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Kulturkonzept

Ziele und Massnahmen 2023–2028

Das Kulturkonzept bildet die Grundlage für die Formulierung der kulturpolitischen Ziele und Massnahmen für die Jahre 2023–2028.

Als Grundlage für die Formulierung der kulturpolitischen Ziele und Massnahmen für die Jahre 2023–2028 liefert das Kulturkonzept auch wichtige Orientierungspunkte für den Aufgaben- und Finanzplan, mit Hilfe dessen der Regierungsrat und der Grosse Rat den zielgerichteten und wirkungsorientierten Einsatz der finanziellen Mittel des Kantons im Kernbereich der öffentlichen Aufgaben steuern.

Das Kulturkonzept dient aber auch als Richtschnur für die Fördertätigkeit im Nicht-Kernbereich öffentlicher Aufgaben, wofür der Regierungsrat Mittel aus dem Swisslos-Fonds einsetzen kann.

Die dynamische Entwicklung des Kulturkantons in den letzten Jahren ist, unter anderem, auch der erfolgreichen Umsetzung des Aargauer Kulturkonzepts 2017–2022 zu verdanken. Zwar brachte die Coronavirus-Krise einige Kulturakteurinnen und -akteure sowie einen Teil der Kulturinstitutionen zwischenzeitlich an die Belastungsgrenze, doch dank den Unterstützungsmassnahmen des Bundes und des Kantons konnte die Vielfalt der Aargauer Kulturlandschaft lebendig erhalten werden.

Das Potenzial für weitere Entwicklungsschritte ist da

Die Vitalität der Aargauer Kulturlandschaft ist trotz der einschneidenden Zäsur der Coronavirus-Krise intakt. Sie bewegt sich, nimmt Impulse von aussen auf und wagt Neuerungen. Diese Dynamik ist weiterhin zentral, denn wenn die Kultur stillsteht, wendet sich das Publikum rasch ab. Das Potenzial für weitere Entwicklungsschritte ist da. Dieses Potenzial auszunutzen, die grossen Errungenschaften der letzten Jahre zu festigen und den Kulturbereich nach der Coronavirus-Krise zu stärken, steht im Fokus der nächsten sechs Jahre aargauischer Kulturpolitik.

Ziel 1: Kultur als relevante gesellschaftliche Ressource verankern

Die Kultur leistet einen elementaren identitätsstiftenden Beitrag für den Zusammenhalt unserer demokratischen Gesellschaft. Diesen Wert der Kultur gilt es bewusst zu machen und zu vermitteln. Dazu müssen die Vielfalt, die Qualität, die wirtschaftlichen Leistungen und Wirkungen des Kulturschaffens sowie der Wert des Kulturerbes im Aargau sichtbar und erlebbar sein. Ausserdem muss die Kultur gute Beziehungen zu Politik, Wirtschaft und Bevölkerung pflegen. Nur so kann die Kultur als gesellschaftliche Ressource ihr wertebildendes und integrierendes Potenzial entfalten.

Handlungsfelder

Selbstverständnis, Identität und Sichtbarkeit

Massnahmen

a) Die Abteilung Kultur und das Aargauer Kuratorium erarbeiten gemeinsam mit privaten und öffentlichen Partnerinnen und Partnern weitere Massnahmen, um das Selbstverständnis und die Identität als Kulturkanton Aargau zu schärfen.

b) Die Abteilung Kultur und das Aargauer Kuratorium unterstützen die (Weiter-)Entwicklung von Kommunikationsmitteln und -plattformen in den Bereichen des professionellen Kulturschaffens, der Jugendkultur und der Laienkultur. Dabei arbeiten sie mit privaten und öffentlichen Partnerinnen und Partnern zusammen.

c) Die Abteilung Kultur und das Aargauer Kuratorium machen anhand geeigneter Kennzahlen jährlich die Leistungen und Entwicklungen der Kultur im Aargau sichtbar.

