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Fachinventare

Zufallsfund im Dach des Alten Grundbuchamts in Laufenburg

Während den Rückbauarbeiten im Alten Grundbuchamt in Laufenburg, die durch das umfangreiche Bauprojekt "Zentrum Hinterer Wasen" ausgelöst wurden, gelang der Kantonalen Denkmalpflege Aargau ein aussergewöhnlicher Zufallsfund. Die auf den ersten Blick eher unscheinbaren Holztafeln – rudimentär aus groben Brettern zusammengenagelt, perforiert und mit unzähligen kleinen Holzdübeln bestückt – stellten sich bei näherer Betrachtung und nach genauerer Untersuchung als historische Schiessscheiben heraus.

"Seltsame Holztafeln", gefunden während den Rückbauarbeiten im Alten Grundbuchamt in Laufenburg 2016. © Kantonale Denkmalpflege Aargau

Nachdem die besagten Holztafeln im Dachgeschoss des Alten Grundbuchamts in Laufenburg gefunden wurden, begann ein reger Austausch, um was es sich da wohl handeln könnte. Sind es einfach nur alte Fensterläden oder ev. ehemalige Holzverkleidungen, die einst verputzt waren und darum zur besseren Haftung mit einer Vielzahl von Holzstiften bestückt waren? Erst nachdem eine dicke Staubschicht auf den Tafeln entfernt war, konnten die einfache Bemalung und die unregelmässig verteilten Holzdübel in einen Zusammenhang gebracht werden.

Südansicht Laufenburgs mit äusserem Wasentor (linke Bildmitte) und Markttor (rechts), Stich von Johann Jakob Arhardt 1640. © Kantonale Denkmalpflege Aargau

Die Schiessscheiben dienten bis zu ihrer Entdeckung als Bodenbelag des Kehlgebälks im Dachstuhl des Alten Grundbuchamts. Aufgrund der intensiven Forschungsarbeit für die Kunstdenkmälerinventarisation in Laufenburg war bekannt, dass das Alte Grundbuchamt 1834 ursprünglich als Armenhaus gebaut wurde. Das steinerne Baumaterial dafür stammte von dem ab 1830 abgebrochenen äusseren Wasentor mit seinen beiden seitlichen Rundtürmen. Es liegt die Vermutung nahe, dass auch diese ehemaligen Schiessscheiben einst im äusseren Wasentor gelagert waren und im Zuge der Wiederverwendung des Baumaterials im neuen Armenhaus verbaut wurden.

Das Schiesswesen in der Stadt Laufenburg

Stadtansicht von Südosten mit Schützenhaus (Bildmitte) und Schiessscheiben (links unten), Öl auf Holz, (Ausschnitt), Anonym, um 1850. © Kantonale Denkmalpflege Aargau

Aus den Schriftquellen ist bekannt, dass es in Laufenburg ab 1571 eine "Gesellschaft der Büchsenschützen" gab, ab 1572 wird auch eine "Gesellschaft der Bogen- und Armbrustschützen" erwähnt. Der Schiessplatz der Büchsenschützen wird aufgrund der Quellen im südlichen Bereich vor der Stadt oberhalb der Burgmatte, d.h. vor dem Wasentor verortet. Den Schiessplatz der Bogen- und Armbrustschützen vermutet man im östlichen Bereich der Stadt vor dem 1874 abgebrochenen Markttor. Ab Ende des 16. Jh. wird eine Schiesshütte erwähnt, die 1670 durch einen Neubau ersetzt wurde. Ab 1706 beherbergte dieses Schützenhaus mit Schiessstand auch ein Wirtshaus. Bis ins ausgehende 19. Jh. blieb dieses Schützenhaus das Vereinslokal der Laufenburger Schützen. Der damalige Neubau eines Schützenhauses ist uns heute noch im ehemaligen Gasthaus "Schützen" erhalten geblieben.

Stadtaufsicht von Süden mit Schützenhaus (im Kreis) und Bahnlinie, Luftaufnahme 1919. © Kantonale Denkmalpflege Aargau

Ab 1876 erfolgte die Projektierung der Bahnlinie Koblenz-Stein durch die Schweizerische Nordostbahnen. Das Trassee führte allerdings direkt durch die bestehende Schiessanlage resp. durch die Schusslinie, so dass ab 1883 der Beschluss gefasst werden musste, eine neue Schiessanlage im "Blauen" zu errichten. Die Schützengesellschaft wurde für den Verlust ihrer Schiessanlage von der Bahngesellschaft mit einer Abfindungssumme von Fr. 2'500.– abgegolten.

