Stipendien und Darlehen beantragen
Personen, die ihre Aus- oder Weiterbildung nicht alleine finanzieren können, können vom Kanton Aargau mit Ausbildungsbeiträgen unterstützt werden.
Voraussetzungen
Die zentralen Voraussetzungen zur Erteilung eines Stipendiums und/oder Darlehens lauten:
- Sie müssen berechtigt sein, einen Antrag für Ausbildungsbeiträge einzureichen.
- Sie dürfen keine Ausbildungsbeiträge anderer Kantone und Staaten erhalten.
- Sie müssen eine beitragsberechtigte Ausbildung an einer anerkannten Ausbildungsstätte besuchen.
- Sie haben einen ausgewiesenen Unterstützungsbedarf.
Ihre Pflichten
Als Antragsstellerin/Antragssteller haben Sie der Sektion Stipendien vollständige und wahre Angaben zu Ihrer Person, zur Ausbildung sowie zur finanziellen Situation (inkl. Eltern, Lebenspartner usw.) zu machen und die verlangten Belege einzureichen. Sie sind zudem verpflichtet, den Abbruch oder einen Unterbruch der Ausbildung unaufgefordert und unverzüglich zu melden. Nach Abschluss der Ausbildung ist innert vier Wochen eine Kopie des Abschlusszertifikats einzureichen.
Unwahre Angaben führen zu einer Rückforderung und können ein Strafverfahren nach sich ziehen.
Häufige Fragen und Antworten
Bitte beachten Sie für Ihren Antrag die Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Ablauf
- Schritt 1: Zugang zum Smart Service Portal (SSP) erstellen: Smart Service Portal Registrierung(öffnet in einem neuen Fenster)
Bitte beachten Sie, dass Sie über mehrere Jahre hinweg Anträge für eine Ausbildung einreichen können. Wir empfehlen Ihnen deshalb eine ausbidungsunabhängige E-Mail-Adresse zu verwenden (z.B. GMX, Gmail, Yahoo etc.). - Schritt 2: Wechseln Sie zum Stipendienportal und melden Sie sich an. Anschliessend müssen Sie sich identifizieren: Stipendienportal(öffnet in einem neuen Fenster)
- Schritt 3: Alle weiteren Schritte sind im Stipendienportal auszuführen. Zum Beispiel: Antrag ausfüllen, relevante Belege hochladen, Antrag abschliessen und absenden. Achtung: Falls Sie unter 18 Jahre alt sind, muss für Sie die bevollmächtigte Person Ihren Antrag einreichen.
Haben Sie Fragen, können Sie die Sektion Stipendien via Mitteilungsfunktion über das Stipendienportal kontaktieren.
Benötigte Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Antrag für Ausbildungsbeiträge diverse weitere Unterlagen einreichen müssen. Mit dem Bereithalten der relevanten Unterlagen erleichtern Sie Ihren Antragsprozess.
Fristen und Termine
Sekundarstufe II
Für eine Ausbildung wie zum Beispiel Lehre, Gymnasium, Fachmittelschule:
- Frühestens 2 Monate vor dem Start der Ausbildung
- Spätestens am letzten Tag vom 3. Monat nach dem Start
Beispiel:
Wenn Ihre Ausbildung im August beginnt, können Sie den Antrag ab Juni bis spätestens 30. November einreichen.
Tertiärstufe
Für Ausbildungen an Universitäten, Fachhochschulen und Höheren Fachschulen:
- Frühestens 2 Monate vor dem Start der Ausbildung
- Spätestens am letzten Tag vom 3. Monat nach dem Start
Beispiel:
Wenn Ihr Studium im September beginnt, können Sie den Antrag ab Juli bis spätestens am 31. Dezember einreichen.
Zu späte Einreichung
Wenn Sie den Antrag zu spät stellen, bekommen Sie – falls er bewilligt wird – nur noch Beiträge ab dem Monat der Antragstellung bis zum Ende des Ausbildungsjahres. Der Zeitraum muss dabei mindestens drei Monate betragen.
Kosten
Es werden keine Kosten oder Gebühren erhoben.
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über Ausbildungsbeiträge / Stipendiengesetz (SAR 471.200)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über Ausbildungsbeiträge / Stipendienverordnung (SAR 471.211)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Dekret über die Höchstansätze der Ausbildungsbeiträge / Stipendiendekret (SAR 471.210)(öffnet in einem neuen Fenster)