Ziele und Massnahmen 2023–2028
Das Kulturkonzept bildet die Grundlage für die Formulierung der kulturpolitischen Ziele und Massnahmen für die Jahre 2023–2028.
Als Grundlage für die Formulierung der kulturpolitischen Ziele und Massnahmen für die Jahre 2023–2028 liefert das Kulturkonzept auch wichtige Orientierungspunkte für den Aufgaben- und Finanzplan, mit Hilfe dessen der Regierungsrat und der Grosse Rat den zielgerichteten und wirkungsorientierten Einsatz der finanziellen Mittel des Kantons im Kernbereich der öffentlichen Aufgaben steuern.
Das Kulturkonzept dient aber auch als Richtschnur für die Fördertätigkeit im Nicht-Kernbereich öffentlicher Aufgaben, wofür der Regierungsrat Mittel aus dem Swisslos-Fonds einsetzen kann.
Die dynamische Entwicklung des Kulturkantons in den letzten Jahren ist, unter anderem, auch der erfolgreichen Umsetzung des Aargauer Kulturkonzepts 2017–2022 zu verdanken. Zwar brachte die Coronavirus-Krise einige Kulturakteurinnen und -akteure sowie einen Teil der Kulturinstitutionen zwischenzeitlich an die Belastungsgrenze, doch dank den Unterstützungsmassnahmen des Bundes und des Kantons konnte die Vielfalt der Aargauer Kulturlandschaft lebendig erhalten werden.
Das Potenzial für weitere Entwicklungsschritte ist da
Die Vitalität der Aargauer Kulturlandschaft ist trotz der einschneidenden Zäsur der Coronavirus-Krise intakt. Sie bewegt sich, nimmt Impulse von aussen auf und wagt Neuerungen. Diese Dynamik ist weiterhin zentral, denn wenn die Kultur stillsteht, wendet sich das Publikum rasch ab. Das Potenzial für weitere Entwicklungsschritte ist da. Dieses Potenzial auszunutzen, die grossen Errungenschaften der letzten Jahre zu festigen und den Kulturbereich nach der Coronavirus-Krise zu stärken, steht im Fokus der nächsten sechs Jahre aargauischer Kulturpolitik.
Ziel 1: Kultur als relevante gesellschaftliche Ressource verankern
Die Kultur leistet einen elementaren identitätsstiftenden Beitrag für den Zusammenhalt unserer demokratischen Gesellschaft. Diesen Wert der Kultur gilt es bewusst zu machen und zu vermitteln. Dazu müssen die Vielfalt, die Qualität, die wirtschaftlichen Leistungen und Wirkungen des Kulturschaffens sowie der Wert des Kulturerbes im Aargau sichtbar und erlebbar sein. Ausserdem muss die Kultur gute Beziehungen zu Politik, Wirtschaft und Bevölkerung pflegen. Nur so kann die Kultur als gesellschaftliche Ressource ihr wertebildendes und integrierendes Potenzial entfalten.
Handlungsfelder
Ziel 2: Kulturelle Teilhabe stärken
Die kulturelle Teilhabe ist ein zentrales Element des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Möglichst viele Menschen sollen sich im Kanton Aargau mit Kultur auseinandersetzen und diese mitgestalten können. Dabei wird die Vielfalt der Gesellschaft berücksichtigt. Teilhabe zielt auf die Wertschätzung des kulturellen Engagements, den kulturellen Selbstausdruck, die Mitgestaltung und die Mitverantwortung jedes Einzelnen ab. Entsprechend müssen Hindernisse abgebaut und neue Zugänge zur Kultur geschaffen werden.
Handlungsfelder
Ziel 3: Stabilität und Nachhaltigkeit fördern
Die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Aspekten bestimmt vermehrt auch die Förderung, die Vermittlung und die Pflege des kantonalen Kulturschaffens. Nachhaltige Kulturpolitik sorgt für gute Rahmenbedingungen für das Kulturschaffen, für ein qualitativ hochwertiges Kulturangebot in allen Kultursparten und für den langfristigen Erhalt der Kulturgüter. Sie stellt kreatives Arbeiten in den Mittelpunkt, unterstützt lokale Strukturen in den Regionen, stärkt die Stabilität und die soziale Sicherheit im Kulturbereich und unterstützt den verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen.
