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Archäologische Funde auf Aargauer Boden melden

Archäologische Funde auf Aargauer Boden gehören dem Kanton. Alle Entdeckungen − Lesefunde sowie Funde und Befunde bei Bodeneingriffen − sind der Kantonsarchäologie zu melden (Meldepflicht).

Voraussetzungen

Der Fund muss von Grund und Boden des Kantons Aargau stammen.

Ablauf

Lesefunde

  • Schritt 1: Einzeln an der Erdoberfläche oder im Bauaushub gefundene Fundobjekte (Lesefunde) dürfen aufgelesen werden.
  • Schritt 2: Die Fundobjekte sind der Kantonsarchäologie mit dem Fundmeldeformular oder telefonisch mitzuteilen (Meldepflicht).
  • Schritt 3: Der Fundort muss exakt benannt werden.
  • Schritt 4: Gegebenenfalls nimmt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Kantonsarchäologie einen Augenschein am Fundort vor und entscheidet über weitere Massnahmen.
  • Schritt 5: Die Finderin oder der Finder hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Art und Höhe der Entschädigung liegen im Ermessen der Kantonsarchäologie.

Funde und Befunde bei Bodeneingriffen

  • Schritt 1: Alle archäologischen Funde und Befunde, die bei einem Bodeneingriff freigelegt werden, dürfen nicht zerstört werden.
  • Schritt 2: Die Funde und Befunde sind der Kantonsarchäologie unverzüglich telefonisch mitzuteilen (Meldepflicht).
  • Schritt 3: Der Fundort darf nicht verändert werden.
  • Schritt 4: Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Kantonsarchäologie nimmt am Fundort schnellstmöglich einen Augenschein vor und entscheidet über weitere Massnahmen.
  • Schritt 5: Sind weitere archäologische Ausgrabungen nötig, ist dafür die Kantonsarchäologie selber zuständig.

Besondere Hinweise für Behörden

Die der Kantonsarchäologie bekannten archäologischen Fundstellen sind in den Nutzungs- und Zonenplänen der Gemeinden vermerkt. Bei Bauvorhaben im Bereich oder in der näheren Umgebung einer bekannten Fundstelle muss die Gemeinde in der Baubewilligung eine archäologische Auflage verfügen. Die Gemeinde wird daher gebeten, das Baugesuch zur Stellungnahme der Abteilung für Baubewilligungen des Kantons Aargau zu überweisen.

Benötigte Unterlagen

Keine

Fristen und Termine

Keine Einschränkungen. Jederzeit möglich.

Kosten

Keine

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

Fundmeldeformular