Vernetzung und Abstützung in Politik, Wirtschaft, Gemeinden und Gesellschaft

Massnahmen

d) Die Abteilung Kultur und das Aargauer Kuratorium initiieren und unterstützen geeignete Gefässe für den Austausch zwischen Kulturakteurinnen und -akteuren, Politik, Wirtschaft und der kulturinteressierten Bevölkerung, beispielsweise durch regelmässig stattfindende kantonale Kulturforen und Kultur-Netzwerktreffen in den Regionen.

e) Die Abteilung Kultur und das Aargauer Kuratorium prüfen in Zusammenarbeit mit privaten und öffentlichen Partnerinnen und Partnern weitere Massnahmen zur Stärkung der Kulturförderung von privater Seite (Stiftungen, Mäzeninnen und Mäzene, Unternehmen, Privatpersonen).

f) Die Abteilung Kultur setzt sich für eine gute Verankerung der Kultur in den strategischen Grundlagen des Kantons Aargau ein.

Sensibilisierung für den Wert des Kulturerbes

Massnahmen

g) Die Abteilung Kultur stärkt die Sensibilisierung der Bevölkerung für den Wert des Kulturerbes, beispielsweise mit der Weiterentwicklung des Kulturerbe-Labels "Hallo! Kulturerbe". Nach Möglichkeit kooperiert sie dabei mit Vereinen, Verbänden und Institutionen.

h) Bibliothek und Archiv Aargau, die Kantonsarchäologie und die kantonale Denkmalpflege stellen unter Berücksichtigung der aktuellen Lehrpläne Grundlagen zum Thema Kulturerbe zur Verfügung und entwickeln entsprechende Angebote für das Förderprogramm "Kultur macht Schule".

i) Die Abteilung Kultur führt anlässlich des 1000-Jahr-Jubiläums des Klosters Muri und des 800-Jahr-Jubiläums des Klosters Wettingen gemeinsam mit Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern ein kantonales Themenjahr zu den Klöstern im Aargau durch ("Klosterjahr 2027").

Ziel 2: Kulturelle Teilhabe stärken

Die kulturelle Teilhabe ist ein zentrales Element des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Möglichst viele Menschen sollen sich im Kanton Aargau mit Kultur auseinandersetzen und diese mitgestalten können. Dabei wird die Vielfalt der Gesellschaft berücksichtigt. Teilhabe zielt auf die Wertschätzung des kulturellen Engagements, den kulturellen Selbstausdruck, die Mitgestaltung und die Mitverantwortung jedes Einzelnen ab. Entsprechend müssen Hindernisse abgebaut und neue Zugänge zur Kultur geschaffen werden.

Handlungsfelder

Mitgestaltung und Beteiligung am kulturellen Leben

Massnahmen

a) Die Abteilung Kultur initiiert und unterstützt den Aufbau und die Weiterentwicklung von Angeboten, mit denen breiteren Bevölkerungskreisen und neuen Zielgruppen der Zugang zur Kultur erleichtert wird. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Angeboten für den Bildungsbereich.

b) Die Abteilung Kultur und das Aargauer Kuratorium prüfen Massnahmen zur Stärkung des Austauschs und der Interaktion zwischen professionellen Kulturakteurinnen und -akteuren und der breiten Bevölkerung.

c) Die Abteilung Kultur richtet die Angebote und die Kommunikation der kantonalen Kulturinstitutionen Museum Aargau, Aargauer Kunsthaus sowie Bibliothek und Archiv Aargau verstärkt auf die vielfältigen Bedürfnisse einer heterogenen Gesellschaft aus und verbessert so die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen.

d) Die Abteilung Kultur und das Aargauer Kuratorium stellen Kulturinstitutionen, -veranstaltenden und -vereinen Empfehlungen für den Umgang mit Diversität, Integration und Inklusion zur Verfügung. Sie unterstützen Kooperationen von Kulturinstitutionen mit Organisationen aus diesen Bereichen und prüfen entsprechende Anreize im Zusammenhang mit der Förderung, beispielsweise mit den kantonalen Leistungsvereinbarungen.