Handlungsfelder
Ziel 4: Innovation ermöglichen, Potenziale aktivieren
Der Kanton ermöglicht durch eine flexible und agile Förderung die Weiterentwicklung des vielfältigen Aargauer Kulturlebens und der Aargauer Kulturlandschaft. Neue Formate und Visionen sollen entwickelt und Kooperationen ermöglicht werden. Dies soll die Initiierung von kreativen Prozessen und das Innovationspotenzial der Aargauer Kulturakteurinnen und Kulturakteure stärken.
Handlungsfelder
Die Ziele als Entscheidungsinstrumente
Die Ziele sind explizit nicht auf einzelne Sparten begrenzt, sondern transversal angelegt; in dieser Offenheit liegt wiederum die Chance, neuartige Lösungen hervorzubringen.
Die Ziele stellen für die kantonalen Kulturstellen und -institutionen Entscheidungsinstrumente dar, mittels derer sie in ihrem Aufgabenfeld einerseits Leitlinien verfolgen und andererseits Prioritäten und Akzente setzen können. Vielleicht dienen diese Ziele gar dazu, Althergebrachtes aufzugeben und Neues zu ermöglichen.
Insgesamt 33 Massnahmen, für deren Umsetzung unterschiedliche kantonale Stellen und Institutionen verantwortlich sind, sollen zur Erreichung dieser kulturpolitischen Ziele beitragen.
Diese Schwerpunktsetzungen bedeuten jedoch nicht, dass die bewährten, bisher gepflegten Aufgaben ersetzt oder vernachlässigt werden sollen. Den kulturpolitischen Zielen für die Jahre 2023–2028 übergeordnet bleiben die langfristigen Ziele der Kulturförderung, Kulturpflege und Kulturvermittlung, wie sie in Verfassung und Gesetz festgeschrieben sind. Das Kulturkonzept 2023–2028 fügt sich mit seinen Zielen in diesen Rahmen ein.
Rahmenbedingungen für die Umsetzung
Die bereits bekannten institutionellen und finanziellen Rahmenbedingungen haben sich bewährt und bilden das Grundgerüst für die Planung, Durchführung und Steuerung des Kulturkonzepts 2023–2028.
Institutionelle Rahmenbedingungen
Zur Umsetzung der Massnahmen stützt sich der Kanton auf die bisherigen, bewährten Strukturen und Instrumente: auf seine Kulturinstitutionen, auf die Kulturförderung durch das Kuratorium und den Swisslos-Fonds sowie die Förderung von nichtkantonalen Kulturinstitutionen von kantonaler Bedeutung mit Betriebsbeiträgen. Für mehrjährige Förderbeiträge schliessen das Kuratorium beziehungsweise die Abteilung Kultur Leistungsvereinbarungen mit den Beitragsempfängern ab. In diesen Fällen lassen sich partnerschaftlich inhaltliche Stossrichtungen festlegen, die die Zielerreichung befördern. Darüber hinaus kann die Abteilung Kultur Vernetzungen unter den Kulturakteurinnen und -akteuren initiieren, Kooperationsprojekte anstossen und Anreize für die Lancierung von Projekten durch nicht-kantonale Kulturakteurinnen und -akteuren schaffen.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Die Massnahmen sind mehrheitlich finanzrelevant. Die Ziele und Massnahmen sind so ausgelegt, dass sie sich mit den im Aufgaben- und Finanzplan vorgesehenen Mitteln in einem kontinuierlichen Prozess realisieren lassen. Sollten sich die finanziellen Rahmenbedingungen ändern, so stehen mehrere Wege offen, um darauf zu reagieren: durch eine zeitliche Staffelung von Massnahmen, durch Verschiebung oder eine verstärkte Priorisierung neuer Projekte zulasten bisheriger Aktivitäten. Die Massnahmen können in Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen flexibel ausgestaltet werden, weshalb hier im Einzelnen keine Kosten ausgewiesen werden.
Eine wichtige Rolle bei der Umsetzung wird der Swisslos-Fonds spielen. Er wird zum Zug kommen, wenn es um Projekte und Anschubfinanzierungen ausserhalb des Kernbereichs öffentlicher Aufgaben geht.
Umsetzungs- und Wirkungskontrolle
Um die Zielerreichung und die Wirksamkeit der Massnahmen zu überprüfen, wird die Abteilung Kultur während der Umsetzung des Kulturkonzeptes regelmässig Zwischenbilanz ziehen. Am Ende der Geltungsdauer des Kulturkonzepts wird 2027/2028 erneut eine Wirkungskontrolle durch eine externe Stelle durchgeführt und dem Grossen Rat darüber gemäss gesetzlichem Auftrag Bericht erstattet werden.