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Stipendien und Darlehen beantragen

Personen, die ihre Aus- oder Weiterbildung nicht alleine finanzieren können, können vom Kanton Aargau mit Ausbildungsbeiträgen unterstützt werden.

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Elektronisch durchführbar | Unterlagen benötigt | Fristen beachten

Voraussetzungen

Die zentralen Voraussetzungen zur Erteilung eines Stipendiums und/oder Darlehens lauten:

  • Sie müssen berechtigt sein, einen Antrag für Ausbildungsbeiträge einzureichen.
  • Sie dürfen keine Ausbildungsbeiträge anderer Kantone und Staaten erhalten.
  • Sie müssen eine beitragsberechtigte Ausbildung an einer anerkannten Ausbildungsstätte besuchen.
  • Sie haben einen ausgewiesenen Unterstützungsbedarf.

Ihre Pflichten

Als Antragsstellerin/Antragssteller haben Sie der Sektion Stipendien vollständige und wahre Angaben zu Ihrer Person, zur Ausbildung sowie zur finanziellen Situation (inkl. Eltern, Lebenspartner usw.) zu machen und die verlangten Belege einzureichen. Sie sind zudem verpflichtet, den Abbruch oder einen Unterbruch der Ausbildung unaufgefordert und unverzüglich zu melden. Nach Abschluss der Ausbildung ist innert vier Wochen eine Kopie des Abschlusszertifikats einzureichen.

Unwahre Angaben führen zu einer Rückforderung und können ein Strafverfahren nach sich ziehen.

Häufige Fragen und Antworten

Bitte beachten Sie für Ihren Antrag die Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Ablauf

  • Schritt 1: Zugang zum Smart Service Portal (SSP) erstellen.
  • Schritt 2: Auf dem Stipendienportal anmelden und identifizieren.
  • Schritt 3: Alle weiteren Schritte sind im Stipendienportal auszuführen. Zum Beispiel: Antrag ausfüllen, relevante Belege hochladen, Antrag abschliessen und absenden. Achtung: Falls Sie unter 18 Jahre alt sind, muss für Sie die bevollmächtigte Person Ihren Antrag einreichen.

Haben Sie Fragen, können Sie die Sektion Stipendien über das Stipendienportal kontaktieren.

Benötigte Unterlagen

Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Antrag für Ausbildungsbeiträge diverse weitere Unterlagen einreichen müssen. Mit dem Bereithalten der relevanten Unterlagen erleichtern Sie Ihren Antragsprozess.

Fristen und Termine

Ihr Antrag kann frühestens zwei Monate vor Ausbildungsbeginn bzw. des entsprechenden Ausbildungsjahrs und spätestens einen Monat nach Ausbildungsbeginn/-jahr eingereicht werden.

  • Beispiel für Sekundasrtufe II (Berufslernende, Brückenangebote, Matura etc.):
    Sie beginnen Ihre Ausbildung im August 20xx, dann können Sie den Antrag ab 1. Juni 20xx einreichen. Damit der Antrag als fristgerecht eingereicht gilt, müssen Sie ihn bis spätestens 30. September 20xx einreichen.
  • Beispiel für Tertiärstufe: Ihre Vorlesung beginnt im September 20xx, dann können Sie den Antrag ab 1. Juli 20xx einreichen. Damit der Antrag als fristgerecht eingereicht gilt, müssen Sie ihn bis spätestens 31. Oktober 20xx einreichen

Zu spät eingereichte Anträge haben eine Reduktion der allfälligen Ausbildungsbeiträge zur Folge.

  • Beispiel: Sie reichen den Antrag statt am 31. Oktober 20xx am 1. Dezember 20xx ein, so erhalten Sie für Dezember bis August den berechneten Ausbildungsbeitrag (9 Monat).

Hinweis: Zum Zeitpunkt an dem Sie Ihren Antrag einreichen, muss das betroffene Ausbildungsjahr noch mindestens drei Monate dauern. Ist diese Dauer kürzer, wird Ihr Antrag abgelehnt.

Kosten

Es werden keine Kosten oder Gebühren erhoben.

Rechtliche Grundlagen

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