Hauptmenü

Baubewilligungen

Elektronischer Baubewilligungsprozess "eBau Aargau"

Mit "eBau Aargau" können Baugesuche mit allen notwendigen Unterlagen digital erfasst und an die zuständige Gemeinde zur Prüfung übermittelt werden. Die weiteren Arbeitsschritte im Baubewilligungsprozess kann die Gemeinde in der E-Government-Lösung abwickeln. Mittels eCH-Schnittstelle können künftig Gemeinden mit eigener Bauverwaltungslösung angeschlossen werden. Der Kanton bietet für Gemeindemitarbeitende Schulungen an.

Mit eBau Aargau schafft der Kanton eine benutzerfreundliche, medienbruchfreie elektronische Dienstleistung, welche sowohl den Gesuchstellenden, als auch den Gemeinden und dem Kanton einen Mehrwert bringt. Im Rahmen des Projekts bereits umgesetzt sind das digitale Gesuchsformular sowie eine E-Government-Lösung für die kommunale Abwicklung des Baubewilligungsprozesses (Gemeinden ohne eigene Bauverwaltungslösung). In einer nächsten Etappe wird der kantonale Prozess integriert (eBau extended). Abschliessend werden dann die Gemeinden mit einer Bauverwaltungslösung über eine eCH-Schnittstelle an den Prozess angebunden.

Angeschlossene Gemeinden

  • A: Aarburg, Abtwil, Arni, Aarau
  • B: Biberstein
  • D: Dietwil
  • E: Endingen
  • F: Freienwil
  • H: Hellikon
  • K: Künten
  • L: Lengnau
  • M: Meisterschwanden, Menziken, Mettauertal, Möhlin, Mülligen
  • O: Obermumpf, Oberwil-Lieli, Olsberg
  • R: Riniken
  • T: Tägerig, Tegerfelden
  • W: Wallbach, Würenlingen
  • Z: Zuzgen

Was ändert sich mit "eBau Aargau"?

Veränderungen für die Gesuchstellenden

  • Bauherrschaften und Architekturbüros haben die Möglichkeit, ihr Baugesuch digital in der Applikation "eBau Aargau" des Kantons Aargau zu erfassen und mit sämtlichen Unterlagen elektronisch einzureichen. Dazu ist ein Nutzerkonto auf ag.ch notwendig. Gesuchstellende werden in "Bau Aargau" schrittweise durch den Eingabeprozess und das harmonisierte Baugesuchsformular geführt.
  • Allfällige Unterlagenergänzungen können ebenfalls über daseingereicht werden.
  • In ihrem Nutzerkonto können die Gesuchstellenden mitverfolgen, wo ihr Gesuch aktuell steht.

Veränderungen für die Gemeinden ohne eigene Bauverwaltungslösung

  • Wird ein Baugesuch über die Applikation "eBau Aargau" eingereicht, erhält die Gemeinde eine Nachricht. Das neu eingereichte Gesuch kann nun in der E-Government-Lösung "eBau Aargau" angesehen und geprüft werden.
  • Mit der E-Government-Lösung "eBau Aargau" kann die Bauverwaltung das Gesuch verwalten und die notwendigen Arbeitsschritte im Baubewilligungsprozess auslösen bzw. durchführen (Stellungnahmen, Unterlagenergänzungen, Überarbeitungsanfragen, generelle Kommunikation, Publikation, Fristverwaltung, Weiterleitung und Kommunikation über Schnittstelle mit Kanton, Dokumente hochladen etc.).

Veränderungen für die Gemeinden mit eigener Bauverwaltungslösung

  • Gemeinden, welche mit einer eigenen Bauverwaltungslösung arbeiten, wickeln ihre Baugesuche weiterhin in ihrer eigenen Geschäftskontrolle ab. Für sie ändert sich mit "eBau Aargau" lediglich, dass die Baugesuchsdaten und Unterlagen künftig elektronisch über eine Schnittstelle (Standard eCH-0211) in ihr System überführt werden und die nachfolgende Kommunikation mit Gesuchstellenden und Kanton digital erfolgt.
  • Die eCH-Schnittstelle steht auch anderen Anbietern von Bauverwaltungslösungen zur Verfügung (kompatibel mit Standard eCH-0211). Eine Schnittstellenspezifikation steht zur Verfügung.

Veränderungen allgemein

  • Die an "eBau Aargau" angeschlossenen Gemeinden übermitteln sämtliche Baugesuche auf digitalem Weg an den Kanton. Die Gemeinde muss sich deshalb mit der Frage auseinandersetzen, wie sie physische Gesuche digitalisiert bzw. mit welchen Anreizen sie diesen Gesuchen entgegenwirken will.
  • Mit der Einführung von "eBau Aargau" muss auch geregelt werden, ob die bestehende physische Dokumentenablage nachträglich digitalisiert wird.

Für die Verwaltung ändert sich generell:

  • Kürzere Kommunikationswege für alle Beteiligten und mehr Transparenz
  • Veränderung von Arbeitsabläufen bei Kanton und Gemeinden (z. B. Verteilung Post, Aktivitäten verteilen für Stellungnahmen der Fachstellen, etc.)
  • Verschiebung von Zuständigkeiten; neue Tätigkeiten kommen hinzu, bisherige fallen weg (z. B. physische Verteilung und Kopieren der Gesuchsunterlagen)
  • Die Plangrundlagen werden am Bildschirm betrachtet und bearbeitet.
  • Die Aktenauflage und das Aktenstudium erfolgen digital.
  • Präsentationen erfolgen auf Bildschirmen, mit Beamer oder auf interaktiven Displays.
  • Weniger Raumbedarf für die physische Aktenablage
  • Die ruhende oder dauernde Aktenablage erfolgt auf "eBau Aargau" oder auf der gemeindeeigenen Bauverwaltungslösung.

eBau Schulung

Weitere eBau Schulungen für das Jahr 2024 sind in Planung. Genauere Informationen folgen.