Der Kanton Aargau besitzt ein reiches Kulturerbe: Der Faustkeil von Zeiningen, die Pfahlbauten am Hallwilersee, Burgen und Schlösser und die letzten Hochstudhäuser, Sammlungen in verschiedenen Bibliotheken, Archiven, Museen und im Kunsthaus. Sie alle sind Teil des kantonalen Kulturerbes.
Hallo! Kulturerbe.

Überall im Kanton ist das kulturelle Erbe der Aargauerinnen und Aargauer anzutreffen: unmittelbar vor der Haustür, am Wohnort, oder in der eigenen Stadt – es ist Bestandteil unser aller Lebenswelten. Archäologische Hinterlassenschaften sind im Boden oder unter Wasser erhalten. Bild- und Schriftquellen werden in Archiven verwahrt. Denkmalgeschützte Bauten stehen in Dörfern, Städten und auf weiter Flur. Objekte der Alltagskultur finden sich in historischen Sammlungen und bildende Kunst oder Skulpturen sind in Museen zu sehen.
Das materielle Aargauer Kulturerbe ist durch die Verfassung des Kantons Aargau geschützt – es soll erhalten und gepflegt werden. Zuständig dafür sind die kulturpflegenden Fachstellen: die kantonale Denkmalpflege, die Kantonsarchäologie, Bibliothek und Archiv Aargau sowie das Kunsthaus. Sie sind Bewahrer und Beschützerinnen des kantonalen Kulturerbes. Das Erbe selber jedoch gehört uns allen.
Veranstaltungen
Das Kulturerbe gehört uns allen
Das Kulturerbe gehört uns allen gemeinsam. Es ist die Gesamtheit unserer Geschichte, Zeuge unserer Vergangenheit und wird in Zukunft von der Gegenwart erzählen. Es ist ein gemeinsames Erbe − und damit steht es auch in einer gemeinsamen Verantwortung. Jede und Jeder darf daran teilhaben. Jede und Jeder trägt dazu Sorge.
Der Kanton will mit dem Kulturkonzept 2017−2022 explizit die Teilhabe der Bevölkerung fördern. Insbesondere mit dem Freiwilligenprogramm der Abteilung Kultur ermöglicht der Kanton den Bürgerinnen und Bürgern, aktiv in kantonalen Institutionen mitzuwirken und damit am gemeinsamen Kulturerbe teilzuhaben.