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Dossiers & Projekte

Klärung Rechtsgrundlage Kinder- und Jugendhilfe

Mann hält hütend Hände über vierköpfige Familie aus Papier
© Adobe Stock

Das Projekt "Klärung Rechtsgrundlage Kinder- und Jugendhilfe" hat zum Ziel, ausreichende Kinder- und Jugendhilfe in guter Qualität in allen Regionen des Kantons sicherzustellen.

Aufwachsen in der komplexen Welt des 21. Jahrhunderts ist anspruchsvoll – sowohl für die Kinder und Jugendlichen als auch für ihre Eltern. Häufig besteht ein Bewusstsein für diese Herausforderung und auch der Wille, diese anzugehen. Ein niederschwellig zugängliches Angebot der Kinder- und Jugendhilfe ermöglicht, frühzeitig und kostengünstig Unterstützung zu bieten, die zudem eine hohe Wirksamkeit hat.

Ausgangslage und Ziele

Im Rahmen des Projekts "Klärung Rechtsgrundlage Kinder- und Jugendhilfe" wird geprüft, ob zur Sicherstellung von flächendeckenden Kinder- und Jugendhilfeangeboten in einheitlicher Qualität im Kanton Aargau ein eigenständiges Kinder- und Jugendhilfegesetz geschaffen oder bestehende Rechtserlasse angepasst werden sollen.

Anstoss zum Projekt "Klärung Rechtsgrundlage Kinder- und Jugendhilfe" ist die Motion Kohler/Brizzi betreffend Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die ambulante Kinder- und Jugendhilfe (GR 20.337), die auf Vorschlag der Regierung als Postulat überwiesen wurde. Eine Vielzahl weiterer politischer Vorstösse sowie Projekte und Entwicklungen in der kantonalen Verwaltung thematisieren die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe.

Vorgehen

Das Feld der Kinder- und Jugendhilfe ist gross und breit. Wie auch in anderen Kantonen, kann und soll nur ein Teil davon rechtlich verbindlich durch den Kanton geregelt werden. Drei Stossrichtungen stehen dabei im Zentrum:

Sicherstellen eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Angebots

Ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Angebot der niederschwelligen Kinder- und Jugendhilfe betrifft Kernleistungen, die ein grosses Potential zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien haben und daher flächendeckend verfügbar sein sollen.

Koordination der Massnahmen im Einzelfall – Klärung der Fallführung

Hilfesysteme für anspruchsvolle Familienkonstellationen können eine beträchtliche Komplexität erreichen, die von den Eltern allein nicht mehr bewältigt werden kann. In diesen Situationen ist Koordination im Sinne einer Fallführung entscheidend dafür, dass die eingesetzten Mittel Wirkung entfalten können.

Planung des Gesamtsystems

Kinder- und Jugendhilfe betrifft viele Bereiche (insbesondere Bildung, Gesundheit, Soziales, Justiz). Möglichst wenige und klar definierte Schnittstellen in der kantonalen Verwaltung und vom Kanton zu den Gemeinden erleichtern die Zusammenarbeit und erhöhen die Wirksamkeit.

Zeitplan

WannWas
2022-2024Erarbeitung Lösungsvorschläge
2025Anhörung
2025Botschaft im Parlament
2027Frühestmögliche Inkraftsetzung der Anpassungen