Stipendien und Darlehen beantragen
Personen, die ihre Aus- oder Weiterbildung nicht alleine finanzieren können, können vom Kanton Aargau mit Ausbildungsbeiträgen unterstützt werden.
Voraussetzungen
Die zentralen Voraussetzungen zur Erteilung eines Stipendiums und/oder Darlehens lauten:
- Sie müssen berechtigt sein, einen Antrag für Ausbildungsbeiträge einzureichen.
- Sie dürfen keine Ausbildungsbeiträge anderer Kantone und Staaten erhalten.
- Sie müssen eine beitragsberechtigte Ausbildung an einer anerkannten Ausbildungsstätte besuchen.
- Sie haben einen ausgewiesenen Unterstützungsbedarf.
Ihre Pflichten
Als Antragsstellerin/Antragssteller haben Sie der Sektion Stipendien vollständige und wahre Angaben zu Ihrer Person, zur Ausbildung sowie zur finanziellen Situation (inkl. Eltern, Lebenspartner usw.) zu machen und die verlangten Belege einzureichen. Sie sind zudem verpflichtet, den Abbruch oder einen Unterbruch der Ausbildung unaufgefordert und unverzüglich zu melden. Nach Abschluss der Ausbildung ist innert vier Wochen eine Kopie des Abschlusszertifikats einzureichen.
Unwahre Angaben führen zu einer Rückforderung und können ein Strafverfahren nach sich ziehen.
Häufige Fragen und Antworten
Bitte beachten Sie für Ihren Antrag die Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Ablauf
- Schritt 1: Zugang zum Smart Service Portal (SSP) erstellen: Smart Service Portal Registrierung
Bitte beachten Sie, dass Sie über mehrere Jahre hinweg Anträge für eine Ausbildung einreichen können. Wir empfehlen Ihnen deshalb eine ausbidungsunabhängige E-Mail-Adresse zu verwenden (z.B. GMX, Gmail, Yahoo etc.). - Schritt 2: Wechseln Sie zum Stipendienportal und melden Sie sich an. Anschliessend müssen Sie sich identifizieren: Stipendienportal
- Schritt 3: Alle weiteren Schritte sind im Stipendienportal auszuführen. Zum Beispiel: Antrag ausfüllen, relevante Belege hochladen, Antrag abschliessen und absenden. Achtung: Falls Sie unter 18 Jahre alt sind, muss für Sie die bevollmächtigte Person Ihren Antrag einreichen.
Haben Sie Fragen, können Sie die Sektion Stipendien via Mitteilungsfunktion über das Stipendienportal kontaktieren.
Benötigte Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Antrag für Ausbildungsbeiträge diverse weitere Unterlagen einreichen müssen. Mit dem Bereithalten der relevanten Unterlagen erleichtern Sie Ihren Antragsprozess.
Fristen und Termine
Anträge können frühestens zwei Monate vor Beginn der Ausbildung beziehungsweise des entsprechenden Ausbildungsjahrs eingereicht werden und spätestens am letzten Tag des dritten Kalendermonats, der dem Kalendermonat des ordentlichen Beginns der Ausbildung beziehungsweise des entsprechenden Ausbildungsjahrs folgt.
- Beispiel für Sekundarstufe II (Berufslernende, Brückenangebote, Matura etc.):
Sie beginnen Ihre Ausbildung im August 20xx, dann können Sie den Antrag ab 1. Juni 20xx einreichen. Damit der Antrag als fristgerecht eingereicht gilt, müssen Sie ihn bis spätestens 30. November 20xx einreichen. - Beispiel für Tertiärstufe: Ihre Vorlesung beginnt im September 20xx, dann können Sie den Antrag ab 1. Juli 20xx einreichen. Damit der Antrag als fristgerecht eingereicht gilt, müssen Sie ihn bis spätestens 31. Dezember 20xx einreichen
Zu spät eingereichte Anträge haben eine Reduktion der allfälligen Ausbildungsbeiträge zur Folge.
- Beispiel: Wenn Sie den Antrag nicht am 31. Oktober 20xx, sondern am 1. Januar 20xx einreichen, erhalten Sie den berechneten Ausbildungsbeitrag für Januar bis August (8 Monate).
Hinweis: Zum Zeitpunkt an dem Sie Ihren Antrag einreichen, muss das betroffene Ausbildungsjahr noch mindestens drei Monate dauern. Ist diese Dauer kürzer, wird Ihr Antrag abgelehnt.
Kosten
Es werden keine Kosten oder Gebühren erhoben.