Stärkung der Kulturakteurinnen und -akteure im Laienbereich

Massnahmen

e) Die Abteilung Kultur entwickelt in Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden ein Konzept zur Stärkung der Vereine im Laienkulturbereich. Dieses soll insbesondere auf die Gewinnung und Förderung von Nachwuchs sowie die Organisationsentwicklung abzielen.

f) Die Abteilung Kultur initiiert und unterstützt den Aufbau und die Weiterentwicklung von digitalen Instrumenten, die Vereine und Verbände im Laienkulturbereich in ihrer Entwicklung unterstützen.

Kultur in den Regionen

Massnahmen

g) Die Abteilung Kultur und das Aargauer Kuratorium prüfen Massnahmen zur Stärkung der Zusammenarbeit mit und unter den Gemeinden im Bereich der Kulturförderung. Dabei tauschen sie sich hinsichtlich möglicher geeigneter Modelle und Best-Practice-Beispielen mit Kultur- sowie mit Förderakteurinnen und -akteuren innerhalb und ausserhalb des Kantons aus.

h) Die Abteilung Kultur prüft Massnahmen zur Unterstützung von Gemeinden und Privaten bei der Bereitstellung von Infrastruktur für das Kulturschaffen in den Regionen und bei der Entwicklung von Nutzungskonzepten.

i) Bibliothek und Archiv Aargau entwickelt im Rahmen der Bibliotheksförderung die Sprach- und Leseförderung, die Zusammenarbeit der Bibliotheken mit Partnerinnen und Partnern innerhalb der Standortgemeinden und in der Bibliothekslandschaft sowie die Profilierung der Bibliotheken als Begegnungsorte weiter.

Ziel 3: Stabilität und Nachhaltigkeit fördern

Die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Aspekten bestimmt vermehrt auch die Förderung, die Vermittlung und die Pflege des kantonalen Kulturschaffens. Nachhaltige Kulturpolitik sorgt für gute Rahmenbedingungen für das Kulturschaffen, für ein qualitativ hochwertiges Kulturangebot in allen Kultursparten und für den langfristigen Erhalt der Kulturgüter. Sie stellt kreatives Arbeiten in den Mittelpunkt, unterstützt lokale Strukturen in den Regionen, stärkt die Stabilität und die soziale Sicherheit im Kulturbereich und unterstützt den verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen.

Handlungsfelder

Optimierung kantonaler Förderstrukturen, -gefässe und -prozesse

Massnahmen

a) Die Abteilung Kultur und das Aargauer Kuratorium analysieren und optimieren die historisch gewachsenen Strukturen, Zuständigkeiten und Instrumente der kantonalen Kulturförderung, mit Fokus auf die Institutionenförderung. Dies beinhaltet eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der rechtlichen Grundlagen und finanziellen Ressourcen im Bereich der Kulturförderung.

b) Die Abteilung Kultur und das Aargauer Kuratorium überprüfen und optimieren die digitalen Gesuchsportale der Kulturförderung in Bezug auf Übersichtlichkeit und Nutzerfreundlichkeit.

Stärkung der Kulturakteurinnen und -akteure im professionellen Bereich

Massnahmen

c) Die Abteilung Kultur und das Aargauer Kuratorium prüfen Fördermassnahmen, die Kulturinstitutionen und Kulturschaffenden mehr Stabilität und Resilienz ermöglichen, beispielsweise durch mehrjährige Betriebs- und Programmbeiträge, Prozessförderung und Ermöglichung der Bildung finanzieller Reserven zur Überbrückung von finanziellen Engpässen.

d) Die Abteilung Kultur und das Aargauer Kuratorium beteiligen sich an dem in Planung befindlichen Förderprogramm "Diffusion und Promotion" der Interkantonalen Kulturbeauftragtenkonferenz. Dieses soll die Wertschöpfung von Produktionen in den Sparten Theater, Tanz und Musiktheater stärken, indem sie deren Verbreitung und Auswertung innerhalb und ausserhalb des Kantons verbessert.

e) Das Aargauer Kuratorium und die Abteilung Kultur ergreifen Massnahmen, um die Einhaltung der sozialen Absicherung von Kulturschaffenden zu verbessern, beispielsweise durch Sensibilisierung und entsprechende Vorgaben beziehungsweise mittels Anreizen bei der Förderung.

f) Die Abteilung Kultur und das Aargauer Kuratorium unterstützen Bildungs- und Beratungsangebote für Kulturinstitutionen, Vereine und Kulturschaffende beispielsweise in den Bereichen Betriebsführung, Projektmanagement, Recht, soziale Absicherung und ökologische Nachhaltigkeit. Dabei kooperieren sie mit Verbänden und Bildungsinstitutionen.

