Projekt Sonderschulung
Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen stellen erhöhte Anforderungen an den Unterricht und damit an die Volksschule. Das Projekt Sonderschulung zielt auf die angemessene Schulung dieser Kinder und Jugendlichen, sowohl in der Regel- als auch der Sonderschule ab.
Die Schulung von Kindern mit besonderen Bildungsbedürfnissen bringt Herausforderungen, sowohl für die Regel- wie auch die Sonderschulen. Diese Herausforderungen adressiert das Projekt Sonderschulung.
Die Aargauer Sonderschulen verfügen über hohe behinderungsspezifische Kompetenzen. Diese Ressource soll gezielt im Rahmen des Unterrichts in den Sonderschulen wie auch über Beratung und Unterstützung in den Regelschulen eingesetzt werden.
Nach einer ersten Phase des Projekts von 2021 bis 2024 werden die Ziele für zweite Phase von 2025 bis 2028 geschärft. Mit dem Projekt Sonderschulung werden ab 2025 folgende übergeordnete Ziele verfolgt:
- Die Volksschule (Regel- und Sonderschulen) bietet für alle Kinder und Jugendlichen mit besonderen Bildungsbedürfnissen für die Zeit der obligatorischen Schule eine angemessene Schulung an.
- Die rechtlichen Grundlagen der Sonderschulung, insbesondere in Hinblick auf Zuweisung und Aufnahme, die Vermeidung unerwünschter Anreize und die Finanzierung von Leistungserbringern, sind überprüft und gegebenenfalls angepasst.
- Die Übertrittsprozesse zwischen Regel- und Sonderschule sind transparent und koordiniert und stellen sicher, dass die Sonderschulplätze von Kindern- und Jugendlichen genutzt werden, für die diese Schulform den grössten Nutzen bringt.
- Die Rahmenbedingungen und Prozesse zur Finanzierung von Privatschulen als Sonderschule im Einzelfall sind im Rahmen der Revision des Schulgesetzes geklärt.
Inhalte
Das Projekt Sonderschulung ist in Teilprojekte mti eigenen Teilzielen gegliedert.
Teilprojekt Finanzierung
Die Prozesse Finanzierung von Leistungen für Kinder mit besonderen Bildungsbedürfnissen ist so ausgestaltet, dass Anreize zur Platzierung von Kindern und Jugendlichen in Sonderschulen vermieden werden. Die Ausgestaltung einer allfälligen Anpassung der Ressourcierung ist nicht Gegenstand des Projekts Sonderschulung.
Teilprojekt Kompetenzen
Die behinderungsspezifischen Kompetenzen der Sonderschulen können von den Regelschulen niederschwellig und wirkungsvoll genutzt werden.
Teilprojekt Angebot
Das Angebot der Aargauer Sonderschulen entspricht dem Bedarf.
Teilprojekt Privatschulen
Privatschulen werden in Einzelfällen als Sonderschulen genutzt, wenn sie durch spezifische Qualitäten eine bedarfsgerechte Schulung einzelner Kinder und Jugendlicher ermöglichen und keine Alternativen in einer anerkannten Sonderschule verfügbar sind.
Teilprojekt Übertritte
Übertritte zwischen Regel- und Sonderschulen erfolgen kriterienbasiert. Die Übertrittsprozesse sind so ausgestaltet, dass diejenigen Kinder in den Sonderschulen unterrichtet werden, die diese Schulform zwingend benötigen.
Zeitplan
Wann | Was |
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Anfang 2025 | Beginn der 2. Phase des Projekts |
Ab 1. August 2026 | Umsetzung des Übertrittsprozesses zwischen Regel- und Sonderschule sowie der Finanzierung von Privatschulen als Sonderschule im Einzelfall |
2025 – 2028 | Stärkung und Weiterentwicklung des BB-Angebots |
2025 – 2028 | Entwicklung des Sonderschulangebots |
2025 – 2027 | Prüfung der Anpassung der Finanzierung von Sonderschulen, anschliessend gegebenenfalls Gesetzgebungsprozess) |
Ende 2028 | Projektende |