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Dossiers & Projekte

Gymnasium 27+

Lehrperson bespricht mit zwei Schülerinnen Zeichnungen
© Kanton Aargau. Foto: Alex Spichale

Mit dem Projekt Gymnasium 27+ wird der gymnasiale Lehrgang im Aargau erneuert und zukunftsfähig gemacht. Die Basis bilden die neu erarbeiteten Grundlagen der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) und des Bundes.

2018 haben EDK und Bund das gemeinsame Projekt Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität (WEGM)(öffnet in einem neuen Fenster) lanciert, um den aktuellen gesellschaftlichen, kulturellen und technologischen Entwicklungen gerecht zu werden. Mit der Aktualisierung soll die anerkannte Qualität der gymnasialen Maturität schweizweit gesichert und der prüfungsfreie Zugang zur Universität langfristig sichergestellt werden.

Die schweizweiten Grundlagen für das Gymnasium – das Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAR) und die gleichlautende Verordnung des Bundes (MAV) wurden komplett revidiert und traten am 1. August 2024 in Kraft - gleichzeitig mit dem neuen Rahmenlehrplan(öffnet in einem neuen Fenster) der EDK.

Ziele

Das Projekt Gymnasium 27+ verfolgt das Ziel, die bewährten Elemente des Gymnasiums im Aargau zu übernehmen, es aber mit Blick auf die gegenwärtigen gesellschaftlichen Entwicklungen zu aktualisieren und zukunftsfähig auszurichten. Dabei sollen insbesondere Spielräume, also Bereiche, die nicht durch den Bund und die EDK vorgeben werden, innovativ genutzt werden. Dies betrifft vor allem die Struktur des Gymnasiums, die Stundentafeln, die Lehrpläne und die Maturitätsprüfungen.

Inhalte - Teilprojekte

Der neue Rahmenlehrplan der EDK bildet zusammen mit dem MAR und der MAV die Basis für das kantonale Projekt Gymnasium 27+. Das Projekt kann zudem auf weiteren zentralen Grundlagen aufbauen, die im Rahmen des kantonalen Projekts Kanti 22 erarbeitet wurden. Dazu gehören beispielsweise Überlegungen zur Stundentafel oder die zu den Maturprüfungen der Zukunft.

Das kantonale Projekt ist breit abgestützt: Die Schulleitungen und Lehrpersonen übernehmen in den Teilprojekten massgebliche Aufgaben. Zudem werden die Haltungen der wichtigsten Anspruchsgruppen in einer Begleitgruppe abgeholt, zu der Vertretungen der Lehrpersonenverbände, der Schulkommissionen oder der Schülerschaft gehören.

Das Projekt ist aufgeteilt auf drei Teilprojekte:

Struktur, Stundentafeln, Promotionsbedingungen

Im Teilprojekt 1 werden die Struktur, die Stundentafeln und die Promotionsbedingungen für das Gymnasium, den Maturitätslehrgang mit International Baccalaureate (IB) Diploma Programme, das Sportgymnasium an der Alten Kantonsschule Aarau und den Maturitätslehrgang an der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene erarbeitet und durch den Regierungsrat beschlossen. Zudem werden die nötigen Umsetzungshilfen erarbeitet, und es wird der Entscheid gefällt, ob es weiterhin für jede Schule neben einem kantonalen Rahmenlehrplan einen eigenen schulischen Lehrplan geben wird oder ob künftig nur noch ein Lehrplan für den ganzen Kanton geführt wird.

Lehrpläne

Im Rahmen von Teilprojekt 2 werden die Lehrpläne durch Aargauer Lehrpersonen erarbeitet, extern validiert und durch den Regierungsrat beschlossen. Zudem werden die fachlichen Treffpunkte an der Nahtstelle zwischen Bezirksschule und Gymnasium abgestimmt, um die zu erreichenden Kompetenzen abzugleichen.

Maturitätsprüfungen

In Teilprojekt 3 wird die Maturitätsprüfung der Zukunft erarbeitet. Dabei werden die Rahmenvorgaben für die Maturitätsprüfungen aktualisiert und durch die Maturitätsprüfungskommission beschlossen.

Zeitplan

WannWas
Mai 2025Beschluss neue Struktur des gymnasialen Lehrgangs im Aargau und Erarbeitung der Stundentafeln (Teilprojekt 1)
Bis 3. Quartal 2026Beschluss zu den Lehrplänen des Aargauer Gymnasiums und zu den Bestimmungen zur Promotion und Maturität (Teilprojekt 1 und 2)
Bis 2. Quartal 2027Beschluss zu den aktualisierten Rahmenvorgaben für die Maturitätsprüfungen (Teilprojekt 3)
Schuljahr 2027/28Beginn der 1. Klasse Gymnasium nach neuen Vorgaben (einlaufend)
Schuljahr 2030/31Erste Maturität nach neuen Vorgaben