Langfristige Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Sammlungen, Archiven und Inventaren

Massnahmen

g) Museum Aargau, das Aargauer Kunsthaus, Bibliothek und Archiv Aargau, die Kantonsarchäologie und die Kantonale Denkmalpflege verstärken die digitale Erschliessung ihrer Sammlungen, Archive und Inventare, vermitteln sie und machen sie einer breiten Bevölkerung digital zugänglich.

h) Die Abteilung Kultur unterstützt die digitale Erschliessung und Vermittlung des Kulturerbes. Dies umfasst Sammlungen, Archive und Inventare, insbesondere im Bereich der Bau- und Industriekultur und des audiovisuellen Kulturguts. 

Ziel 4: Innovation ermöglichen, Potenziale aktivieren

Der Kanton ermöglicht durch eine flexible und agile Förderung die Weiterentwicklung des vielfältigen Aargauer Kulturlebens und der Aargauer Kulturlandschaft. Neue Formate und Visionen sollen entwickelt und Kooperationen ermöglicht werden. Dies soll die Initiierung von kreativen Prozessen und das Innovationspotenzial der Aargauer Kulturakteurinnen und Kulturakteure stärken.

Handlungsfelder

Innovation und Erneuerung im kulturellen Schaffen und Angebot

Massnahmen

a) Die Abteilung Kultur und das Aargauer Kuratorium prüfen Massnahmen, um Innovations-, Erneuerungs- und Transformationsprozesse im Kulturbereich zu unterstützen und zu fördern.

b) Die Abteilung Kultur entwickelt das Förderprogramm DigiCulture zur langfristigen Stärkung von Aargauer Kulturinstitutionen im digitalen Bereich weiter.

Baukultur und kulturelle Infrastruktur

Massnahmen

c) Die Abteilung Kultur initiiert in Abstimmung mit anderen Departementen und Abteilungen die Erarbeitung einer kantonalen, interdepartementalen Strategie Baukultur. Diese soll insbesondere auf den Erhalt der historischen Bausubstanz, die qualitative Weiterentwicklung der gebauten Umwelt und der Ortsbilder abzielen. Weiter soll das Bewusstsein für eine hohe Baukultur auf kantonaler, regionaler und lokaler Ebene sowie in der Bevölkerung gestärkt werden.

d) Die Abteilung Kultur verfolgt, begleitet und unterstützt gemeinsam mit öffentlichen und privaten Partnerinnen und Partnern die infrastrukturelle Weiterentwicklung wichtiger Kulturinstitutionen im Kanton beziehungsweise des Kantons, beispielsweise Neubau KIFF 2.0, Sanierung Museum Langmatt, Bibliothek und Archiv Aargau (Vision 2035), Aargauer Kunsthaus (Vision 2035).

Kooperationen und Synergien

Massnahmen

e) Die Abteilung Kultur und das Aargauer Kuratorium prüfen Massnahmen zur Förderung spartenübergreifender, transdisziplinärer und interkultureller Kooperationen in den Bereichen des professionellen Kulturschaffens, der Jugendkultur und der Laienkultur.

f) Die Abteilung Kultur und das Aargauer Kuratorium prüfen Massnahmen zur Förderung themenübergreifender Kooperationen von Kulturakteurinnen und -akteuren mit Partnerinnen und Partnern aus Bereichen wie Umwelt, Natur und Tourismus.

g) Die Abteilung Kultur fördert die Zusammenarbeit und nutzt Synergien innerhalb ihrer Sektionen, beispielsweise in den Bereichen Kulturvermittlung, Öffentlichkeitsarbeit und Sammlungen.

