Hauptmenü

Dossiers & Projekte

Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Aargau

Mann hält hütend Hände über vierköpfige Familie aus Papier
© Adobe Stock

Das Departement BKS ist beauftragt, einen Entwurf eines Kinder- und Jugendhilfegesetzes zu erarbeiten. Damit soll für alle Kinder, Jugendliche und Familien im Kanton Zugang zu ausreichender und gut abgestimmter Beratung und Unterstützung in hoher Qualität geschaffen werden.

Kinder und Jugendliche brauchen für ein gesundes Aufwachsen stabile Rahmenbedingungen, die primär von den Eltern getragen und durch die Schulen unterstützt werden. In der komplexen Lebenswelt des 21. Jahrhunderts reicht diese Basis oft nicht aus.

Ausgangslage

Kinder, Jugendliche und ihre Eltern stehen vor vielfältigen Herausforderungen. Zunehmende Anforderungen und Belastungen können zu einem erhöhten individuellen und familiären Belastungs- und Leidensdruck führen. Dies zeigt sich unter anderem in steigenden Zahlen bei Sonderschulungen und ausserfamiliären Platzierungen – und führt zugleich zu einem nicht steuerbaren Kostenwachstum. Die Möglichkeiten, frühzeitig und niedrigschwellig geeignete Angebote zu nutzen, sind jedoch je nach Wohnort unterschiedlich ausgeprägt.

Die Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Aargau ist durch unterschiedliche Zuständigkeiten, Angebotsformen, Finanzierungsmechanismen und rechtliche Grundlagen geprägt. Insbesondere im niederschwelligen Bereich, der in der Verantwortung der Gemeinden liegt, ist die Angebotslandschaft sehr heterogen ausgestaltet.

Ziele

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz verfolgt folgende Ziele:

  • Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere der niederschwelligen Leistungen zur Verhinderung von kostenintensiven und einschneidenden Eingriffen in die Familie
  • Bündelung und Koordination der Angebote auf den Ebenen Gemeinde, Region und Kanton
  • Abstimmung der Leistungen im Einzelfall
  • Verhinderung von Angebotslücken und finanziellen Fehlanreizen

Inhalte

Sicherstellung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Angebots

Im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sollen bestehende Angebote der Kinder- und Jugendhilfe systematisch gebündelt, weiterentwickelt und bedarfsgerecht ausgeweitet werden. Ziel ist es, bewährte Strukturen zu stärken, Zugänge zu vereinfachen und Versorgungslücken frühzeitig zu schliessen. Die folgenden Kernelemente bilden die Grundlage einer niederschwelligen, präventiv ausgerichteten Kinder- und Jugendhilfe:

  • Kernelemente der niederschwelligen Kinder- und Jugendhilfe sind Beratungsangebote für Kinder, Jugendliche und Familien (z. B. Jugend- und Familienberatung, JFB), die neu für alle Gemeinden im Kanton verpflichtend werden sollen, sowie die bereits heute flächendeckend verankerte Mütter- und Väterberatung. Ergänzt werden diese bedarfsgerecht durch Schulsozialarbeit, Offene Kinder- und Jugendarbeit und Elternbildung.
  • Die frühe Sprachförderung vor dem Kindergarten wird aus dem neuen Volksschulgesetz übernommen und auf weitere Entwicklungsbereiche ausgedehnt. So können Kinder gezielt auf den Kindergarten vorbereitet und dieser dadurch entlastet werden. Das Angebot des Jugendpsychologischen Dienstes wird auf Fragestellungen ausserhalb von Schule und Lehre erweitert. Schliesslich sollen junge Erwachsene Zugang zu einer Beratung erhalten, wenn sie etwa aufgrund von ausserfamiliären Platzierungen keine Unterstützung aus ihrem Umfeld erhalten.

Regionale Koordination

Niederschwellige Leistungen liegen weiterhin in der Zuständigkeit der Gemeinden. Neu fördert der Kanton die regionale Koordination, die soweit möglich von bestehenden Strukturen wie JFB oder Fachstellen Frühe Kindheit übernommen werden. Die Koordination ist Dreh- und Angelpunkt der regionalen Zusammenarbeit auf strategischer und operativer Ebene und stellt zugleich den Abgleich mit dem Kanton respektive den anderen Regionen sicher. Die Aufgaben umfassen:

  • Weiterentwicklung: Stetige Verbesserung der regionalen Angebote und Strukturen.
  • Koordination im Einzelfall: Die regionale Koordination stellt auf der Grundlage kantonaler Empfehlungen in Zusammenarbeit mit beteiligten Stellen sicher, dass in komplexen Situationen die dafür geeignetste Fachstellen die Fallführung übernehmen.
  • Austausch und Vernetzung: Förderung der Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Kanton, Fachstellen und weiteren Akteuren.
  • Anlauf- und Informationsstelle: Bereitstellung von zentralen Informationen und Orientierungshilfen für Fachpersonen und Familien. Anlaufstelle für Informationen zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in der Region.
  • Aufbau-, Programm- und Projektfinanzierung: Beurteilung und Begleitung von Programmen, Projekten und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe im Hinblick auf kantonale Beiträge.

Planung des Gesamtsystems

Kinder- und Jugendhilfe berührt von Bildung über Gesundheit auch Soziales und Justiz. Klare Zuständigkeiten bei Kanton und Gemeinden sowie geklärte Schnittstellen erleichtern die Zusammenarbeit und stärken die Wirksamkeit der Angebote. Die Aufgaben des Kantons umfassen:

  • Abstimmung und Koordination aller Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Angebotsplanung und -entwicklung gemeinsam mit Leistungserbringern und Betroffenen
  • Erstellung von Empfehlungen und Richtlinien, insbesondere zur Koordination im Einzelfall
  • Abschluss von Leistungsverträgen
  • Beratung und Unterstützung der Gemeinden und von regionalen Angeboten
  • Aufbau-, Programm- und Projektfinanzierung zur gezielten Entwicklung von kommunalen und regionalen Leistungen
  • Evaluation, Monitoring und Leistungsverzeichnis in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Regionen

Zeitplan

WannWas
2022-2025Erarbeitung Entwurf der gesetzlichen Regelungen
2026Anhörung zum Gesetzesentwurf
2027Botschaft im Parlament
2028Inkraftsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz