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Beratung Archivwesen

Konservierung & Restaurierung

Papierzerfall, Schimmelpilz oder Tintenfrass können archivwürdige Dokumente ruinieren. Die Anwendung geeigneter Massnahmen für die dauerhafte Erhaltung von Archivgut ist eine Kernaufgabe des Staatsarchivs.

Das Staatsarchiv ist verantwortlich für die sach- und mediengerechte Erhaltung der ihm anvertrauten Dokumente. Es nimmt konservatorische und restauratorische Massnahmen vor und gibt auch fachliche Auskünfte. Konservierungsmassnahmen werden im Staatsarchiv generell angewandt. Restauratorische Eingriffe werden nur im Einzelfall vorgenommen.

Grundsätze der Konservierung

Konservierung hat den Zweck, den Originalzustand eines Objekts möglichst langfristig zu erhalten.

Konservierungsmassnahmen wirken präventiv und werden im Staatsarchiv auf alle Bestände angewandt. Durch die konsequente Umsetzung konservatorischer Standards werden Beschädigungen und Alterungsprozesse von Dokumenten und Medien massgeblich eingeschränkt.

Konservatorische Massnahmen

Zu den wichtigsten Massnahmen der Archivalienkonservierung im Staatsarchiv gehören:

  • Trockenreinigung der Archivalien mit Latexschwamm und anderen spezifischen Reinigungsmitteln
  • Eliminierung von Fremdkörpern. Plastikkomponenten (Weichmacher), Metallteile (Rost) oder Klebstoffe (diverse Chemikalien) fördern den Zerfall von Archivgut und werden vor dem Einschachteln entfernt.
  • Verpackung der Archivalien in alterungsbeständige Behältnisse. Archivschachteln und Einschlagmappen für Schriftgut sollen aus säurefreien, weichmacherfreien und alkalisch gepufferten Materialien gefertigt sein (ISO-Standard 9706). Für die Archivierung von Fotos und Negativen verwendet man ebenfalls säurefreie Behältnisse, jedoch ohne Alkalidepot (P.A.T.-Zertifikat).
  • Optimierung der Lagerungsbedingungen durch Stabilisierung des Raumklimas. Eine Luftfeuchtigkeit von 45%−55% und eine Raumtemperatur von 18 Grad sind geeignete Bedingungen für die Papierkonservierung. UV-Strahlung ist in Archivräumen möglichst einzudämmen.
  • Erstellung von Schutz- und Gebrauchskopien (z. B. Mikroformen, Digitalisate) von häufig benutzten Dokumenten

Grundsätze der Restaurierung

Restaurierung setzt dann ein, wenn Schäden bereits aufgetreten sind. Sie ist eine teure und fachlich anspruchsvolle Massnahme der Bestandeserhaltung und wird nur im Einzelfall vorgenommen. Ziel von Restaurierungsmassnahmen ist die Wiederherstellung der Gebrauchsfähigkeit von Objekten. Die Originalsubstanz des Objekts soll durch die Restaurierung möglichst wenig verändert werden, restauratorische Massnahmen des Staatsarchivs halten sich an den Grundsatz der Reversibilität. Papier-, Buch- und Siegelrestaurierungen werden auch im Staatsarchiv vorgenommen. Aufwändige und fachspezifische Restaurationen (z.B. Foto- und Filmrestaurierungen) gibt das Staatsarchiv externen Spezialisten in Auftrag.