Schiessscheiben vermutlich aus dem 19. Jahrhundert

Die aufgefundenen Schiessscheiben wurden dem Museum Schiff in Laufenburg übergeben. Eine Recherche zu Alter und genauer Verwendung ergab, dass es sich vermutlich um Scheiben handelt, die zwischen dem späten 18. Jh. und dem Ende des 19. Jh. zu militärischen Übungszwecken verwendet wurden. In den Zeiten der Helvetik gab es fraglos einen erhöhten Bedarf an Schiesstraining. Ab 1863 erfolgte die "Bundesrätliche Verordnung zur Förderung des militärischen Schiessens".

Aus verschiedenen Schriftquellen und Bilddokumenten weiss man, dass die Scheiben auf der Schiessanlage ursprünglich frei an Stangen befestigt waren. Die Scheiben bestanden aus Holz von etwa 2 Zoll Dicke. Wahrscheinlich waren sie doppelt, d.h. zwei Bretter quer übereinander genagelt. Der Schuss musste nämlich nicht mehr, wie es früher verlangt wurde, die Scheibe durchschiessen, um gültig zu sein, sondern er blieb jetzt in der dicken Holzscheibe stecken. So konnte das Blei bequem eingesammelt und wiederverwendet werden.

Das Scheibenbild war gewöhnlich rund – im Laufenburger Fall hochrechteckig – und weiss gestrichen. Das "Schwarze" mass 16–18 Zoll. Damals wurden noch kein Kleister und keine Aufkleber verwendet, um die Schusslöcher der abgegebenen Treffer wieder abzudecken. Dafür aber verfügte der sogenannte Zeiger über etliche hundert Holznägel, sogenannte Scheibennägel, die er nach jedem Schuss mit dem Hammer in die Schusslöcher schlug.

Lustige Episode aus dem Laufenburger Schützenleben

Die drei aufgefundenen Schiessscheiben im Dach des Alten Grundbuchamts in Laufenburg 2017. © Kantonale Denkmalpflege Aargau

"1787 veranstaltete der Schützenwirt Falger mit Genehmigung des Stadtrates ein Wirtshausschiessen, und zwar auf einem eigenen neben dem Schützenhaus gelegenen Schiessstand, den er der Gesellschaft zur Verfügung gestellt hatte. Die Schussdistanz wurde dabei verkürzt. Schon vor dem Hauptschiessen fanden auf dem Falger'schen Stande Übungen statt, wobei aber anscheinend unterlassen wurde, zum Schutze der in jener Gegend (im "Schopf") gelegenen Gemüsegärten besondere Vorkehrungen zu treffen. Die Besitzer der gefährdeten Bünten, Bartholomäus Fendrich und Markus Reist, beschwerten sich deshalb beim Rate, "weil ihnen die Krautköpfe bereits alle durchschossen worden seien", und verlangten, dass wieder im alten Stand geschossen werden möchte. Da der Rat einerseits aber die Erlaubnis zur Abhaltung des Schiessens bereits erteilt und die Schützen dasselbe andererseits schon ausgeschrieben und zudem noch versprochen hatten, hinter den Scheiben eine grosse Wand aus Flecklingen aufzurichten, fand das Schiessen trotzdem am 18. September des oben genannten Jahres statt unter großer Beteiligung von Nah und Fern. Die Schützengesellschaft war dabei allerdings verhalten worden, für jeden entstehenden Schaden in vollem Umfange zu haften und den vom Schützenwirt improvisierten Schiessstand nicht weiter zu benützen. Der Stadtrat hatte dabei jedenfalls die Motive des Schützenwirtes ziemlich richtig eingeschätzt, die dahin zielten, die Schützen zur Aufgabe ihrer Rechte im Schützenhaus, die ihm lästig geworden sein mochten, zu veranlassen."

Aus: A. Matter, Das Schiesswesen der Stadt Laufenburg. Rheinfelden 1926, Seite 34.