effizienzsteigerung möglich sind.

Weitere wichtige Erkenntnisse:

  • Die Unternehmen im Kontrollpool haben ihre gesteckten Ziele zum Teil markant übertroffen.
  • Die finanziellen Einsparungen, von denen die Unternehmen profitieren, sind signifikant.
  • Eine Sensibilisierung infolge der EVA-Erarbeitung und Umsetzung ist auszumachen.
  • Betriebsoptimierungen bringen manchmal das grösste wirtschaftliche Einsparpotenzial.

Ausführlicher Artikel (PDF, 3 Seiten, 231 KB)

Informationen und Unterlagen

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Rechtliche Grundlagen

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Kanton Aargau