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Verstärkte Massnahmen

Schulung und Förderung bei Behinderungen in der Regelschule

Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung werden grundsätzlich in der Regelschule gefördert. Ziel ist, dass sie aus dem Unterricht einen sinnvollen Nutzen für ihre weitere Entwicklung ziehen sowie am gemeinschaftlichen Leben der Schule teilhaben können.

Damit Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung in ihrer persönlichen und schulischen Entwicklung Schritt für Schritt weiterkommen, werden sie mit geeigneten Massnahmen gezielt unterstützt. Die Schulen stellen die erforderlichen Ressourcen bereit und unterstützen das beeinträchtigte Kind bedarfsgerecht mit Förderunterricht, behinderungsspezifischer Assistenz oder behinderungsspezifischer Beratung und Begleitung. So können Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung ihre besonderen Bildungs- und Entwicklungsziele erreichen.

Nach dem Übertritt in die Oberstufe ist bei Jugendlichen mit einer Behinderung oder Hinweisen auf eine Behinderung eine Abklärung beim schulpsychologischen Dienst durchzuführen. Dies ist im Hinblick auf die berufliche Ausbildung unumgänglich.

Wichtig bei der Förderung in der Regelschule ist, dass die Kinder und Jugendlichen einen für sie sinnvollen Nutzen aus dem Unterricht ziehen und an der Klassengemeinschaft teilhaben können. Wenn die Schwere der Behinderung dies nicht zulässt oder wenn die Auswirkungen der Behinderung auf den Unterricht der anderen Kinder schwerwiegend sind, kann die Förderung in einem Sonderkindergarten oder in einer Sonderschule geprüft werden.

Unterstützungsangebote

Die Unterstützung erfolgt je nach Behinderungsart in Form von Förderunterricht oder Sprachheilunterricht (Logopädietherapie), behinderungsspezifischer Beratung und Begleitung und/oder behinderungsspezifischer Assistenz. Es wird auf eine gute Abstimmung mit dem Unterricht geachtet. Die Unterstützung kann im Klassenverband, in Lerngruppen oder in der Einzelförderung erfolgen.

Unterstützungsangebote
Behinderungsartindividuelle Unterstützungsangebote
Kognitive BeeinträchtigungFörderunterricht mit schulischer Heilpädagogik und/oder behinderungsspezifische Assistenz
Behindertenspezifische Beratung der Regelschule durch die Heilpädagogischen Schulen
Schwere Störung des Sprechens und der SpracheLogopädietherapie
Gesundheitliche oder körperliche BeeinträchtigungBehinderungsspezifischer Beratungs- und Begleitdienst (BBB) der Zentren Körperbehinderte Aargau (zeka)
www.zeka-ag.ch
Sensorische Beeinträchtigung des HörensBehindertenspezifische Beratung und Begleitung durch den audiopädagogischen Dienst Landenhof
www.landenhof.ch
Sensorische Beeinträchtigung des SehensBehindertenspezifische Beratung und Begleitung durch den visiopädagogischen Dienst Landenhof
www.landenhof.ch
Tiefgreifende Entwicklungsstörung (Autismus)Beratung und Begleitung durch Interdisziplinäre Abklärungsstelle (IAS) und/oder behinderungsspezifische Assistenz
www.pdag.ch
Erhebliche soziale BeeinträchtigungFörderunterricht mit schulischer Heilpädagogik und/oder behinderungsspezifische Assistenz

Planung des Unterstützungsangebots

Die Schulleitung und die beteiligten Lehrpersonen planen unter angemessenem Einbezug der Eltern den Förderunterricht beziehungsweise die Logopädietherapie (Sprachheilunterricht). Bei gesundheitlichen, körperlichen oder sensorischen Behinderungen wird der entsprechende Beratungs- und Begleitdienst beigezogen. Die Massnahmen werden durch regelmässige Standortbestimmungen überprüft.

Förderunterricht und Logopädietherapie

Der Förderunterricht wird von Lehrpersonen für schulische Heilpädagogik und der Sprachheilunterricht von Fachpersonen für Logopädie erteilt, die über ein von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkanntes Diplom beziehungsweise eine von der EDK anerkannte Ausbildung verfügen.

Assistenz

Nach Bedarf kann eine Assistenzperson eingesetzt werden, etwa wenn diese die Lernatmosphäre in der Klasse günstig beeinflussen und damit die Ablenkungen für Kinder mit Aufmerksamkeitsdefiziten verringern kann. Bei gesundheitlichen und körperlichen Beeinträchtigungen kann die Assistenz behinderungsspezifisch auch Pflege und/oder sozialpädagogische Betreuung umfassen. Die Assistenzaufgaben werden von Personen ohne Lehrpersonenausbildung wahrgenommen.

Behinderungsspezifische Beratung und Begleitung

Behinderungsspezifische Beratung und Begleitung für in der Regelschule geförderte Kinder und Jugendliche mit einer kognitiven, gesundheitlichen, körperlichen oder sensorischen Beeinträchtigung oder einer tiefgreifenden Entwicklungsstörung umfasst:

  • Abklärungen und Kontrollen
  • Fachliche Beratung und – bei körperlichen und sensorischen Beeinträchtigungen – Begleitung der Kinder und Jugendlichen
  • Fachliche Beratung und Anleitung der Lehrpersonen und der Eltern
  • Notwendige Betreuung während des Unterrichts bei Pflegebedürftigkeit

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