Betriebsbeiträge an Kulturinstitutionen
Im Rahmen des Kulturgesetzes kann der Regierungsrat Beiträge an Betriebskosten an Kulturinstitutionen von mindestens kantonaler Bedeutung sprechen.
Die Betriebsbeiträge werden an Leistungsvereinbarungen geknüpft. Nach einer Regellaufzeit von drei Jahren wird die Regierung die Erreichung der Ziele überprüfen und auf ein erneuertes Gesuch hin gegebenenfalls die Verträge erneuern.