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Energetische Bauvorschriften

Energienachweis

Gemäss der Bauverordnung des Kantons Aargau muss bei einem Baugesuch der Nachweis zur Einhaltung des Energiegesetzes in Form eines Energienachweises erbracht werden.

Klimastationen

Karte mit Gemeindeaufteilung der Klimastationen
© Kanton Aargau

Nach § 5 Absatz 6 der Energieverordnung sind beim Nachweis des winterlichen Wärmeschutzes mittels Systemnachweis für die Bezirke Rheinfelden und Laufenburg sowie die Gemeinden Mandach, Mönthal, Elfingen, Bözen, Effingen und Densbüren die Daten der Klimastation Basel-Binningen und für den restlichen Kanton die Daten der Klimastation Buchs-Aarau zu berücksichtigen.

Die Grafik zeigt, welche der beiden Klimastationen für die verschiedenen Gemeinden verbindlich ist.

Karte Klimastationen Kanton Aargau (JPG, 1 Seite, 1,5 MB)

Formulare für den Energienachweis

Mit dem energetischen Nachweis sind das kantonale Hauptformular sowie die entsprechenden technischen Formulare und Beilagen einzureichen.

Anwendung der SIA 380/1:2016 "Heizwärmebedarf"

Der Kanton Aargau verlangt für den gesetzlichen Energienachweis die Einhaltung der Norm SIA 380/1:2016 "Heizwärmebedarf". Für den Nachweis energetischer Massnahmen (Energienachweis) über den Höchstanteil nicht erneuerbarer Energie ist das Formular EN-1 und für den winterlichen Wärmeschutz das Formular EN-2 zu verwenden.

EDV Programme SIA 380/1

Für die Berechnung des Systemnachweises nach SIA 380/1 muss ein zertifiziertes EDV-Programm verwendet werden.

Die Liste der zertifizierten Programme sowie das Anforderungsprofil für die Zertifizierung neuer EDV-Programme finden Sie unter folgendem Link:

Liste zertifizierter EDV Programme

Bei der Erstellung eines Systemnachweises mit einem nicht zertifizierten Programm (wie zum Beispiel das Berechnungsprogramm der Zentralschweizer Kantone), ist dies im Formular EN-2b zu deklarieren. Der Verfasser des Nachweises mit einem nicht zertifizierten Nachweis-Programm übernimmt die Gewährleistung für die korrekte Berechnung der Resultate.