Die Ziele als Entscheidungsinstrumente

Die Ziele sind explizit nicht auf einzelne Sparten begrenzt, sondern transversal angelegt; in dieser Offenheit liegt wiederum die Chance, neuartige Lösungen hervorzubringen.

Die Ziele stellen für die kantonalen Kulturstellen und -institutionen Entscheidungsinstrumente dar, mittels derer sie in ihrem Aufgabenfeld einerseits Leitlinien verfolgen und andererseits Prioritäten und Akzente setzen können. Vielleicht dienen diese Ziele gar dazu, Althergebrachtes aufzugeben und Neues zu ermöglichen.

Insgesamt 33 Massnahmen, für deren Umsetzung unterschiedliche kantonale Stellen und Institutionen verantwortlich sind, sollen zur Erreichung dieser kulturpolitischen Ziele beitragen.

Diese Schwerpunktsetzungen bedeuten jedoch nicht, dass die bewährten, bisher gepflegten Aufgaben ersetzt oder vernachlässigt werden sollen. Den kulturpolitischen Zielen für die Jahre 2023–2028 übergeordnet bleiben die langfristigen Ziele der Kulturförderung, Kulturpflege und Kulturvermittlung, wie sie in Verfassung und Gesetz festgeschrieben sind. Das Kulturkonzept 2023–2028 fügt sich mit seinen Zielen in diesen Rahmen ein.

Rahmenbedingungen für die Umsetzung

Die bereits bekannten institutionellen und finanziellen Rahmenbedingungen haben sich bewährt und bilden das Grundgerüst für die Planung, Durchführung und Steuerung des Kulturkonzepts 2023–2028.

Institutionelle Rahmenbedingungen

Zur Umsetzung der Massnahmen stützt sich der Kanton auf die bisherigen, bewährten Strukturen und Instrumente: auf seine Kulturinstitutionen, auf die Kulturförderung durch das Kuratorium und den Swisslos-Fonds sowie die Förderung von nichtkantonalen Kulturinstitutionen von kantonaler Bedeutung mit Betriebsbeiträgen. Für mehrjährige Förderbeiträge schliessen das Kuratorium beziehungsweise die Abteilung Kultur Leistungsvereinbarungen mit den Beitragsempfängern ab. In diesen Fällen lassen sich partnerschaftlich inhaltliche Stossrichtungen festlegen, die die Zielerreichung befördern. Darüber hinaus kann die Abteilung Kultur Vernetzungen unter den Kulturakteurinnen und -akteuren initiieren, Kooperationsprojekte anstossen und Anreize für die Lancierung von Projekten durch nicht-kantonale Kulturakteurinnen und -akteuren schaffen.

Finanzielle Rahmenbedingungen

Die Massnahmen sind mehrheitlich finanzrelevant. Die Ziele und Massnahmen sind so ausgelegt, dass sie sich mit den im Aufgaben- und Finanzplan vorgesehenen Mitteln in einem kontinuierlichen Prozess realisieren lassen. Sollten sich die finanziellen Rahmenbedingungen ändern, so stehen mehrere Wege offen, um darauf zu reagieren: durch eine zeitliche Staffelung von Massnahmen, durch Verschiebung oder eine verstärkte Priorisierung neuer Projekte zulasten bisheriger Aktivitäten. Die Massnahmen können in Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen flexibel ausgestaltet werden, weshalb hier im Einzelnen keine Kosten ausgewiesen werden.

Eine wichtige Rolle bei der Umsetzung wird der Swisslos-Fonds spielen. Er wird zum Zug kommen, wenn es um Projekte und Anschubfinanzierungen ausserhalb des Kernbereichs öffentlicher Aufgaben geht.

Umsetzungs- und Wirkungskontrolle

Um die Zielerreichung und die Wirksamkeit der Massnahmen zu überprüfen, wird die Abteilung Kultur während der Umsetzung des Kulturkonzeptes regelmässig Zwischenbilanz ziehen. Am Ende der Geltungsdauer des Kulturkonzepts wird 2027/2028 erneut eine Wirkungskontrolle durch eine externe Stelle durchgeführt und dem Grossen Rat darüber gemäss gesetzlichem Auftrag Bericht erstattet werden.